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Kettner Edelmetalle
08.06.2026
15:29 Uhr

Justiz zieht die Reißleine: Linkspartei darf AfD-Politiker nicht länger als „Arschlöcher“ beschimpfen

Wenn der politische Anstand zu Grabe getragen wird, dann gleicht die Beerdigung mitunter einem Schlachtfeld der Worte. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Oberlandesgericht Rostock nun einen bemerkenswerten Schlussstrich unter ein Kapitel gezogen, das so ziemlich alles über den verrohten Umgangston in deutschen Parlamenten offenbart. Zwei Kreisverbänden der Linkspartei wurde untersagt, weiterhin zu behaupten, AfD-Abgeordnete seien „politische und menschliche Arschlöcher“. Ein Urteil, das Bände spricht.

Was war geschehen?

Ausgangspunkt der Affäre war eine Landtagssitzung im April 2025. Der an Parkinson erkrankte Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn hielt eine Rede und warf anschließend dem stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult sowie dem Parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein vor, sein krankheitsbedingtes Zittern nachgeäfft zu haben. Die Konsequenz: Die Kreisverbände der Linkspartei in Vorpommern-Rügen und Rostock verschickten flugs eine Pressemitteilung, in der sie gleich die gesamte AfD-Fraktion mit besagter Vulgärvokabel überzogen.

„Während der gestrigen Debatte hat die erste Reihe der AfD-Fraktion mein Zittern imitiert. Das können Sie gerne machen, aber das zeigt, dass Sie nicht nur politische Arschlöcher sind, sondern auch menschliche.“

Vorwürfe ohne Beweise – die Linkspartei steht mit leeren Händen da

Doch hier wird es pikant. Vor Gericht konnte die Linkspartei den schwerwiegenden Vorwurf des Nachäffens schlichtweg nicht belegen. Das Oberlandesgericht stellte trocken fest, dass es weder die Wahrheit noch die Unwahrheit der Behauptung als überwiegend wahrscheinlich habe einstufen können. Entscheidend: Niemand im Saal, der dieselbe Blickrichtung wie Bruhn hatte, will ein solches Verhalten beobachtet haben. Und wer eine derart drastische Anschuldigung erhebt, der trägt nun einmal die Beweislast. Diese Zweifel gingen, so das Gericht, klar zu Lasten der Beklagten.

Man stelle sich das Schauspiel vor: Eine Partei, die sich selbst gern als moralische Instanz inszeniert, greift wahllos zur Gosse, ohne auch nur einen einzigen Beweis vorlegen zu können. Politiker müssten zwar härtere Kritik aushalten, betonten die Richter, doch eine „ins Persönliche gehende Beschimpfung“ überschreite die Grenze des Zulässigen eindeutig.

Genugtuung für die Betroffenen

Der AfD-Abgeordnete Thore Stein sieht in dem Urteil ein klares Signal. Die Linkspartei habe das Ziel verfolgt, „wahrheitswidrig mit Dreck“ zu werfen – und genau das sei nun unterbunden worden. Sein Fraktionskollege Schult sprach von einer Genugtuung und kritisierte, dass man nicht nur sachlich angegriffen, sondern mit unwahren Vorwürfen die eigene Person und die der Fraktionskollegen beschmutzt habe.

Eine bittere Lehre über zweierlei Maß

Was dieser Fall so entlarvend macht, ist die schlichte Doppelmoral. Jene politischen Kräfte, die bei jeder Gelegenheit lautstark nach „Anstand“, „Respekt“ und „Diskurs“ rufen, scheuen offenbar nicht davor zurück, selbst in die unterste Schublade der Wortwahl zu greifen. Und wenn die Justiz dann eingreift, ist das Geschrei groß. Es zeigt sich einmal mehr: Der Kampf gegen den politischen Gegner wird mancherorts nicht mit Argumenten, sondern mit Beschimpfungen und unbewiesenen Unterstellungen geführt.

Bemerkenswert ist auch der Instanzenweg: Bereits zuvor hatte das Landgericht Rostock dem Antrag stattgegeben, soweit es um die konkrete Beschimpfung ging, während das Landgericht Stralsund den Antrag noch komplett zurückgewiesen hatte. Erst die Berufung brachte den klagenden Abgeordneten letztlich recht. Dass sich überhaupt mehrere Gerichte mit der Frage befassen mussten, ob man Volksvertreter ungestraft als „Arschlöcher“ titulieren darf, sagt mehr über den Zustand der politischen Kultur in diesem Land aus, als manch wohlfeile Sonntagsrede.

Am Ende bleibt die nüchterne Erkenntnis: Wer mit Dreck wirft, sollte sich nicht wundern, wenn ihm die Hände schmutzig werden – und ihm die Justiz das Handwerk legt.

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