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Neutralität statt Aktivismus: Schulamt bremst die „Omas gegen Rechts“!

Neutralität statt Aktivismus: Schulamt bremst die „Omas gegen Rechts“!
Symbolbild: KI-generiert

Im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die Zusammenarbeit mehrerer Schulen mit den „Omas gegen Rechts“ vorerst beendet. Auslöser war eine anonyme Beschwerde nach einem Projekttag über Rechtsextremismus. Das Staatliche Schulamt in Bebra verweist auf die Neutralitätspflicht staatlicher Schulen. Die hessischen Grünen sind empört und wollen, dass die Aktivistinnen in die Klassenzimmer zurückkehren dürfen.

Vom Bilderbuch zum Projekttag

Die Initiative war über Monate an Schulen der Region aktiv. Laut Medienberichten lasen Mitglieder an zwei Grundschulen in Bad Hersfeld unter dem Motto „Vorlesen für Toleranz und Vielfalt“ aus Kinderbüchern vor. Ende März folgte an der Gesamtschule Niederaula ein Projekttag für Neuntklässler. Es ging um Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung.

Dann berichtete die Lokalpresse, und beim Schulamt ging eine anonyme Beschwerde ein. Nach Darstellung der Initiative wurden danach alle geplanten Folgetermine abgesagt, die Vorlesestunden eingeschlossen. Mitgründerin Petra Gromann beklagte, man habe bis heute keine ausreichende Begründung erhalten. Nach einer Schulleiterkonferenz sei sogar vor einer Zusammenarbeit gewarnt worden.

Die Behörde zieht eine klare Linie

Das Schulamt bestreitet, die Gruppe generell ausgeschlossen zu haben. Man habe lediglich auf die geltenden Neutralitätsvorschriften hingewiesen, hieß es aus der Behörde. Die kommissarische Schulamtsleiterin Marion Van Cuylenburg erklärte der Lokalpresse, Schulen müssten Abstand zu tagespolitischen Aktionsbündnissen halten. Externe könnten den Unterricht ergänzen, einen Anspruch auf Schulbesuche hätten sie aber nicht.

„Die Schule selbst darf jedoch nicht zur unkommentierten Bühne politischer Mobilisierung werden.“

Unterschiedliche politische Positionen müssten angemessen berücksichtigt und als solche kenntlich gemacht werden. Dafür seien die einzelnen Schulen verantwortlich. Welche Inhalte konkret gegen diese Grundsätze verstoßen haben sollen, sagte die Behörde nicht.

Was der Beutelsbacher Konsens verlangt

Rechtlich beruft sich das Amt auf Paragraf 86 des Hessischen Schulgesetzes und auf den Beutelsbacher Konsens. Diese Leitlinien der politischen Bildung stammen aus dem Jahr 1976 und gelten seither parteiübergreifend als Fundament des Politikunterrichts. Die Kernpunkte:

  • Überwältigungsverbot: Schüler dürfen nicht im Sinne einer bestimmten Meinung indoktriniert werden.
  • Kontroversitätsgebot: Was in Politik und Wissenschaft umstritten ist, muss auch im Unterricht umstritten erscheinen.
  • Schülerorientierung: Jugendliche sollen befähigt werden, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

Grüne wittern einen Vorwand

Die Grünen-Landtagsfraktion wandte sich an das Kultusministerium. Ihr Sprecher für politische Bildung, Sascha Meier, verweist auf eine Antwort des Hauses. Demnach könnten auch die „Omas gegen Rechts“ grundsätzlich als Unterrichtsgäste eingeladen werden. Meier erklärte:

„Das Neutralitätsgebot darf nicht als Vorwand dienen, um demokratisches Engagement gegen Rechtsextremismus aus unseren Schulen herauszuhalten.“

Die Fraktion fordert Kultusminister Armin Schwarz (CDU) auf, eine aus ihrer Sicht zu strenge Auslegung durch die Schulämter zu unterbinden.

Wer bestimmt, was „neutral“ ist?

Dabei geht es um eine Grundsatzfrage. Die „Omas gegen Rechts“ verstehen sich als zivilgesellschaftliche Bewegung, treten aber regelmäßig bei Demonstrationen auf, auch gegen Parteien, die in Parlamenten sitzen. Bereits Anfang 2025 hatte die Unionsfraktion im Bundestag in einer umfangreichen Anfrage die staatliche Förderung solcher Initiativen und deren politische Neutralität thematisiert.

Kritiker sehen darin den Kern des Problems: Wer sich selbst als Gegner eines politischen Lagers definiert, ist eben kein neutraler Bildungspartner. Und wie würden die Grünen wohl reagieren, wenn eine konservative Initiative mit ähnlich deutlicher Haltung Vorlesestunden an Grundschulen anböte? Neutralität gilt nur dann etwas, wenn sie für alle Seiten gilt. Viele Eltern dürften erleichtert sein, dass in Bebra jemand daran erinnert.

Ob die Initiative zurückkehren darf, hängt laut Schulamt von der konkreten Gestaltung künftiger Angebote ab. Die Tür ist also nicht zu. Allerdings dürfte künftig genauer hingeschaut werden, was hinter dieser Tür passiert.

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