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19.06.2025
12:21 Uhr

München kämpft um sein Oktoberfest: Wenn EU-Bürokraten über bayerische Tradition entscheiden

Was wäre Deutschland ohne seine Traditionen? Was wäre Bayern ohne sein Oktoberfest? Diese Fragen stellen sich derzeit in Luxemburg, wo EU-Richter darüber befinden sollen, wer künftig mit dem Begriff "Oktoberfest" werben darf. Ein Markenstreit, der symptomatisch für unsere Zeit steht: Lokale Traditionen treffen auf globale Geschäftsinteressen, bayerische Gemütlichkeit prallt auf EU-Bürokratie.

David gegen Goliath – oder doch umgekehrt?

Die Landeshauptstadt München sieht sich in einem erbitterten Rechtsstreit mit dem EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) gefangen. Nachdem die Stadt 2021 erfolgreich die Marke "Oktoberfest" für sich eintragen ließ, wurde dieser Triumph durch eine schwedische Firma zunichtegemacht. Das skandinavische Unternehmen erreichte, dass der Markenschutz für verschiedene Artikel wie Biergläser, Trinkkrüge und bestimmte Kleidungsstücke wieder aufgehoben wurde.

Die Argumentation der Schweden? Der Begriff beschreibe lediglich einen Stil, sage aber nichts über die Herkunft der Waren aus. Eine Behauptung, die jedem Münchner die Zornesröte ins Gesicht treiben dürfte. Seit wann definiert Stockholm, was das Oktoberfest bedeutet?

Die Crux mit der Unterscheidungskraft

Im Zentrum des Streits steht die sogenannte Unterscheidungskraft – ein juristisches Konstrukt, das darüber entscheidet, ob ein Begriff als Marke geschützt werden kann. Während bei Modemarken wie Gucci oder Prada niemand die Herkunft und Qualität anzweifelt, soll dies beim Oktoberfest plötzlich anders sein? Eine bemerkenswerte Rechtsauffassung, die zeigt, wie weit sich EU-Institutionen von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt haben.

Das EUIPO wies Münchens Beschwerde bereits zurück – ein Affront gegen jahrhundertealte bayerische Tradition. Nun liegt die Sache beim Europäischen Gerichtshof, wo die mündlichen Verhandlungen begonnen haben. Bis zu einem Urteil könnten noch Monate vergehen – Monate, in denen findige Geschäftemacher weltweit munter mit dem Begriff "Oktoberfest" hausieren gehen können.

Mehr als nur ein Markenstreit

Dieser Fall offenbart ein grundsätzliches Problem unserer globalisierten Welt: Lokale Traditionen und kulturelle Identitäten werden zum Spielball internationaler Geschäftsinteressen. Was hindert morgen eine chinesische Firma daran, den "Kölner Karneval" als Marke zu beanspruchen? Oder ein amerikanisches Unternehmen, sich die "Hamburger Hafengeburtstag" zu sichern?

Die Ironie dabei: Während die EU-Bürokratie einerseits von kultureller Vielfalt und dem Schutz regionaler Besonderheiten schwadroniert, untergräbt sie andererseits genau diese Werte durch ihre eigenen Institutionen. Das EUIPO, das eigentlich geistiges Eigentum schützen soll, wird zum Totengräber kultureller Identität.

Ein Präzedenzfall mit Folgen

Sollte München in diesem Verfahren scheitern, wären die Konsequenzen weitreichend. Jeder x-beliebige Produzent könnte dann Bierkrüge mit "Oktoberfest"-Aufdruck verkaufen – egal ob sie aus Bangladesch, Vietnam oder sonst woher stammen. Die Verbraucher würden getäuscht, die Münchner Wirtschaft geschädigt und eine über 200-jährige Tradition zur billigen Handelsware degradiert.

Es geht hier nicht nur um Markenrecht. Es geht um die Frage, ob wir in Europa noch bereit sind, unsere kulturellen Wurzeln zu verteidigen. Ob wir zulassen, dass Traditionen, die über Generationen gewachsen sind, auf dem Altar des freien Handels geopfert werden.

Zeit für eine Kehrtwende

Der Fall zeigt exemplarisch, was in der EU schiefläuft. Statt sich um die wirklich drängenden Probleme zu kümmern – die explodierende Kriminalität, die unkontrollierte Migration, die wirtschaftliche Stagnation – beschäftigen sich hochbezahlte Juristen damit, ob München das Recht auf sein eigenes Volksfest hat.

Es wäre an der Zeit, dass der EuGH ein Zeichen setzt. Ein Zeichen für den Schutz europäischer Traditionen, für die Bewahrung regionaler Identitäten und gegen die Vereinnahmung kultureller Güter durch internationale Geschäftemacher. Das Oktoberfest gehört nach München wie der Eiffelturm nach Paris. Daran sollte kein Gericht der Welt rütteln dürfen.

Bleibt zu hoffen, dass die Richter in Luxemburg noch einen Funken Verständnis für gewachsene Traditionen haben. Andernfalls müssten wir uns ernsthaft fragen, in was für einem Europa wir eigentlich leben wollen. In einem, das seine Vielfalt und Eigenarten bewahrt? Oder in einem gesichtslosen Einheitsbrei, wo alles zur Handelsware wird?

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