
Freie Wähler fordern AfD-Verbot: Verzweifelter Versuch nach Umfrage-Debakel?
Die politische Landschaft in Deutschland scheint zunehmend von Nervosität und Verzweiflung geprägt zu sein. Nach der jüngsten Ipsos-Umfrage, die der AfD mit 25 Prozent erstmals die Position als stärkste politische Kraft bescheinigt, schlagen die Freien Wähler in Bayern Alarm - und greifen dabei zu einem höchst umstrittenen Instrument der wehrhaften Demokratie.
Demokratischer Wettbewerb oder Verbotskeule?
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Florian Streibl, fordert nun mit Nachdruck ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Seine Begründung klingt dabei wie ein Echo aus dem etablierten Politikbetrieb: Die Programmatik der AfD stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, die Partei verachte die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Doch ist es nicht gerade ein Merkmal einer lebendigen Demokratie, politische Konkurrenz im Wettbewerb der Ideen zu begegnen, anstatt nach dem Verbotsrichter zu rufen?
Die fragwürdige Tradition der Parteiverbote
Die Geschichte der Bundesrepublik kennt nur zwei erfolgreiche Parteiverbote: Die sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die KPD 1956. Seitdem ist jeder Versuch gescheitert - nicht zuletzt der peinliche NPD-Verbotsantrag, der 2017 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde. Nun soll ausgerechnet eine Partei verboten werden, die in Umfragen die stärkste politische Kraft darstellt? Das wirft durchaus Fragen nach dem demokratischen Selbstverständnis der Antragsteller auf.
Der wahre Grund für den Verbotsruf
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt dieser Forderung: Sie kommt just in dem Moment, wo die AfD in Umfragen die etablierten Parteien überholt. Dies erweckt den Eindruck, dass hier weniger der Schutz der Demokratie im Vordergrund steht, als vielmehr die Angst vor dem Verlust eigener politischer Macht. Statt sich mit den Gründen für den Aufstieg der AfD auseinanderzusetzen - etwa der desaströsen Migrations-, Energie- und Wirtschaftspolitik der Ampel-Regierung - wird der bequeme Weg eines Verbots gesucht.
Die Rolle des Verfassungsschutzes
Als möglicher Katalysator für ein Verbotsverfahren wird ein neues Gutachten des Bundesverfassungsschutzes genannt. Die möglicherweise bevorstehende Einstufung der Bundes-AfD als "gesichert rechtsextrem" könnte als Grundlage für einen Verbotsantrag dienen. Doch auch hier stellt sich die Frage: Ist der Verfassungsschutz in Zeiten höchster politischer Polarisierung noch das neutrale Instrument, als das er gedacht war?
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die demokratischen Institutionen unseres Landes stark genug sind, politische Auseinandersetzungen im Rahmen des demokratischen Diskurses zu führen - oder ob der Ruf nach Verboten die neue Normalität wird. Eine Entwicklung, die nachdenklich stimmen sollte.
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