
Deepfake-Verbot und IP-Speicherung: Hubigs digitaler Überwachungstraum nimmt Gestalt an
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Caren Miosga" verkündet, dass ihr Gesetzentwurf zum sogenannten digitalen Gewaltschutz fertiggestellt sei. Der Entwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Kernstück des Vorhabens: Die Herstellung pornografischer Deepfakes soll künftig ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Bei nicht-pornografischen KI-Fälschungen soll zumindest deren Verbreitung strafbar sein.
Meinungsfreiheit als Lippenbekenntnis?
Hubig betonte, es gehe keineswegs darum, die Meinungsfreiheit im Netz einzuschränken. Vielmehr solle nur das unter Strafe gestellt werden, was „wirklich ehrverletzend und erniedrigend" sei. Doch wer definiert, wo die Grenze zwischen Satire, Meinungsäußerung und Ehrverletzendem verläuft? Genau hier liegt das Problem. Denn die Geschichte lehrt uns, dass einmal geschaffene Zensurinstrumente selten nur für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden. Was heute als Schutz vor digitaler Gewalt daherkommt, könnte morgen als Werkzeug gegen unliebsame politische Meinungen missbraucht werden.
Besonders aufhorchen lässt die Tatsache, dass die Ministerin selbst einräumte, ihr eigener Entwurf sei möglicherweise noch nicht scharf genug gefasst. Auf die Frage, ob ein Deepfake auch dann strafbar sein solle, wenn das KI-Wasserzeichen sichtbar oder die Fälschung offensichtlich erkennbar sei, antwortete Hubig ausweichend: Man sehe an der Diskussion, dass es „vielleicht noch mal an diesem Punkt nachzuschärfen" gelte. Aus ihrer Sicht solle auch ein erkennbar gefälschtes Video strafbar sein. Ein Gesetzentwurf also, der noch nicht einmal fertig durchdacht ist – und trotzdem bereits in die Ressortabstimmung geht. Typisch für die Arbeitsweise dieser Regierung.
IP-Adressen-Speicherung: Der nächste Schritt zur Totalüberwachung?
Doch damit nicht genug. Parallel kündigte Hubig einen weiteren Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung an, der demnächst ins Kabinett eingebracht werden solle. Damit wolle man an die Personen hinter anonymen Profilen herankommen, so die Ministerin. Eine Klarnamenpflicht lehnte sie hingegen ab – das sei „nicht der richtige Weg".
Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um zu erkennen, welch gefährliches Terrain hier betreten wird. Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen wurde vom Europäischen Gerichtshof wiederholt als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger eingestuft. Dass die SPD-Ministerin nun erneut an diesem Hebel ansetzt, offenbart ein beunruhigendes Verständnis von Bürgerrechten. Statt die eigentlichen Probleme in diesem Land anzugehen – die explodierende Kriminalität auf den Straßen, die marode Infrastruktur, die wirtschaftliche Talfahrt – beschäftigt sich die Bundesregierung lieber mit der digitalen Rundumüberwachung ihrer Bürger.
Der Auslöser: Ein prominenter Einzelfall
Hintergrund der aktuellen Debatte sind die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen digitale sexualisierte Gewalt vorgeworfen hatte. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen – es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Dass ein einzelner, noch ungeklärter Prominentenfall ausreicht, um weitreichende Gesetzgebungsverfahren anzustoßen, die potenziell Millionen unbescholtener Bürger betreffen, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Prioritätensetzung dieser Koalition.
Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass digitale Gewalt ein reales Problem darstellt. Doch die Antwort darauf darf nicht in einer schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit und der Privatsphäre bestehen. Deutschland braucht keine neuen Überwachungsgesetze – es braucht eine konsequente Anwendung der bereits bestehenden Straftatbestände und vor allem Sicherheitsbehörden, die personell und technisch in der Lage sind, geltendes Recht auch durchzusetzen.
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