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Kuba-Eiertanz im Auswärtigen Amt: Berlin enthält sich – und schweigt

Kuba-Eiertanz im Auswärtigen Amt: Berlin enthält sich – und schweigt
Symbolbild: KI-generiert

Zum ersten Mal seit mehr als zwei Jahrzehnten hat Deutschland in der UN-Generalversammlung nicht für ein Ende des US-Embargos gegen Kuba gestimmt. Bei der Abstimmung am 28. Oktober in New York enthielt sich die Bundesrepublik. Warum das so ist, sagt die Bundesregierung bis heute nicht.

Ein Kurswechsel mit Ansage

Bereits zum 34. Mal stimmten die Vereinten Nationen über die Resolution ab, die ein Ende der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gegen Kuba verlangt. Die Weltgemeinschaft tut das seit 1992 jedes Jahr. Das Embargo selbst stammt noch aus der Zeit des Kalten Krieges, Washington hatte es Anfang der 1960er-Jahre verhängt.

Diesmal fiel das Ergebnis so knapp aus wie seit 20 Jahren nicht. 130 Staaten stimmten mit Ja, 17 mit Nein, 25 enthielten sich. Zum Vergleich: 2024 gab es noch 187 Ja-Stimmen, im vergangenen Jahr 165. Partner wie Frankreich, Spanien, Großbritannien und Kanada stimmten weiter zu. Berlin stimmte nicht mehr mit.

„Das können Sie nachlesen“

In der Regierungspressekonferenz wurde nachgefragt, was sich an der deutschen Bewertung geändert habe. Medienberichten zufolge verwies Martin Giese, Sprecher des Auswärtigen Amts, lediglich auf eine gemeinsame Erklärung der EU-27. Darin würden auch die „unterschiedlichen Abstimmungsmodi“ erläutert.

Ob Washington Druck gemacht habe? Dazu wollte Giese nichts sagen. Diplomatische Kommunikation sei vertraulich, egal mit welchem Partner. Auf die Bitte um eine kurze öffentliche Begründung antwortete er laut Bericht:

„Das steht alles geschrieben. Das können Sie nachlesen.“

Wer das Papier tatsächlich liest, stellt sich danach mehr Fragen als vorher. Irland, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, hat die Erklärung vorgetragen. Wie die einzelnen Staaten abgestimmt haben und warum, steht darin nicht. Dabei war die EU tief gespalten: 13 Staaten stimmten mit Ja, zehn enthielten sich, vier votierten mit Nein. Ein Text, der für drei verschiedene Voten gelten soll, kann keines davon erklären.

Völkerrechtswidrig – aber Enthaltung?

Noch heikler ist der Inhalt. Die Erklärung verweist auf die humanitären Folgen des Embargos für die Bevölkerung. Vor allem lehnt die EU die extraterritoriale Wirkung der US-Sanktionen ausdrücklich ab, weil sie dem Völkerrecht widerspreche. In früheren Jahren hatte Brüssel lediglich einen Verstoß gegen Handelsregeln beklagt. Das Urteil fällt also schärfer aus als früher.

Das hat eine bemerkenswerte Folge. Die Bundesregierung trägt eine Erklärung mit, die genau das verurteilt, was die Resolution kritisiert. Trotzdem enthält sie sich. Wie passt das zusammen?

Interessant ist der Vergleich mit 2025. Damals sprach Dänemark für 19 EU-Staaten, darunter Deutschland, und legte das Ja offen. Sechs dieser Länder scherten nun aus: Deutschland, Italien, die Niederlande, Griechenland und Kroatien enthielten sich, Slowenien stimmte dagegen.

Rom erklärt sich, Washington jubelt

Die Berufung auf Vertraulichkeit wirkt dünn. Laut Bericht veröffentlichte das italienische Außenministerium eine eigene Begründung und nannte Deutschland ausdrücklich als Partner der Enthaltung. Der US-Botschafter bei den UN, Mike Waltz, zeigte sich zufrieden, dass auch große Volkswirtschaften wie Deutschland ihre Haltung geändert hätten. Alle reden, nur Berlin schweigt.

Dabei kam die Wende nicht aus heiterem Himmel. Schon am 7. Juli hatte sich Deutschland bei einem kubanischen Antrag auf eine zusätzliche Debatte enthalten. Im August erklärte das Auswärtige Amt, die US-Sanktionen seien keine Blockade im völkerrechtlichen Sinne. Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte im Juni einem Besucher gesagt, er sehe eine derartige Blockade nicht. Die EU-Erklärung beschreibt dagegen tägliche Stromausfälle, fehlende Medikamente und Krankenhäuser, die kaum noch arbeiten.

Auch deutsche Unternehmen betroffen

Kritiker hatten die Regierung vorab in einem offenen Brief aufgefordert, der Resolution zuzustimmen. Sie erinnerten an die EU-Abwehrverordnung von 1996, die die Anwendung des amerikanischen Helms-Burton-Gesetzes in der Union untersagt. Dieses Gesetz soll auch europäische Firmen treffen, die mit Kuba Geschäfte machen. Damit geht es auch um die Souveränität europäischer und deutscher Unternehmen.

Man kann über Kubas Regierung und ihre Haltung zum Ukraine-Krieg streiten. Die EU-Erklärung tut das auch ausführlich. Doch eine Kehrtwende nach mehr als 20 Jahren gehört vor der deutschen Öffentlichkeit erklärt. Ein bloßer Lesehinweis, der dann auch noch ins Leere läuft, reicht dafür nicht. Wer Außenpolitik im Namen der Bürger macht, muss sie auch begründen.

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