
Heimatbesuch mit Stütze: Ukraine-Flüchtlinge behalten Grundsicherung

Ukrainer mit Schutzstatus in Deutschland dürfen in ihre Heimat reisen, wieder zurückkommen und erhalten in dieser Zeit unter Umständen weiter Grundsicherung. Das hat das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bestätigt. Viele Steuerzahler dürften sich fragen, wie das zusammenpasst: Schutz vor dem Krieg und zugleich Urlaub im Kriegsgebiet?
Paragraf 51: Sechs Monate Spielraum
Das Ministerium beruft sich auf Paragraf 51 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach erlischt eine Aufenthaltserlaubnis erst, wenn der Ausländer ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten zurückkehrt. Die Ausländerbehörde kann auch eine längere Frist festlegen.
Wer kürzer wegbleibe, reise nach Auffassung des Ministeriums grundsätzlich nur vorübergehend. Das gelte ausdrücklich auch für Fahrten in die Ukraine, zum Beispiel für Besuche bei Angehörigen. Der Gesetzgeber unterscheide dabei bewusst zwischen Ukrainern mit vorübergehendem Schutz nach Paragraf 24 und international Schutzberechtigten. Für die zweite Gruppe gelten strengere Regeln.
Es geht um sehr viele Menschen. Mehr als 1,3 Millionen Ukrainer haben in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt. Dieser Status wurde bis zum 4. März 2028 verlängert. Wie viele von ihnen tatsächlich in die Heimat reisen, kann das Ministerium nach eigener Antwort nicht sagen. Darüber wird offenbar gar nicht Buch geführt.
Drei Wochen Reisezeit, die Grundsicherung läuft weiter
Auch wer Sozialleistungen bezieht, darf kurz ins Ausland. Die Bundesregierung hatte schon im Februar 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD erklärt, dass das Jobcenter vorher zustimmen muss. Eine Abwesenheit ohne besonderen Grund soll in der Regel für bis zu drei Wochen im Jahr genehmigt werden. In dieser Zeit wird die Grundsicherung weiter überwiesen.
Formal gilt das für alle Leistungsbezieher. Bei Kriegsflüchtlingen bekommt die Regel aber eine besondere Brisanz. Wer in ein Land zurückreisen kann, aus dem er angeblich fliehen musste, stellt das eigene Schutzbedürfnis zumindest in Frage. Kritiker sehen genau darin den Widerspruch.
AfD: „Irrsinn“, der aufhören müsse
Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer, nennt die Regelung einen „Irrsinn“, der beendet werden müsse. Er fordert:
„Wer in sein Herkunftsland zurückkehrt, verliert sofort seinen Schutzstatus und seinen Anspruch auf Sozialleistungen.“
Statt der Grundsicherung sollen Ukrainer nach seinem Willen nur noch Asylbewerberleistungen erhalten, „in Form von Brot, Bett und Seife“.
Härte für Neuankömmlinge, Nachsicht für den Altbestand
Die Bundesregierung hat die Heimatbesuche bisher verteidigt. Bereits im Frühjahr teilte sie mit, kurze Reisen in die Ukraine seien im Rahmen des Schutztitels möglich. Die EU-Staaten wollten Ukrainern helfen, den Kontakt zur Heimat nicht zu verlieren. Solche Besuche stärkten außerdem die Widerstandskraft der Bevölkerung, die unter den russischen Angriffen sehr schwer leide.
Bei neu einreisenden Männern zeigt sich die EU dagegen inzwischen strenger. Wer seinen militärischen Pflichten in der Ukraine nicht nachgekommen ist, bekommt grundsätzlich keinen vorübergehenden Schutz mehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hielt das im Sommer für politisch angebracht, weil Deutschland die Ukraine militärisch maßgeblich unterstütze. Für diese Männer bestehe eine Ausreisepflicht in die Ukraine, sofern auch ein Asylverfahren keinen Erfolg verspreche.
Die Kürzung lässt auf sich warten
Das Bild bleibt widersprüchlich. Das Kabinett Merz hatte schon im November 2025 beschlossen, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen sollen. Medienberichten zufolge kommt das Gesetz aber seit Monaten nicht voran. Im Sommer bezogen demnach rund 700.000 Ukrainer Bürgergeld.
Die Regierung kündigt also Strenge an und hält zugleich großzügige Regeln aufrecht. Bezahlen müssen das die Bürger, die mit ihren Steuern den Sozialstaat finanzieren. Sie erleben gerade, wie die Koalition ein Sondervermögen nach dem anderen auflegt, während beim Sparen kaum etwas passiert.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder die zuständige Behörde.
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