
Klau-Vorwurf um „American Pie“: Musikverlage gegen KI-Firma Anthropic

Ein Bundesgericht im kalifornischen San José verhandelt am 21. Oktober erneut über eine Klage, deren Ausgang für die ganze KI-Branche wichtig werden könnte. Mehrere Musikverlage unter Führung der Concord Music Group werfen dem KI-Unternehmen Anthropic vor, seinen Chatbot Claude mit urheberrechtlich geschützten Songtexten trainiert zu haben. Anthropic weist die Vorwürfe zurück.
Bye, bye, Lizenzgebühr?
Laut den Gerichtsunterlagen haben die Kläger ein konkretes Beispiel vorgelegt. Ein Ermittler der Verlage bat Claude um einen Song über den Tod von Buddy Holly. Heraus kam nach Darstellung der Kläger der Text von „American Pie“, und zwar Wort für Wort.
Concord macht geltend, Claude gebe auf Anfrage komplette Liedtexte aus und erfinde auf Wunsch neue Texte oder Akkordfolgen, die bestehenden Werken ähnelten. Das schade dem Geschäft. Websites, die etwa die Texte von „Hey Jude“ oder „Uptown Funk“ veröffentlichen, zahlen dafür Lizenzgebühren. Liefert eine KI dieselben Texte kostenlos, verlieren diese Seiten ihren Zweck. Den Verlagen gingen damit Einnahmen verloren, argumentiert Concord.
Der Streit läuft schon länger. Die erste Klage wurde im Oktober 2023 in Tennessee eingereicht, dabei ist unter anderem auch Universal Music. Später ging das Verfahren an das Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens. In einem zweiten Verfahren behauptet Concord, Anthropic habe Raubkopien von 20.517 Musikwerken aus Torrent-Börsen für das Training genutzt.
Anthropics Verteidigung: Verantwortlich ist der Nutzer
Anthropic beruft sich auf die amerikanische „Fair Use“-Doktrin. Sie erlaubt die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Bedingungen, etwa für Unterricht und Kritik oder wenn aus dem Material etwas wesentlich Neues entsteht. Außerdem verfüge Claude über Schutzfunktionen für das Urheberrecht. Wenn ein Nutzer diese Sperren umgehe, sei das nicht die Schuld des Unternehmens.
„When a system ‚creates the copy only in response to the user's command,' its operator does not engage in volitional conduct. The user does.“
So steht es in einem Schriftsatz von Anthropic. Sinngemäß heißt das: Wenn eine Maschine nur auf Befehl kopiert, handelt der Nutzer und nicht der Betreiber. Medienberichten zufolge hatte sich Anthropic schon 2025 vor Gericht verpflichtet, diese Schutzmechanismen beizubehalten. Einen Eilantrag der Verlage gegen das Training lehnte das Gericht damals ab.
Ein Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar wirft Schatten
Ganz ohne Folgen ist die Fair-Use-Strategie für Anthropic bisher nicht geblieben. Nach einer Klage von Buchautoren und Verlagen zahlte das Unternehmen in einem Vergleich 1,5 Milliarden Dollar. Der Richter hielt das KI-Training mit geschützten Büchern zwar grundsätzlich für Fair Use. Anthropic hatte sich anfangs aber auch mit Raubkopien aus dem Internet versorgt. Dieser Punkt könnte bei Concords zweiter Klage wieder eine Rolle spielen.
Die Verlage fordern bis zu 150.000 Dollar je Urheberrechtsverletzung. Dazu kommen 25.000 Dollar für jeden Fall, in dem Claude Copyright-Hinweise entfernt haben soll. Hilfsweise verlangen sie den entgangenen Gewinn, dessen Höhe sie noch beziffern wollen.
Rückenwind aus Philadelphia
Neue Hoffnung schöpfen die Kläger aus einem Urteil vom 30. September. Das Bundesberufungsgericht für den Dritten Bezirk wies in der Sache Thomson Reuters gegen ROSS Intelligence den Fair-Use-Einwand zurück. ROSS hatte über eine externe Firma Trainingsmaterial beschafft, für das Tausende sogenannte Headnotes aus der Rechtsdatenbank Westlaw genutzt wurden. Das sind kurze, von Hand verfasste Zusammenfassungen. Ausschlaggebend war für die Richter unter anderem, dass ROSS gezielt als Konkurrenz zu Westlaw gebaut wurde. ROSS hat seinen Betrieb bereits 2021 eingestellt.
Laut Berichten ist es das erste Mal, dass ein US-Berufungsgericht über Fair Use beim KI-Training entschieden hat. Bindend ist das Urteil für San José aber nicht. Kalifornien gehört zum Neunten Bezirk, und das Berufungsgericht in Philadelphia hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ROSS keine generative KI war.
Was wert ist, was sich kopieren lässt?
Ähnliche Klagen gibt es inzwischen Dutzende, von Buchverlagen, Nachrichtenhäusern und Künstlern. Ihr gemeinsamer Vorwurf: KI-Firmen würden menschliche Arbeit nutzen, um sie am Ende zu ersetzen. Unabhängig vom Ausgang zeigt der Fall ein Grundproblem. Werte, die nur als Daten existieren, lassen sich in Sekunden vervielfältigen, und wem sie gehören, müssen am Ende Gerichte klären. Wer sein Vermögen sichern will, kann deshalb auf Werte setzen, die sich nicht kopieren lassen. Physisches Gold und Silber können dabei als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio sinnvoll sein.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt unsere redaktionelle Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst.
- Themen:
- #Übernahmen-Fussion

- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik











