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27.07.2026
11:55 Uhr

Ein Jahr und zehn Monate für IS-Pläne: Wie Berliner Jugendrichter einem Terroristen auf den Leim gingen

Ein Jahr und zehn Monate für IS-Pläne: Wie Berliner Jugendrichter einem Terroristen auf den Leim gingen

Es gibt Urteile, die man später nur noch mit zusammengebissenen Zähnen liest. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten einen damals 19-Jährigen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mann hatte sich dem „Islamischen Staat“ in Syrien anschließen wollen. Strafmildernd wertete das Gericht, dass er sich in der Hauptverhandlung „von dem Islamischen Staat distanziert“ habe. Zweieinhalb Monate später steuerte derselbe Mann ein Auto in die Menschenmenge des Berliner Christopher Street Day. Eine Frau starb. 29 Menschen wurden verletzt. Der Täter wurde von der Polizei erschossen.

Die Chronologie eines vorhersehbaren Versagens

Man muss sich diese Biografie vor Augen halten, um zu begreifen, wie tief der Graben zwischen Aktenlage und Urteilsfindung war. Im Juni 2024 verbreitete der Deutsch-Libanese mehrfach IS-Propagandavideos auf Instagram. Im Mai 2025 reiste er über die Türkei in den Libanon, mit dem erklärten Ziel, an der Seite von IS-Kämpfern gegen die sogenannten „Feinde des Islams“ zu kämpfen. Dort suchte er Kontakt zu Personen, die er für IS-Mitglieder hielt, in der Hoffnung auf Weiterreise nach Syrien. Ein libanesisches Militärgericht verurteilte ihn im Oktober 2025 zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe. Im November 2025 kehrte er nach Deutschland zurück – und sah sich hier erneut eine Veröffentlichung des IS an, diesmal auf dem Mobiltelefon seines Vaters.

Und dann kommt jener Satz aus der Urteilsbegründung, der wie ein Dokument staatlicher Selbstverblendung wirkt:

„Der Angeklagte ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet. Er begreift seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und hat in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.“

Die Frömmigkeit wurde ihm also als Beweis für seine Rückkehr in die Mitte der Gesellschaft angerechnet. Nicht die Radikalisierungsgeschichte, nicht die Reise in Richtung Kriegsgebiet, nicht der wiederholte Konsum von Terrorpropaganda wogen schwerer – sondern eine Beteuerung im Gerichtssaal.

„Prägbarer Mensch“ – die Sprache der Milde

Weil der Täter zur Tatzeit zwischen 18 und 19 Jahre alt war, stufte ihn das Gericht als Heranwachsenden ein, der einem Jugendlichen gleichstehe. Begründet wurde das mit der fehlenden Ausbildung, dem Zusammenleben mit der Mutter und dem persönlichen Eindruck in der Verhandlung. Es handele sich um einen „noch in der Entwicklung befindlichen, prägbaren Menschen“ mit „aufholbaren Reife- und Entwicklungsrückständen“. Wer nie eine Lehre begonnen hat und noch bei den Eltern wohnt, gilt vor deutschen Gerichten offenbar als unfertiges Kind – selbst dann, wenn er nachweislich in den Dschihad ziehen wollte. Dem Gericht war laut Urteil durchaus klar, dass der IS „die Ungläubigen als todeswürdig ansieht, Kriegsverbrechen begeht und eine radikale Auslegung des sunnitischen Islams mit äußerster Gewalt durchsetzt“. Es wusste also alles. Und entschied trotzdem so.

Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein und forderte eine höhere Strafe. Innerhalb eines halben Jahres hätte geklärt werden sollen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Diese Frist lief noch, als am Samstag das Auto in die Menschenmenge raste. Die Justiz beriet, während der Terror bereits unterwegs war.

Selbst die Deradikalisierer waren skeptischer als die Richter

Besonders bitter: Der Täter war seit seinem 16. Lebensjahr beim Verfassungsschutz registriert und der islamistischen Szene zugerechnet, seit November 2025 galt er als „Gefährder“. Er hatte zwei freiwillige Termine bei einer Deradikalisierungs-Organisation absolviert; erst nach einem dritten Gespräch, angesetzt für diese Woche, wollte man entscheiden, ob eine Aufnahme in das Programm überhaupt sinnvoll sei. Deren Geschäftsführer beschrieb im ARD-Brennpunkt den Eindruck seiner Mitarbeiter als „sehr gefasst“, „sehr vorsichtig“, „sehr kontrolliert“, „sehr freundlich“ – und genau das seien die Merkmale, bei denen man an eine Person nicht wirklich herankomme. Mit anderen Worten: Die Sozialarbeiter trauten dem Mann nicht. Das Gericht schon.

Wer für dieses Urteil verantwortlich ist, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Die Gerichtssprecherin verweist auf „Sicherheitsgründe“, es seien Drohungen eingegangen. Man mag Drohungen zu Recht verurteilen – doch die Botschaft, die hier hängen bleibt, ist eine andere: Der Staat schützt die Anonymität derjenigen, die geurteilt haben, nachdem er zuvor die Bürger nicht vor den Folgen dieses Urteils geschützt hat.

Ein Muster, kein Einzelfall

Es ist die immer gleiche Erzählung, nur mit wechselnden Namen und Orten: Gefährder bekannt, Behörden informiert, Gerichte nachsichtig, danach Trauerkerzen, Betroffenheitsreden und Kränze. Wer Jahr für Jahr erklärt, Gewaltbereitschaft sei ein Reifedefizit, den man mit Gesprächskreisen therapieren könne, produziert am Ende Statistiken, die längst niemand mehr schönreden kann. Die Kriminalität in Deutschland hat Rekordniveau erreicht, Messerangriffe gehören zum Alltagsgeräusch der Republik – und dass dies mit einer über Jahre betriebenen Politik der offenen Türen, der ausbleibenden Abschiebungen und einer ideologisch weichgekochten Strafjustiz zusammenhängt, ist keine gewagte Behauptung mehr, sondern die Überzeugung eines großen Teils der Bevölkerung. Auch unsere Redaktion teilt sie.

Was dieses Land bräuchte, wäre eine Justiz, die den Schutz der Bürger über die Resozialisierungsromantik stellt, und eine Politik, die für Deutschland regiert statt gegen es. Stattdessen erleben wir eine Große Koalition, die Milliarden in Sondervermögen schaufelt, während sie die elementarste Staatsaufgabe – die innere Sicherheit – seit Jahren vor sich herschiebt. Eine Frau hat mit ihrem Leben dafür bezahlt, dass ein Gericht einer im Gerichtssaal vorgetragenen Beteuerung mehr glaubte als der eigenen Aktenlage. Dieses Urteil wird in die Sammlung deutscher Justizirrtümer eingehen – und die Frage, wie viele solcher Irrtümer sich ein Rechtsstaat noch leisten kann, wird von Anschlag zu Anschlag drängender.

Hinweis der Redaktion

Dieser Beitrag stellt eine journalistisch-kommentierende Einordnung auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar und gibt die Auffassung unserer Redaktion wieder. Er stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Prüfung des Einzelfalls. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der wiedergegebenen Angaben wird nicht übernommen.

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