
Gesetzentwurf für Tariftreuegesetz: Ein Schritt Richtung mehr Gerechtigkeit?
Nach langem Hin und Her steht der Entwurf des Tariftreuegesetzes nun vor der Tür. Doch was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft und die Arbeitnehmer? Der Gesetzentwurf, der vom Bundesarbeitsministerium an die Bundesländer und maßgebliche Verbände verschickt wurde, soll sicherstellen, dass bei öffentlichen Auftragsvergaben des Bundes künftig nur noch Unternehmen berücksichtigt werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten.
Hintergrund und Ziele des Tariftreuegesetzes
Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 hatten sich SPD, FDP und Grüne darauf verständigt, die öffentliche Auftragsvergabe an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge zu binden. Ziel sei es, die rückläufige Tarifbindung zu stärken. Denn Tarifverträge bringen den Beschäftigten im Schnitt höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Laut Statistischem Bundesamt ist die Tarifbindung seit 1998 in Westdeutschland von 76 Prozent auf 51 Prozent und in Ostdeutschland von 63 Prozent auf 44 Prozent gesunken.
Wirtschaftliche Bedenken und politische Auseinandersetzungen
Der Gesetzentwurf stieß auf erheblichen Widerstand, insbesondere aus Kreisen des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums. FDP-Chef Christian Lindner hatte betont, dass die wirtschaftliche Dynamik nicht durch bürokratische Hürden gebremst werden dürfe. Auch Arbeitgeberverbände kritisierten den Entwurf scharf und warnten vor einem „Tarifzwang“, der die Tarifautonomie gefährde.
Was steht im Gesetzentwurf?
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Dies soll den Verdrängungswettbewerb über Lohn- und Personalkosten einschränken. Arbeitsminister Hubertus Heil argumentiert, dass Tarifverträge den Beschäftigten im Vergleich zum Mindestlohn durchschnittlich 4,50 Euro mehr pro Stunde bringen. Bei Vollzeitjobs seien das monatlich 700,50 Euro zusätzlich.
Weitere Maßnahmen und Neuerungen
- Online-Betriebsratswahlen: Im Rahmen der Erprobung sollen zwischen März und Mai 2026 Betriebsratswahlen auch elektronisch möglich sein.
- Offizialdelikt: Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder sollen künftig von Amts wegen verfolgt werden, um die Betriebsratstätigkeit besser zu schützen.
Ein Blick in die Vergangenheit
Bereits 2014 trat das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft, das die Möglichkeit der Regierung erleichterte, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies bedeutete, dass Tarifverträge auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich wurden, die nicht Mitglieder der tarifvertragsschließenden Verbände oder Gewerkschaften waren.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung?
Das Tariftreuegesetz könnte ein wichtiger Schritt sein, um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Doch die politischen und wirtschaftlichen Widerstände zeigen, dass der Weg dorthin steinig ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet wird und welche Auswirkungen er letztlich auf die deutsche Wirtschaft haben wird.

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