
Geheimdienst-Reform: BND darf künftig zurückschlagen

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die größte Reform der deutschen Nachrichtendienste seit Jahren beschließen. Der Gesetzentwurf umfasst rund 700 Seiten – und erlaubt dem Bundesnachrichtendienst (BND) erstmals, bei laufenden Cyber- oder Desinformationsangriffen aktiv einzugreifen. Konkret soll der Dienst in eng begrenzten Fällen die IT-Infrastruktur einer fremden Macht manipulieren dürfen.
Bislang durften Deutschlands Dienste im Wesentlichen zusehen, sammeln, melden. Wer angegriffen wurde, schrieb einen Lagebericht. Diese Ära endet nun offenbar.
Eine Drohne mit Sprengstoff – und plötzlich drängt die Zeit
Den Anstoß liefert die Realität. Am Flughafen Leipzig/Halle wurde in der vergangenen Woche eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt; ein Mitarbeiter brachte sie Berichten zufolge zu Fall. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Anschlagsszenario „fremder Mächte“. Eine offene Schuldzuweisung an Moskau vermied die Bundesregierung bislang. US-Medien berichten unter Berufung auf Geheimdienstkreise, die Drohne dürfte russischen Ursprungs sein – belastbar zugeordnet ist der Vorfall bislang nicht.
Der Fall legte zugleich offen, was Fachleute seit Jahren monieren: Beim Schutz vor Drohnen herrscht in Deutschland ein Zuständigkeitswirrwarr zwischen Bund, Ländern und Betreibern.
Neue Waffen – und neue Fesseln für den Verfassungsschutz
Der Entwurf, erarbeitet vom Kanzleramt gemeinsam mit dem Innenministerium und abgestimmt mit dem Justizressort, bringt nicht nur Befugnisse. Er zieht auch Leitplanken.
- Die Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall soll auf maximal fünf Jahre begrenzt werden – bisher gilt auf Bundesebene keine Frist.
- Verlängerungen um jeweils zwei Jahre wären möglich, aber nur mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums.
- Beide Dienste sollen biometrische Daten mit Internetdaten abgleichen und Online-Durchsuchungen durchführen dürfen.
- Der BND darf eine im Ausland begonnene Durchsuchung in Ausnahmefällen im Inland fortsetzen – etwa bei einem observierten Agenten auf Deutschlandbesuch.
Politisch brisant ist die Fünf-Jahres-Regel. Die AfD wird seit Februar 2021 als Verdachtsfall geführt; das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte 2024 die Rechtmäßigkeit. Im Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – ein Eilverfahren ging zugunsten der AfD aus, das Hauptsacheverfahren steht aus.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Karlsruhe drückt zusätzlich aufs Tempo: Das Bundesverfassungsgericht verlangt bis Jahresende Nachbesserungen bei der Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Diese sei zwar zulässig, müsse aber verhältnismäßig ausgestaltet und effektiver kontrolliert werden. Zentrale Instanz soll der Unabhängige Kontrollrat werden, besetzt mit erfahrenen Juristen.
Kritik kommt aus der Wirtschaft. Der Verband VATM begrüßt zwar eine schlagkräftige Abwehr, bemängelt in seiner Stellungnahme jedoch, es bleibe unklar, welche Unternehmen konkret verpflichtet würden und welche Datenarten erfasst seien.
Aus Sicht unserer Redaktion ist die Stoßrichtung überfällig – wer sich gegen Sabotage nicht wehren kann, lädt sie ein. Entscheidend bleibt jedoch, dass Online-Durchsuchung und biometrischer Datenabgleich nicht zum Alltagswerkzeug gegen die eigenen Bürger werden. Sicherheit ohne scharfe Kontrolle ist nur ein anderes Wort für Vertrauensvorschuss.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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