
Ludwigshafen: Wenn Demokratieschützer zu Demokratiefeinden werden
Was sich derzeit in Ludwigshafen abspielt, könnte man als Lehrstück in Sachen "Demokratie-Paradoxon" bezeichnen. Der dortige Wahlausschuss hat den AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen – angeblich zum Schutz der Demokratie. Doch wer schützt eigentlich die Demokratie vor ihren selbsternannten Beschützern?
Die Kunst des politischen Ausbootens
Mit sechs zu einer Stimme entschied das Gremium, Paul die Kandidatur zu verwehren. Die Begründung klingt zunächst staatstragend: Zweifel an der Verfassungstreue. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein durchschaubares Manöver der etablierten Parteien. Die AfD selbst durfte nicht einmal mitstimmen – sie hatte ihren Vertreter angeblich zu spät benannt. Wie praktisch.
Man muss kein Freund der AfD sein, um hier ein demokratisches Armutszeugnis zu erkennen. Wenn Wahlausschüsse nach Gutdünken entscheiden können, wer zur Wahl antreten darf und wer nicht, dann bewegen wir uns auf sehr dünnem Eis. Die Gemeindeordnung verlangt zwar, dass Kandidaten "jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" eintreten müssen. Doch wer definiert, was das konkret bedeutet? Und wer kontrolliert die Kontrolleure?
Fragwürdige Beweislage
Die gegen Paul vorgebrachten Argumente wirken bei näherer Betrachtung wie ein Sammelsurium aus Vermutungen und Interpretationen. Ein angeblicher "White Power"-Gruß, den er selbst bestreitet. Ein getwittertes Video, für das er bereits verurteilt wurde. Und ein Text über die demografische Entwicklung in einem Ludwigshafener Stadtteil, bei dem die Verwendung von Anführungszeichen als versteckte rassistische Botschaft gedeutet wird.
"Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei reicht dafür ebenso wenig aus wie bloße Vermutungen, die nicht auf nachweisbaren Tatsachen beruhen."
Diese Worte des Verfassungsrechtlers Joachim Wieland sollten eigentlich Mahnung genug sein. Doch offenbar reichen in Ludwigshafen bereits Interpretationen und Mutmaßungen aus, um einen Kandidaten von der demokratischen Teilhabe auszuschließen.
Die wahre Gefahr für die Demokratie
150 Menschen demonstrierten gegen die Nicht-Zulassung – und ebenso viele dafür. Das zeigt: Die Gesellschaft ist gespalten. Doch statt diese Spaltung durch demokratische Prozesse zu überwinden, vertiefen die etablierten Parteien sie durch solche Ausschlussverfahren nur noch weiter.
Was hier geschieht, ist nichts anderes als eine Entmündigung der Wähler. Man traut ihnen offenbar nicht zu, selbst zu entscheiden, wem sie ihre Stimme geben wollen. Stattdessen maßen sich Parteienvertreter an, diese Entscheidung vorwegzunehmen. Das ist nicht der Schutz der Demokratie – das ist ihre schleichende Aushöhlung.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße diese Entscheidung bestätigen, wäre ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Künftig könnten missliebige Kandidaten unter fadenscheinigen Begründungen von Wahlen ausgeschlossen werden. Die Büchse der Pandora wäre geöffnet.
Besonders pikant: Sollte das Gericht Paul Recht geben, die Entscheidung aber erst nach der Wahl fallen, müsste die gesamte Oberbürgermeisterwahl wiederholt werden. Ein Chaos, das die Verantwortlichen selbst herbeigeführt hätten.
Zeit für echte Demokratie
Die Weimarer Republik scheiterte tatsächlich auch daran, dass Demokratiefeinde den Staat unterwanderten. Doch sie scheiterte ebenso an der Unfähigkeit der demokratischen Kräfte, sich im fairen Wettbewerb durchzusetzen. Wer heute glaubt, die Demokratie durch Ausschlussverfahren schützen zu müssen, hat aus der Geschichte nichts gelernt.
Es wird Zeit, dass wir wieder zu den Grundprinzipien der Demokratie zurückkehren: Lasst die Wähler entscheiden! Wenn die etablierten Parteien keine besseren Argumente haben als Ausschlussverfahren, dann haben sie es vielleicht auch nicht besser verdient. Die wahre Stärke einer Demokratie zeigt sich nicht darin, wie sie mit ihren Freunden umgeht – sondern mit ihren Kritikern.

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