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21.09.2025
08:27 Uhr

Elternunterhalt: Wann der Staat die Hand aufhält – und wann nicht

Die Pflege der eigenen Eltern kann zur finanziellen Zerreißprobe werden. Während die Politik gerne von Solidarität und Generationenvertrag spricht, sieht die Realität oft anders aus: Pflegeheimkosten von mehreren tausend Euro monatlich treiben Familien an den Rand des Ruins. Doch wann müssen Kinder tatsächlich für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München bringt endlich Klarheit in eine Frage, die Millionen Deutsche umtreibt.

Die magische 100.000-Euro-Grenze

Seit 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz – eines der wenigen vernünftigen Gesetze der letzten Jahre. Es schützt Normalverdiener davor, für die explodierenden Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen zu müssen. Die Regelung ist eindeutig: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro können Kinder zur Kasse gebeten werden. Das entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von etwa 5.000 bis 5.500 Euro – je nach Familienstand und Steuerklasse.

Diese Grenze mag auf den ersten Blick großzügig erscheinen. Doch bedenkt man die stetig steigenden Lebenshaltungskosten, die Inflation und die Tatsache, dass viele Familien bereits mit der Finanzierung der eigenen Kinder und der Altersvorsorge kämpfen, relativiert sich diese vermeintliche Großzügigkeit schnell.

München urteilt: Sozialamt beißt auf Granit

Im konkreten Fall versuchte ein Sozialhilfeträger, den Sohn einer psychisch kranken Frau zur Kasse zu bitten. Die Dame erhielt Leistungen von über 60.000 Euro jährlich – eine Summe, die zeigt, wie teuer Pflege in Deutschland geworden ist. Doch das Gericht stellte klar: Mit einem monatlichen unterhaltsrechtlichen Einkommen von 4.475 Euro lag der Sohn deutlich unter der Schwelle. Der Sozialstaat musste die Rechnung alleine begleichen.

"Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigenentlastungsgesetzes sind zu beachten"

Diese Formulierung aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2025 zeigt einen bemerkenswerten Wandel. Früher galt ein starrer Selbstbehalt von 2.000 Euro monatlich. Heute wird individuell geprüft – ein Fortschritt, der anerkennt, dass Lebensumstände unterschiedlich sind.

Wer muss mit Prüfungen rechnen?

Das Sozialamt darf nicht willkürlich in den Finanzen der Kinder herumschnüffeln. Nur bei konkreten Anhaltspunkten für ein höheres Einkommen wird geprüft. Chefärzte, Geschäftsführer oder andere Spitzenverdiener müssen damit rechnen, dass allein ihre Berufsbezeichnung Begehrlichkeiten weckt. Für den normalen Angestellten oder Handwerker gilt hingegen die Vermutung, unter der Grenze zu liegen.

Interessant ist der Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die 2025 bei 96.600 Euro liegt. Die Elternunterhalt-Grenze liegt bewusst darüber – ein Signal, dass hier tatsächlich nur Gutverdiener herangezogen werden sollen.

Schutz auch für Besserverdiener

Selbst wer die 100.000-Euro-Marke knackt, wird nicht gnadenlos zur Kasse gebeten. Ein erhöhter Selbstbehalt von mindestens 2.650 Euro bleibt unangetastet. Zudem haben Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern oder dem Ehepartner Vorrang. Maximal die Hälfte der Differenz zwischen Selbstbehalt und bereinigtem Nettoeinkommen kann als Zahlung verlangt werden.

Diese Regelungen mögen fair erscheinen, doch sie offenbaren ein grundsätzliches Problem: Warum müssen überhaupt Kinder für die Pflege ihrer Eltern aufkommen? In einem Sozialstaat, der Milliarden für fragwürdige Projekte ausgibt, sollte die Pflege alter Menschen eine Selbstverständlichkeit sein. Stattdessen wird die Verantwortung auf die Familien abgewälzt – zumindest bei denen, die es sich vermeintlich leisten können.

Ein Blick in die Zukunft

Die demografische Entwicklung wird das Problem verschärfen. Immer mehr Pflegebedürftige stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Die Politik reagiert wie gewohnt: mit Flickschusterei statt nachhaltigen Lösungen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es kuriert nur Symptome.

Wer heute für seine Altersvorsorge spart, sollte auch die möglichen Pflegekosten im Blick haben. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten hier einen wichtigen Baustein zur Vermögenssicherung. Anders als Papierwerte unterliegen sie keiner Inflation und können im Ernstfall diskret und flexibel eingesetzt werden. Ein diversifiziertes Portfolio mit einem soliden Anteil an Edelmetallen schützt vor den Unwägbarkeiten des Sozialstaats.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die dargestellten Informationen entsprechen unserer Meinung und den uns vorliegenden Informationen. Für konkrete Fragen zu Unterhaltsverpflichtungen sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Jeder ist für seine rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.

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