
Grüne ignorieren Gerichtsurteil und trommeln weiter für AfD-Verbot

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Kaum hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch" einzustufen, preschen zwei Grünen-Abgeordnete vor und fordern – als hätten sie das Urteil nicht einmal gelesen – die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren gegen die größte Oppositionspartei des Landes vorzubereiten. Die Demokratie, so scheint es, ist für manche nur dann schützenswert, wenn sie die gewünschten Ergebnisse liefert.
Ein Gericht spricht – die Grünen hören weg
Die Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic und Konstantin von Notz veröffentlichten am Donnerstag eine Pressemitteilung, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Darin fordern sie „schnellstmöglich" die Einrichtung besagter Arbeitsgruppe, die nachrichtendienstliche Erkenntnisse von Bund und Ländern zusammentragen solle. Ihr Argument: Die bisherige Einstufung durch den Verfassungsschutz sei gescheitert, weil lediglich öffentlich zugängliche Quellen herangezogen worden seien. Die Informationsgrundlage sei schlicht unzureichend gewesen.
Was die beiden Grünen-Politiker damit zwischen den Zeilen sagen, ist bemerkenswert. Sie gestehen faktisch ein, dass das bisherige Gutachten des Verfassungsschutzes auf tönernen Füßen stand. Gleichzeitig suggerieren sie, dass es irgendwo in den Tiefen der Geheimdienste belastendes Material geben könnte, das nur noch zusammengetragen werden müsse. Ein klassischer Fall von: Wir haben zwar keine Beweise, aber wir sind uns sicher, dass es welche geben muss.
Das Kölner Urteil als Ohrfeige für den Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seiner Eilentscheidung unmissverständlich klargestellt, dass für eine Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" nicht ausreiche, wenn verfassungsfeindliche Tendenzen nur vereinzelt innerhalb einer Partei erkennbar seien. Vielmehr müssten solche Tendenzen den Gesamtcharakter der Partei maßgeblich prägen und ihr als Ganzes zurechenbar sein. Eine juristische Watsche, die deutlicher kaum hätte ausfallen können.
Doch statt diese richterliche Korrektur als das zu akzeptieren, was sie ist – nämlich ein funktionierendes rechtsstaatliches Korrektiv gegen behördliche Übergriffigkeit –, interpretieren Mihalic und von Notz das Urteil kurzerhand als Beweis dafür, dass man noch entschlossener vorgehen müsse. Die Logik dahinter erinnert fatal an jene Denkweise, die in der Geschichte schon häufiger dazu geführt hat, dass politische Gegner mit allen Mitteln mundtot gemacht wurden.
Nachrichtendienstliche Erkenntnisse als letzter Strohhalm?
Besonders brisant ist die Forderung, nun auch nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse in die Bewertung einfließen zu lassen. Was genau damit gemeint ist, bleibt bewusst im Vagen. Sollen V-Leute, die möglicherweise selbst radikale Positionen befeuert haben, als Kronzeugen herhalten? Die Geschichte des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens sollte eigentlich als warnendes Beispiel dienen. Damals scheiterte das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter anderem daran, dass die Partei derart mit V-Leuten durchsetzt war, dass eine klare Zurechnung von Äußerungen und Handlungen unmöglich wurde.
Dass ausgerechnet die Grünen, die sich so gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, den Einsatz geheimdienstlicher Mittel gegen eine demokratisch gewählte Partei mit Millionen von Wählern fordern, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Eine Partei, die bei der letzten Bundestagswahl als zweitstärkste Kraft hervorging, soll mit dem schärfsten Schwert der wehrhaften Demokratie bekämpft werden – nicht weil die Beweislage erdrückend wäre, sondern weil man hofft, bei genauerem Hinsehen vielleicht doch noch etwas zu finden.
Demokratie nach Gutsherrenart
Was hier geschieht, ist nichts weniger als der Versuch, den politischen Wettbewerb mit juristischen Mitteln auszuschalten. Statt sich inhaltlich mit den Positionen der AfD auseinanderzusetzen, statt bessere Antworten auf die drängenden Fragen unserer Zeit zu liefern – von der unkontrollierten Migration über die wirtschaftliche Stagnation bis hin zur galoppierenden Bürokratisierung –, greifen die Grünen zum Verbotsantrag. Es ist die Bankrotterklärung einer Partei, die bei der letzten Bundestagswahl selbst herbe Verluste einstecken musste und offenbar nicht bereit ist, die Ursachen dafür bei sich selbst zu suchen.
Der deutsche Bürger darf sich zu Recht fragen, welches Demokratieverständnis hier eigentlich zum Ausdruck kommt. Wenn eine Partei, die von Millionen Menschen gewählt wird, verboten werden soll, dann richtet sich dieses Verbot letztlich gegen eben jene Millionen Wähler. Es ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die in der Wahlkabine von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch gemacht haben – und deren Stimme offenbar als weniger wert erachtet wird als die politischen Präferenzen einer grünen Funktionärskaste.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Die Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens mag auf den ersten Blick wie ein bürokratischer Vorgang erscheinen. Doch in Wahrheit ist sie weit mehr als das. Sie ist der Versuch, einen institutionellen Rahmen zu schaffen, der systematisch darauf ausgerichtet ist, belastendes Material gegen eine politische Partei zusammenzutragen. Nicht um die Wahrheit zu ermitteln, sondern um ein vorher feststehendes Ergebnis zu untermauern. Wer so vorgeht, der schützt nicht die Demokratie – er untergräbt sie.
Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz die nötige Besonnenheit aufbringt, sich nicht von den Grünen vor den Karren spannen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Köln hat ein klares Signal gesendet: Der Rechtsstaat funktioniert. Noch. Ob das so bleibt, hängt davon ab, ob wir bereit sind, auch unbequeme politische Meinungen auszuhalten – oder ob wir den Weg der Verbote und Ausgrenzung beschreiten, der am Ende nur eines hervorbringt: eine Demokratie, die ihren Namen nicht mehr verdient.

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