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Kettner Edelmetalle
11.03.2026
14:28 Uhr

Demokratie auf dem Prüfstand: Saarländische Kommunalwahl muss nach rechtswidriger AfD-Ausgrenzung wiederholt werden

Fast zwei Jahre hat es gedauert – doch nun steht fest: Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken vom 9. Juni 2024 muss wiederholt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Grund? Die AfD wurde rechtswidrig von der Wahl ausgeschlossen. Ein Vorgang, der tief blicken lässt.

Zwei Listen, ein Skandal

Was war geschehen? Vor der Abstimmung im Juni 2024 waren im Namen der AfD zwei konkurrierende Wahlvorschläge eingereicht worden. Der zuständige Wahlausschuss entschied daraufhin kurzerhand, keine der beiden Listen zur Wahl zuzulassen. Eine Entscheidung, die das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Mai 2025 als rechtswidrig einstufte – und die nun auch in der Berufungsinstanz keinen Bestand hat.

Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Ein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung habe gar nicht vorgelegen. Vielmehr hätte nur ein einziger zulassungsreifer Wahlvorschlag existiert, der zwingend zur Wahl hätte zugelassen werden müssen. Der zweite Wahlvorschlag hätte schlicht zurückgewiesen werden müssen, da bei dessen Listenaufstellungsversammlung die im Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Mindestregeln einer demokratischen Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien. Unter anderem sei der gesamte Wahlbereich Saarbrücken nicht ordnungsgemäß zur Versammlung eingeladen worden.

Wähler um ihre Stimme betrogen

Man muss sich die Tragweite dieses Vorgangs einmal vergegenwärtigen: Hunderttausende Bürger im Regionalverband Saarbrücken gingen am 9. Juni 2024 zur Wahl – und eine der stärksten politischen Kräfte des Landes stand schlichtweg nicht auf dem Stimmzettel. Nicht etwa, weil sie keine Kandidaten aufgestellt hätte. Nicht, weil sie verboten wäre. Sondern weil ein Wahlausschuss eine Entscheidung traf, die sich nun als rechtswidrig herausgestellt hat.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Bei der Wahl 2024 erhielt die CDU 32,18 Prozent, die SPD kam auf 28,09 Prozent. Die Grünen erreichten 10,81 Prozent, die Freien Wähler 8,58 Prozent, die Linke 7,40 Prozent und die FDP 6,39 Prozent. Die 45 Sitze der Regionalversammlung verteilten sich entsprechend – ohne auch nur einen einzigen AfD-Vertreter. Angesichts der bundesweiten Umfragewerte der AfD und ihrer Ergebnisse bei den parallel stattfindenden Bezirksratswahlen im Saarland dürfte klar sein, dass die Partei einen erheblichen Stimmenanteil hätte erringen können. Genau deshalb erklärte das Verwaltungsgericht die Wahl für ungültig: Auswirkungen des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung könnten nicht ausgeschlossen werden.

Ein Muster, das sich wiederholt

Der Fall im Saarland steht nicht isoliert da. Er reiht sich ein in eine beunruhigende Serie von Vorfällen, bei denen die AfD auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene mit bürokratischen und juristischen Hürden konfrontiert wird, die andere Parteien in dieser Form nicht kennen. Man denke an ähnliche Fälle in Bremen, wo ebenfalls konkurrierende Listen zur Nichtzulassung führten, oder an den umstrittenen Fall des AfD-Kandidaten in Ludwigshafen. Natürlich trägt die Partei in manchen Fällen durch interne Querelen eine Mitschuld – doch die Reaktion der Wahlausschüsse erscheint bisweilen unverhältnismäßig.

Wenn ein Wahlausschuss vor der Entscheidung steht, ob er eine demokratisch legitimierte Partei komplett von der Wahl ausschließt oder lediglich den fehlerhaften Wahlvorschlag zurückweist und den korrekten zulässt, dann sollte die Antwort in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich auf der Hand liegen. Dass es im Saarland anders kam, wirft Fragen auf, die weit über die Grenzen des kleinen Bundeslandes hinausreichen.

Zwei Jahre für eine Selbstverständlichkeit

Besonders bitter schmeckt die Erkenntnis, dass es fast zwei volle Jahre gedauert hat, bis diese offensichtliche Rechtswidrigkeit endgültig festgestellt wurde. Zwei Jahre, in denen eine Regionalversammlung in einer Zusammensetzung tagte und Entscheidungen traf, die demokratisch nicht legitimiert war. Zwei Jahre, in denen die Bürger des Regionalverbands Saarbrücken um ihr Recht auf eine vollständige Wahl gebracht wurden. Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen bekanntlich langsam – doch bei derart fundamentalen demokratischen Grundrechten sollte man erwarten dürfen, dass es schneller geht.

Betroffen ist wohlgemerkt nicht die gesamte saarländische Kommunalwahl, sondern ausschließlich die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken. Dieses Gremium mit seinen 45 Mitgliedern wird von den Bürgern der zehn verbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt und entscheidet über die Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbands – vergleichbar mit einem Kreistag in anderen Landkreisen.

Ein Lichtblick für den Rechtsstaat?

So ärgerlich der gesamte Vorgang ist, so lässt sich ihm doch auch etwas Positives abgewinnen: Die Justiz hat funktioniert. Zwar spät, zwar quälend langsam – aber sie hat funktioniert. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben die rechtswidrige Entscheidung des Wahlausschusses korrigiert und die Wiederholung der Wahl angeordnet. In Zeiten, in denen das Vertrauen vieler Bürger in die Unparteilichkeit staatlicher Institutionen schwindet, ist das ein Signal, das man nicht unterschätzen sollte.

Gleichwohl bleibt ein schaler Nachgeschmack. Denn die entscheidende Frage lautet: Hätte es überhaupt so weit kommen müssen? Wer trägt die Verantwortung für die rechtswidrige Nichtzulassung? Und welche persönlichen Konsequenzen haben die Verantwortlichen im Wahlausschuss zu tragen? Die Antwort auf die letzte Frage dürfte lauten: vermutlich keine. Und genau das ist das eigentliche Problem. In einem Land, in dem Fehlentscheidungen dieser Tragweite folgenlos bleiben, wird sich an der Praxis wenig ändern.

Deutschland braucht dringend eine politische Kultur, in der der demokratische Wettbewerb nicht durch bürokratische Winkelzüge ausgehebelt wird – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist. Wer die Demokratie schützen will, muss sie für alle gelten lassen. Auch und gerade für jene, deren Positionen einem nicht gefallen.

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