
CDU-Ministerin rät zur Wahl der SPD-Frau – und zum AfD-Verbot

Eine Woche vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern liefert die CDU-Spitze eine bemerkenswerte Wahlempfehlung: Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) riet ihrer Partei in der ARD-Sendung von Caren Miosga, sich klar hinter die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu stellen. Zugleich stellte sich Prien hinter den Vorstoß von NRW-Regierungschef Hendrik Wüst, verfassungsrechtliche Schritte gegen die AfD prüfen zu lassen.
Eine Arbeitsgruppe gegen den Wahlsieger
Wüst hatte unmittelbar nach dem Wahltriumph der AfD in Sachsen-Anhalt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt. Die Prüfung solle „ergebnisoffen“ sein und neben einem Verbot auch andere Rechtsfolgen in den Blick nehmen. Empfehle das Gremium am Ende ein Verbotsverfahren, wäre das für ihn ein „Handlungsbefehl, diese Verfassung zu schützen“.
Prien und die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) unterstützten diesen Kurs in der ARD. Die Verfassung sehe solche Instrumente aus gutem Grund vor, argumentierten beide; demokratische Parteien müssten die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen. Dass ein Prüfverfahren den Höhenflug der AfD bremsen werde, glauben allerdings auch sie nicht.
Prien führte den Aufstieg der Partei auf eigene Versäumnisse der politischen Klasse zurück. Man habe „zu lange nicht hingeschaut“ und die Entwicklung „nicht aufhalten können“. Am Wahlabend sei sie „wütend“ gewesen – inzwischen sei die Wut Entschlossenheit gewichen.
Warnung vor dem Märtyrer-Effekt
Widerspruch kam vom ebenfalls eingeladenen Journalisten Nikolaus Blome. Es könne der Eindruck entstehen, die Regierungsparteien wollten sich per Gerichtsverfahren eines unbequemen Konkurrenten entledigen. Ähnlich hatte sich zuvor CSU-Chef Markus Söder positioniert: Ein Verbot sei verfassungsrechtlich „kaum durchsetzbar“ und könne der AfD über Jahre einen „Märtyrerstatus“ verschaffen. Gesprächen in einer Arbeitsgruppe verweigerte sich Söder dennoch nicht. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat Medienberichten zufolge gebremst und betont, ein Verbot löse das eigentliche Problem nicht.
Der Anlass der Debatte ist historisch: Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September holte die AfD nach vorläufigem Ergebnis 43,8 Prozent – ein Zuwachs von rund 23 Punkten. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab und verlor damit fast 20 Punkte.
Sechs Prozent – und dann noch Wahlhilfe für die SPD?
Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Und die Lage der Christdemokraten ist dort dramatisch: Eine im Auftrag einer Kampagnenorganisation erstellte Erhebung des Instituts Pollytix sieht die CDU bei nur sechs Prozent, die AfD mit 36 Prozent vor der SPD mit 30 Prozent. Zwei weitere Umfragen verorteten die Union bei sieben Prozent – statistisch kein signifikanter Unterschied, aber in jedem Fall bedrohlich nah an der Fünfprozenthürde.
Prien kritisierte zwar den ganz auf Schwesig zugeschnittenen SPD-Wahlkampf, empfahl ihrer Partei aber trotzdem ein offenes Bekenntnis zur Amtsinhaberin – um selbst im Landtag zu bleiben. Rehlinger verteidigte die Personalisierung offensiv:
„Das kann man jetzt in der Serie brechen, und niemand anderes als Manuela Schwesig kann das brechen.“
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart dieser Auftritt das Kernproblem der Union: Wer seinen Wählern erklärt, ihre Stimme diene der Absicherung sozialdemokratischer Regierungsmacht, darf sich über Vertrauensverlust kaum wundern. Statt über Energiepreise, Steuerlast und Bürokratie zu sprechen, kreist die Debatte um Verbotsverfahren. Ob das enttäuschte Wähler zurückholt, dürfte sich am 20. September zeigen.
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