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15.01.2026
11:04 Uhr

Hamburger Bürgerschaft fordert AfD-Verbotsverfahren: Demokratie oder Machterhalt?

Hamburger Bürgerschaft fordert AfD-Verbotsverfahren: Demokratie oder Machterhalt?

In der Hansestadt Hamburg hat sich das politische Establishment zu einem bemerkenswerten Schritt entschlossen. Die Bürgerschaft stimmte mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei für einen Antrag, der den Senat auffordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Was auf den ersten Blick wie ein Akt der Verteidigung demokratischer Werte erscheinen mag, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als durchsichtiges Manöver einer politischen Klasse, die um ihre Pfründe bangt.

Die Bedingungen des Antrags: Ein politisches Konstrukt

Der Antrag ist an eine bemerkenswerte Bedingung geknüpft: Das Verwaltungsgericht Köln müsse zunächst dem Bundesverfassungsschutz in seinem Rechtsstreit mit der AfD recht geben. Es geht dabei um die umstrittene Einstufung der Bundespartei als „gesichert rechtsextrem". Pikant dabei ist, dass der Verfassungsschutz nach einer Klage der AfD bereits eine Stillhaltezusage abgegeben und alle öffentlichen Äußerungen zu dieser Einstufung zurückgezogen hat. Man wartet also auf ein Gerichtsurteil, um dann möglicherweise ein Verbotsverfahren anzustoßen – oder eben auch nicht.

Sollte die geplante Arbeitsgruppe zu dem Schluss kommen, dass ein Verbotsverfahren geboten sei, wolle sich der Senat für ein solches Verfahren oder zumindest für den Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung einsetzen. Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis eine solche Arbeitsgruppe wohl kommen wird, wenn sie von denselben politischen Kräften eingesetzt wird, die das Verbot ohnehin befürworten.

Grüne Rhetorik: Zwischen Pathos und Projektion

Die Grünen-Abgeordnete Sina Imhof ließ sich zu bemerkenswerten Aussagen hinreißen. Sie sprach von einer „systematischen, aggressiv-kämpferischen Strategie der Zersetzung", die man bei der AfD beobachte. Eine interessante Wortwahl, die manch kritischer Beobachter eher bei linken NGOs, Klimaaktivisten der „Letzten Generation" oder anderen Gruppierungen verorten würde, die regelmäßig den öffentlichen Raum blockieren und Sachbeschädigungen begehen.

Innensenator Andy Grote betonte unterdessen, das Grundgesetz schütze auch jene, die es ablehnten. Es gebe jedoch Grenzen, wenn eine Partei „planvoll und mit Erfolgspotenzial" darauf hinarbeite, die Verfassungsordnung zu beschädigen. Das Erfolgspotenzial scheint hier der entscheidende Punkt zu sein – denn die AfD ist mittlerweile bundesweit die stärkste Kraft in Umfragen. Geht es also wirklich um den Schutz der Verfassung oder doch eher um den Schutz etablierter Machtstrukturen?

Ein Blick in die Geschichte: Parteiverbote in Deutschland

Deutschland hat mit Parteiverboten durchaus Erfahrung. Das Bundesverfassungsgericht verbot 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Beide Male lagen eindeutige Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Die Versuche, die NPD zu verbieten, scheiterten hingegen kläglich – nicht zuletzt, weil die Partei derart mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war, dass eine klare Zuordnung verfassungsfeindlicher Aktivitäten unmöglich wurde.

Genau hier liegt auch die Crux eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Sollte es tatsächlich zu einem solchen Verfahren kommen, müssten alle Aktivitäten der Verfassungsschutzämter eingestellt und V-Leute benannt werden. Dies könnte für die Behörden zu einem ähnlichen Desaster führen wie beim NPD-Verfahren.

Die eigentliche Frage: Wer zersetzt hier was?

Während die etablierten Parteien von einer „Zersetzung" durch die AfD sprechen, stellt sich die Frage, wer in den vergangenen Jahren tatsächlich zur Spaltung der Gesellschaft beigetragen hat. Die unkontrollierte Massenmigration, die explodierende Kriminalität, die Deindustrialisierung Deutschlands, die ideologiegetriebene Energiepolitik – all dies sind Ergebnisse der Politik jener Parteien, die nun ein Verbot der Opposition fordern.

Die Hamburger Abstimmung reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Statt sich mit den berechtigten Sorgen der Bürger auseinanderzusetzen, statt politische Fehler einzugestehen und den Kurs zu korrigieren, greift man zum schärfsten Schwert des Verfassungsrechts. Man will nicht die besseren Argumente liefern, sondern den politischen Gegner mundtot machen. Das ist keine Verteidigung der Demokratie – das ist ihre Aushöhlung.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Reaktionen in der Bevölkerung dürften eindeutig ausfallen. Erfahrungsgemäß führen solche Verbotsdebatten nicht zu einem Rückgang der Unterstützung für die betroffene Partei, sondern zu einem Solidarisierungseffekt. Viele Bürger empfinden es als zutiefst undemokratisch, wenn eine Partei, die von Millionen Menschen gewählt wird, mit administrativen Mitteln aus dem politischen Wettbewerb gedrängt werden soll.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht vor der Herausforderung, sich zu diesem Thema zu positionieren. Wird sie dem Druck der linken Kräfte nachgeben oder sich auf die Grundprinzipien einer freiheitlichen Demokratie besinnen? Die Antwort auf diese Frage wird zeigen, ob Deutschland noch eine echte Demokratie ist oder sich auf dem Weg in eine gelenkte Scheindemokratie befindet, in der nur noch genehme Meinungen zugelassen werden.

Eines steht fest: Die Bürger werden bei den kommenden Wahlen das letzte Wort haben. Und dieses Wort könnte für die Initiatoren des Verbotsverfahrens deutlich unangenehmer ausfallen, als sie es sich heute vorstellen können.

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