
Kühnert geißelt eigene Altersversorgung: 800 Euro für vier Jahre Bundestag

Der ehemalige SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sorgt mit einer bemerkenswerten Selbstkritik für Aufsehen. In einem Youtube-Interview bezeichnete er seinen eigenen Rentenanspruch aus der Bundestagszeit als „skandalös" – ein Wort, das man von einem Sozialdemokraten in diesem Zusammenhang nicht alle Tage hört.
Vier Jahre Mandat, 800 Euro monatlich – ein Leben lang
Die Zahlen, die Kühnert im Format „Berlin Sandmann" offenlegte, dürften manchem Normalbürger die Zornesröte ins Gesicht treiben. Für gerade einmal knapp vier Jahre Parlamentszugehörigkeit wird der 35-Jährige ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters rund 800 Euro monatlich erhalten. Wohlgemerkt: zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die er bis dahin möglicherweise noch erwirbt.
„Das finde ich ehrlich gesagt skandalös. Das ist viel zu viel!", so Kühnert wörtlich. Eine erstaunliche Einsicht, die freilich erst nach seinem Ausscheiden aus dem politischen Betrieb kommt. Während seiner aktiven Zeit als Generalsekretär war von derartiger Selbstkritik wenig zu vernehmen.
Das Zwei-Klassen-System der Altersversorgung
Kühnert nutzte die Gelegenheit, um eine alte Forderung zu erneuern: Beamte sollten in das allgemeine Rentensystem einbezogen werden. Der Hintergrund dieser Debatte ist brisant. Während normale Arbeitnehmer mit einem Rentenniveau von 48 Prozent ihres Durchschnittsgehalts auskommen müssen, kassieren pensionierte Beamte bis zu 71,75 Prozent ihrer früheren Besoldung.
Ein Unterschied, der sich über die Jahre zu gewaltigen Summen auftürmt. Und ein System, das der Steuerzahler finanziert, ohne jemals in dessen Genuss zu kommen – es sei denn, er gehört selbst zur privilegierten Kaste der Staatsdiener.
Verfassungsrechtliche Hürden als bequeme Ausrede?
Rentenexperte Bernd Raffelhüschen dämpft allerdings die Erwartungen an grundlegende Reformen. Bereits verbeamtete Personen genießen verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Pensionsansprüche. Eine Kürzung sei schlicht nicht möglich. Der Wirtschaftsweise Martin Werding sieht hingegen einen schmalen Pfad: Eine Absenkung des Höchstruhegehalts könnte das Verfassungsgericht möglicherweise akzeptieren, wenn die Regierung Merz dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründen würde.
Kühnerts Rückzug und die späte Erkenntnis
Der ehemalige Juso-Chef hatte im Herbst 2024 überraschend seinen Rücktritt als Generalsekretär verkündet und trat bei der Bundestagswahl 2025 nicht mehr an. Als Begründung nannte er körperliche Angriffe und Bedrohungen. Nun meldet er sich aus der politischen Rente zurück – mit Einsichten, die er während seiner aktiven Zeit offenbar für sich behielt.
Die Frage drängt sich auf: Warum erst jetzt? Warum nicht während der Ampel-Regierung, als die SPD noch am Ruder war? Die Glaubwürdigkeit solcher nachträglichen Selbstkritik darf durchaus hinterfragt werden. Denn eines ist klar: Das System der Politikerversorgung existiert nicht erst seit gestern. Und wer vier Jahre lang davon profitiert, um es anschließend als „skandalös" zu bezeichnen, betreibt bestenfalls späte Gewissenspflege.












