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07.02.2026
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Grundsicherung statt Bürgergeld: Merz-Regierung zieht die Daumenschrauben an

Grundsicherung statt Bürgergeld: Merz-Regierung zieht die Daumenschrauben an

Die Zeiten des gemütlichen Leistungsbezugs ohne Gegenleistung scheinen endgültig vorbei zu sein. Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz macht Ernst und verschärft die Sanktionen für jene, die sich dem Arbeitsmarkt konsequent verweigern. Was lange überfällig war, nimmt nun konkrete Formen an: Ein klarer Eskalationsplan soll Jobcentern endlich die nötige Handhabe geben, um gegen notorische Drückeberger vorzugehen.

Vermittlungsvorrang statt Weiterbildungsromantik

Der Paradigmenwechsel könnte deutlicher kaum sein. Während das von der Ampel-Koalition eingeführte Bürgergeld noch auf langfristige Qualifizierung und sanfte Integration setzte, kehrt die Große Koalition zum bewährten Prinzip zurück: Arbeit geht vor. Der sogenannte Vermittlungsvorrang bedeutet nichts anderes, als dass die schnelle Aufnahme einer Beschäftigung wieder Priorität genießt. Schluss mit dem endlosen Verweilen in Maßnahmen, die oft genug nur der Beschäftigungstherapie dienten.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Allein in den zwölf Monaten bis September 2025 verhängten die Jobcenter sage und schreibe 438.943 Leistungsminderungen. Der Löwenanteil davon – rund 86 Prozent – entfiel auf verpasste Termine. Bislang konnten die Mitarbeiter lediglich eine zehnprozentige Kürzung für einen Monat aussprechen. Ein Witz, wenn man bedenkt, dass manche Empfänger diese Sanktion offenbar als kalkulierbares Risiko einpreisten.

Der neue Stufenplan: Vom Mahnschreiben bis zum Leistungsentzug

Die Regierung Merz setzt nun auf einen klar definierten Eskalationsmechanismus, der den Jobcentern endlich Rechtssicherheit verschafft. Beim ersten verpassten Termin ohne wichtigen Grund erfolgt zunächst lediglich eine erneute Einladung – quasi die letzte Chance, Vernunft anzunehmen. Wer jedoch zum zweiten Mal unentschuldigt fernbleibt, muss bereits mit einer Kürzung von 30 Prozent für einen Monat rechnen.

Richtig ernst wird es beim dritten Versäumnis in Folge. Dann erfolgt eine persönliche Anhörung, und bei fehlendem wichtigen Grund droht der vollständige Entzug des Regelbedarfs. Immerhin: Miete und Heizkosten bleiben unangetastet – ein Zugeständnis an das Bundesverfassungsgericht, das 2019 gewisse Grenzen für Sanktionen festgelegt hatte.

Die Betroffenen haben nach der Streichung des Regelsatzes 30 Tage Zeit, sich im Jobcenter zu melden. Tun sie dies, erhalten sie die Leistungen nachträglich – allerdings um 30 Prozent reduziert.

Wer sich auch dann nicht rührt, dem wird die Nichterreichbarkeit attestiert. Die Konsequenz: vollständiger Leistungsausschluss. Um wieder Unterstützung zu erhalten, ist ein komplett neuer Antrag erforderlich. Man könnte es auch so formulieren: Wer nicht will, der hat schon.

Arbeitsverweigerer im Visier der Behörden

Besonders hart trifft es jene, die konkrete Jobangebote ausschlagen. Lehnt ein Empfänger eine tatsächlich und unmittelbar mögliche Arbeit willentlich ab, droht ein Leistungsentzug für zwei Monate. Die Jobcenter prüfen nach einem Monat, ob das Angebot noch besteht. Ist dies der Fall, bleibt die Streichung bestehen.

Kritiker werden einwenden, dass die Zahl der tatsächlichen Arbeitsverweigerer verschwindend gering sei. In der Tat: Von Oktober 2024 bis September 2025 wurden lediglich rund 29.000 Minderungen wegen abgelehnter Stellenangebote ausgesprochen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung spricht von einer nur niedrigen zweistelligen Anzahl an Vollsanktionen.

Ein überfälliges Signal an die arbeitende Bevölkerung

Doch darum geht es letztlich nicht. Es geht um ein Signal – ein Signal an die Millionen von Steuerzahlern, die jeden Morgen aufstehen und zur Arbeit gehen, während andere es sich auf Kosten der Allgemeinheit bequem machen. Es geht um das Prinzip des Förderns und Forderns, das unter der Ampel-Regierung zur Einbahnstraße verkommen war.

Natürlich ist der Arbeitsmarkt derzeit angespannt, und nicht jeder Arbeitslose findet auf Anhieb eine Stelle. Doch wer sich ernsthaft bemüht, Termine wahrnimmt und Bewerbungen schreibt, hat von den neuen Regelungen nichts zu befürchten. Die Sanktionen treffen gezielt jene, die das System ausnutzen – und das ist gut so. Deutschland braucht Menschen, die anpacken wollen, keine Transferempfänger, die sich in der sozialen Hängematte einrichten.

Die neue Grundsicherung mag härter sein als das Bürgergeld. Aber sie ist auch gerechter – gegenüber all jenen, die jeden Tag arbeiten gehen und mit ihren Steuern das Sozialsystem finanzieren.

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