
Ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter wegen sexuellen Kindesmissbrauchs hinter Gitter

Ein Fall, der fassungslos macht und einmal mehr die Frage aufwirft, welche Abgründe sich hinter den polierten Fassaden des politischen Berlins verbergen: Das Landgericht Braunschweig hat den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Kein Bewährungsurteil diesmal – sondern Gefängnis.
Vom Parlamentarier zum Straftäter
Ebbing saß von 2017 bis 2021 für die Liberalen im Deutschen Bundestag. Der FDP war er bereits 1995 beigetreten. Doch hinter der bürgerlichen Fassade des Politikers spielte sich offenbar Unfassbares ab. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Jahr 2021 einen damals siebenjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Bei dem mutmaßlichen Opfer soll es sich um den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin handeln.
Doch damit nicht genug. Ebbing soll seine Ex-Freundin zuvor aufgefordert haben, ihm kinderpornografische Aufnahmen ihrer beiden jüngsten Söhne – damals sieben und neun Jahre alt – zu übersenden. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mann, der im höchsten deutschen Parlament über die Geschicke dieses Landes mitentschied, soll gleichzeitig Kinder als Objekte seiner perversen Neigungen betrachtet haben.
Bereits vorbestraft – und dennoch kam es zum Schlimmsten
Bereits im März 2025 war Ebbing rechtskräftig wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie in mehreren Fällen verurteilt worden. Zehn Monate Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung. Eine Ohrfeige für jedes Opfer, möchte man meinen. Dass es danach zu einer weiteren Verurteilung kommen musste, weil die Justiz beim ersten Mal offensichtlich nicht hart genug durchgriff, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unseres Rechtssystems.
Vor dem Landgericht Braunschweig sprach Ebbing selbst von „suchtartigen Neigungen", bestritt jedoch, den Jungen körperlich angefasst zu haben. Seine ehemalige Partnerin sagte hingegen aus, sie habe beobachtet, wie er ihren Sohn berührt habe. Das Gericht schenkte offenbar der Aussage der Frau Glauben – und verurteilte den Ex-Politiker entsprechend.
Auch die Mutter steht vor Gericht
Der Fall offenbart eine Dimension des Grauens, die kaum zu ertragen ist. Denn auch gegen die Mutter der betroffenen Kinder, die im Hauptberuf als Lehrerin tätig gewesen sein soll, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Sie soll ihre eigenen Söhne missbraucht und davon Bildmaterial an Ebbing weitergeleitet haben. Eine Mutter, die ihre Kinder dem Missbrauch preisgibt – es gibt kaum etwas Verabscheuungswürdigeres.
Zwei Jahre und zehn Monate – ist das wirklich gerecht?
Man darf die Frage stellen, ob knapp drei Jahre Freiheitsentzug für den Missbrauch eines Kindes tatsächlich eine angemessene Strafe darstellen. Das Opfer wird sein Leben lang mit den Folgen dieser Tat zu kämpfen haben. Psychische Narben, die niemals vollständig heilen werden. Und der Täter? Er könnte bei guter Führung nach zwei Dritteln der Strafe wieder auf freiem Fuß sein.
Dieses Urteil reiht sich ein in eine lange Liste von Fällen, in denen die deutsche Justiz bei Sexualdelikten an Kindern erschreckend milde agiert. Während Bürger für vergleichsweise harmlose Vergehen drakonische Strafen fürchten müssen, kommen Kinderschänder mit Bewährungsstrafen oder lächerlich kurzen Haftzeiten davon. Es ist ein Skandal, der die Frage aufwirft, ob der Schutz der Schwächsten in diesem Land überhaupt noch Priorität genießt.
Ein parteiübergreifendes Problem
Der Fall Ebbing ist dabei keineswegs ein Einzelfall. Quer durch alle Altparteien tauchen immer wieder Fälle von Politikern auf, die sich an Kindern vergangen haben oder kinderpornografisches Material besaßen. Man erinnere sich nur an den SPD-Politiker Sebastian Edathy, dessen Fall 2014 die Republik erschütterte – und der mit einer lächerlichen Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage endete. Oder an die dunkle Vergangenheit der Grünen, die in den 1980er Jahren offen mit pädophilen Strömungen sympathisierten.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die politische Immunität und die Machtstrukturen des Berliner Betriebs solche Persönlichkeiten geradezu anziehen. Die FDP erklärte, ihr seien die Vorwürfe gegen Ebbing vor Erhebung der ersten Anklage nicht bekannt gewesen. Ob man das glauben mag, sei jedem selbst überlassen.
Was bleibt, ist ein zutiefst verstörendes Bild: Ein ehemaliger Volksvertreter, der das Vertrauen der Bürger auf die widerwärtigste Art und Weise missbraucht hat. Und ein Rechtsstaat, der bei der Bestrafung solcher Taten nach wie vor viel zu zaghaft agiert. Unsere Kinder verdienen besseren Schutz – und Täter verdienen härtere Strafen. Das ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern dürfte dem Empfinden eines Großteils der deutschen Bevölkerung entsprechen.

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