
Niedersachsen plant Zwangs-Entkleidungen bei Polizisten: Die Jagd nach "rechten Tattoos"
Was sich wie ein dystopischer Albtraum aus einem Orwell-Roman liest, soll in Niedersachsen bald Realität werden: Die rot-grüne Landesregierung plant, Polizeibeamte bei Verdacht auf "Rechtsextremismus" einer amtsärztlichen Nacktuntersuchung zu unterziehen. Der Grund? Man möchte nach verfassungsfeindlichen Tätowierungen suchen. Ein Vorstoß, der selbst hartgesottene Beobachter des politischen Geschehens fassungslos zurücklässt.
Der Staat greift nach der letzten Intimsphäre
Die geplante Novelle des niedersächsischen Disziplinargesetzes sieht vor, dass bei "Anhaltspunkten für ein schwerwiegendes Dienstvergehen" eine körperliche Untersuchung durch einen Amtsarzt angeordnet werden kann. Konkret bedeutet dies: Ein Polizist muss sich vollständig entkleiden und seinen Körper nach Tätowierungen absuchen lassen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Michael Lühmann, verteidigt diesen beispiellosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte mit der Begründung, dass "in extremistischen Kreisen weitverbreitete Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Symboliken" in die disziplinarrechtliche Bewertung einbezogen werden müssten.
Dass eine solche Untersuchung massiv in die Persönlichkeitsrechte eingreift, räumt selbst Lühmann ein – hält dies aber offenbar für einen akzeptablen Preis im "Kampf gegen Rechts". Eine richterliche Zustimmung soll den Vorgang legitimieren, als würde ein Stempel auf einem Formular die Entwürdigung eines Menschen weniger entwürdigend machen.
SPD applaudiert, CDU und Gewerkschaft protestieren
Wenig überraschend erhält das Vorhaben Unterstützung von der SPD. Deren polizeipolitischer Sprecher Alexander Saade beklagt, dass es "bisher keinerlei rechtliche Möglichkeit" gebe, bei einem Verdacht zu prüfen, ob jemand verfassungsfeindliche Tattoos trägt. Man fragt sich unwillkürlich: Ist das Fehlen einer solchen Möglichkeit nicht vielleicht ein bewusster Schutz der Menschenwürde gewesen?
Die CDU-Opposition findet deutliche Worte. Der innenpolitische Sprecher André Bock bezeichnet das Vorhaben als "übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar". Auch die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen lehnt die Pläne ab. Landesvorsitzender Kevin Komolka bringt es auf den Punkt: Wenn bereits ein Extremismusverdacht vorliege, dürfe es gar nicht erst dazu kommen, dass man sich Tätowierungen anschaue. Ein persönliches Gespräch reiche zur Einschätzung der Verfassungstreue völlig aus.
Doppelmoral in Reinform
Besonders pikant erscheint dieser Vorstoß vor dem Hintergrund vergangener Debatten. Als es darum ging, das Alter von Migranten durch medizinische Untersuchungen zu verifizieren, wurde dies von denselben politischen Kreisen als unzumutbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gebrandmarkt. Bei deutschen Polizeibeamten scheinen solche Bedenken plötzlich keine Rolle mehr zu spielen.
Und was ist eigentlich mit linksextremistischen Symbolen? Mit RAF-Verherrlichungen? Mit Antifa-Emblemen? Werden auch diese Tätowierungen gesucht – oder richtet sich die staatliche Neugier ausschließlich gegen eine politische Richtung? Die Antwort auf diese Frage dürfte jedem klar sein, der die politische Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren beobachtet hat.
Ein Staat, der seine Beschützer demütigt
Die Polizei in Deutschland kämpft bereits jetzt mit massiven Nachwuchsproblemen. Die Beamten werden täglich mit einer explodierenden Kriminalität konfrontiert, mit Messerangriffen, mit Respektlosigkeit und Gewalt. Und was fällt der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen ein? Sie plant, genau diese Menschen, die täglich ihr Leben für die Sicherheit der Bürger riskieren, einer entwürdigenden Prozedur zu unterziehen.
Das Innenministerium betont zwar, die Regelung solle nur unter "engen Voraussetzungen" angewendet werden. Doch wer definiert diese Voraussetzungen? Wer entscheidet, was ein "Anhaltspunkt" ist? In einem politischen Klima, in dem bereits das Teilen eines kritischen Artikels als Verdachtsmoment gewertet werden kann, sind solche Beteuerungen wenig beruhigend.
Die möglichen Konsequenzen für betroffene Beamte sind drastisch: Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder Aberkennung des Ruhegehalts. Ein ganzes Berufsleben kann zerstört werden – basierend auf einer Tätowierung, deren "verfassungsfeindlicher" Charakter von politisch motivierten Gutachtern beurteilt wird.
Der Weg in den Gesinnungsstaat
Was hier in Niedersachsen geplant wird, ist nichts weniger als ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Gesinnungsstaat. Ein Staat, der nicht mehr nach Taten urteilt, sondern nach vermuteten Gedanken. Ein Staat, der seine eigenen Bediensteten wie Verdächtige behandelt und ihnen die letzte Intimsphäre nimmt. Die Würde des Menschen, so heißt es im Grundgesetz, ist unantastbar. In Niedersachsen scheint man diesen Grundsatz neu interpretieren zu wollen: Die Würde des Menschen ist unten tastbar.
Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen und werden zunächst im Rahmen einer Anhörung beraten. Es bleibt zu hoffen, dass sich genügend Widerstand formiert, um diesen Angriff auf die Menschenwürde zu stoppen. Denn wenn der Staat erst einmal damit beginnt, seine Bürger – und seien es "nur" Beamte – nackt zu untersuchen, um ihre politische Gesinnung zu überprüfen, dann ist der Rechtsstaat, den zu schützen diese Maßnahmen angeblich dienen sollen, bereits Geschichte.
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