
Hexenjagd auf treue Beamtin: 30 Jahre tadelloser Dienst zählen nichts mehr
Was sich derzeit in Siegen abspielt, könnte direkt aus einem dystopischen Roman stammen. Eine Rechtspflegerin, die seit drei Jahrzehnten ihren Dienst versieht, gerät plötzlich ins Fadenkreuz einer orchestrierten Kampagne. Ihr Vergehen? Sie engagiert sich in ihrer Freizeit für die AfD. Mehr braucht es offenbar nicht mehr, um in diesem Land zur persona non grata erklärt zu werden.
Der moderne Pranger: Wenn politisches Engagement zur Straftat wird
Die 59-jährige Ursula Simon arbeitet seit 1993 am Amtsgericht Siegen. In all den Jahren gab es keine einzige Beschwerde über ihre Amtsführung. Doch das zählt offenbar nichts mehr in einem Land, in dem die politische Gesinnung wichtiger geworden ist als berufliche Kompetenz und Integrität. Ein örtlicher Rechtsanwalt, der sich als Hobby-Blogger betätigt, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Frau öffentlich an den Pranger zu stellen.
Besonders perfide: Der Anwalt konstruiert hypothetische Szenarien, in denen die Rechtspflegerin möglicherweise parteiisch gehandelt haben könnte. Beweise? Fehlanzeige. Konkrete Beschwerden? Nicht vorhanden. Aber in Zeiten der Gesinnungsjustiz reicht bereits die bloße Möglichkeit aus, um jemanden zu diskreditieren.
Die Neutralitätspflicht als Einbahnstraße
Interessant ist, wie selektiv die vielzitierte Neutralitätspflicht von Beamten ausgelegt wird. Während Lehrer ungestraft ihre Schüler zu "Fridays for Future"-Demonstrationen karren dürfen und Verwaltungsbeamte stolz ihre Regenbogenfahnen schwenken, wird bei konservativen Beamten plötzlich jede private politische Betätigung zum Skandal hochstilisiert.
"Politische Betätigung sei Beamten ausdrücklich erlaubt, solange Treue-, Mäßigungs- und Neutralitätspflicht nicht verletzt würden", betont Simon zu Recht.
Doch diese rechtliche Selbstverständlichkeit scheint nur noch für Anhänger des politischen Mainstreams zu gelten. Wer sich außerhalb des engen Korridors der erlaubten Meinungen bewegt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Der Verfassungsschutz als politische Waffe
Besonders bemerkenswert ist die Argumentation des Denunzianten: Er verweist auf die zeitweise Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz. Eine Behörde, die in den letzten Jahren zunehmend zum verlängerten Arm der Regierungspolitik verkommen ist, wird hier zur ultimativen moralischen Instanz erhoben.
Man stelle sich vor, der Verfassungsschutz würde morgen die Grünen als verfassungsfeindlich einstufen - würden dann plötzlich alle grünen Beamten ihre Ämter verlieren müssen? Die Frage zeigt die ganze Absurdität dieser Argumentation auf.
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