
Hacker-Beute als Beweismittel? Der AfD-Leak entlarvt die Mitte

Rund 421.000 E-Mails, Ausweisfotos, Kontoauszüge, Adresslisten: Nach einem Hackerangriff im September sind interne Daten der AfD seit dieser Woche im Netz abrufbar. Die eigentliche Brisanz liegt aber woanders. Statt die Straftat zu verurteilen, fragen Politiker und Aktivisten ganz offen, wie sich die Beute für ein Parteiverbot nutzen ließe.
Was über den Angriff bekannt ist
Die AfD hat den Angriff bestätigt. Betroffen gewesen sei ein Hosting-Dienstleister der Partei, kopiert worden seien Teile „einiger weniger“ Postfächer, die meist seit Jahren nicht mehr genutzt würden. Aktuelle Konten des Bundesverbands seien laut Partei nicht betroffen.
Die Veröffentlicher behaupten dagegen, die Daten stammten aus zehn Postfächern, darunter eines auf den Namen von Ex-Parteichef Alexander Gauland. Medienberichten zufolge läuft die Seite anonym über eine Adresse im US-Bundesstaat Wyoming. Ob alle Mails echt sind, ist ungeklärt. Wer dahintersteckt, auch. In manchen Berichten ist von einer linksextremen Hackergruppe die Rede.
Der Beifall kommt ausgerechnet aus der CDU
Dennis Radtke, Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, kommentierte den Vorgang auf X so:
„Gefühlt haben ein paar Hacker gerade mehr für den Verfassungsschutz getan als der Verfassungsschutz. Wie kann es sein, dass solche Umtriebe der Afd komplett unter dem Radar sind?“
Dazu setzte er den Hashtag „#AfDVerbotsverfahren“. Ein Unionspolitiker lobt also faktisch anonyme Datendiebe, und zwar zu einer Zeit, in der seine eigene Partei mit Friedrich Merz den Kanzler stellt und für Recht und Ordnung werben will. Wie passt das zusammen?
Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) meldete sich zu Wort. Die Organisation hatte kürzlich ein Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD vorgelegt. Ihre Verfahrenskoordinatorin Valentina Chiofalo sagte der „taz“, das Material könne einen Verbotsantrag „noch wasserdichter“ machen. Eine Organisation, die „Freiheitsrechte“ im Namen trägt, will also mit gestohlenen Daten arbeiten. Mehr Ironie geht kaum.
Die Opfer sind nicht nur Funktionäre
Am schwersten wiegt ein anderer Punkt. Im Leak stecken nicht nur Mails von Spitzenpolitikern, sondern laut Berichten auch persönliche Daten von Mitarbeitern und einfachen Mitgliedern. Das sind Bürger, die sich legal in einer zugelassenen Partei engagieren, die in Umfragen bundesweit ganz vorn mitspielt.
Sie müssen jetzt fürchten, dass Extremisten ihre Adressen gegen sie verwenden, ob vor der Haustür, beim Arbeitgeber oder im Wohnviertel. Das ist politische Einschüchterung, und eine freie Gesellschaft darf sie nicht hinnehmen, egal welche Partei es trifft.
Ein Blick zurück: 2019 war die Empörung riesig
Zur Erinnerung: Im Januar 2019 veröffentlichte ein junger Hacker private Daten von rund tausend Politikern und Prominenten. Die AfD blieb damals verschont. Berlin war empört, es gab Krisensitzungen und Forderungen nach härteren Gesetzen. Heute trifft es die größte Oppositionspartei, und von den übrigen Parteien kommt dem Ausgangsbericht zufolge kein Wort der Verurteilung.
Ein Bärendienst für jedes Verbotsverfahren
Rechtlich spielen die Verbotsbefürworter dabei mit dem Feuer. 2003 scheiterte das erste NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe, weil der Staat V-Leute in der Führungsebene der Partei hatte. Das Bundesverfassungsgericht legt größten Wert auf ein sauberes, faires Verfahren. Ob es Material aus einem Hackerangriff verwerten würde, dessen Echtheit teils bezweifelt wird, ist eine offene Frage. Medienberichten zufolge kursieren bereits offenbar gefälschte „AfD-Mails“.
Bleibt die Grundsatzfrage. Wer Straftaten bejubelt, sobald sie den politischen Gegner treffen, verspielt seine Glaubwürdigkeit als Verteidiger des Rechtsstaats. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Wer das vergisst, sollte sich nicht wundern, wenn immer mehr Bürger das Vertrauen in die selbsternannte Mitte verlieren.
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