
Notfallbogen an Schulen: Wenn Mädchen aus den Ferien nicht heimkehren

Baden-Württemberg rüstet seine Schulen auf – gegen ein Verbrechen, das in Deutschland oft unsichtbar bleibt. Das Stuttgarter Kultusministerium hat den Schulen einen sogenannten Notfallbogen zur Verfügung gestellt, der Lehrer für mögliche Zwangsverheiratungen während der Sommerferien sensibilisieren soll. Kehrt eine Schülerin nach den Ferien ohne Abmeldung nicht in den Unterricht zurück, sollen Lehrkräfte künftig ausdrücklich auch prüfen, ob das Mädchen gegen seinen Willen verheiratet oder im Ausland festgehalten wird.
Ein Blatt Papier gegen ein altes Problem
Entwickelt wurde der Bogen vom Frauenrechtsverein „Terre des Femmes“. Er enthält konkrete Handlungsempfehlungen für Schulen und Kontakte zu spezialisierten Beratungsstellen. Nach Angaben des Ministeriums soll damit im Verdachtsfall schneller reagiert und die Betroffene geschützt werden können.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Baden-Württembergs Sommerferien laufen noch bis zum 12. September. Genau diese Wochen gelten Hilfsorganisationen zufolge als kritische Phase – wenn eine Reise angeblich zum Familienbesuch ins Herkunftsland führt und das Mädchen anschließend nicht mehr zurückkommt.
Diese Warnsignale sollen Lehrer ernst nehmen
Die Hilfsorganisation „Solwodi“ warnt seit Jahren vor diesem Muster. Als Alarmzeichen nennt sie unter anderem:
- ausgeprägte Angst des Mädchens vor einer bevorstehenden Auslandsreise
- kurzfristig angekündigte Reisen ins Herkunftsland der Familie
- zunehmende Kontrolle durch Angehörige
- Hinweise auf eine geplante Verlobung
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Allein 2025 betreute „Solwodi“ nach eigenen Angaben bundesweit 261 Frauen und Mädchen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder bereits betroffen waren. Bei der Stuttgarter Beratungsstelle „Yasemin“ gingen innerhalb eines Jahres rund 600 Hilferufe ein – nicht nur von Betroffenen selbst, sondern auch von Lehrern und Sozialarbeitern.
Das Dunkelfeld: 69 Fälle in der Statistik – Tausende in der Realität?
Die amtliche Statistik zeichnet ein ganz anderes Bild. Medienberichten zufolge erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2024 bundesweit lediglich 69 Zwangsheiraten. Die Kluft zwischen Beratungszahlen und Anzeigen deutet darauf hin, dass der weitaus größte Teil der Fälle nie bei den Behörden landet.
Wie groß das Dunkelfeld sein könnte, zeigt die letzte breit angelegte Untersuchung – und die stammt aus dem Jahr 2011. Die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellte Studie zählte für 2008 rund 3.443 beratene Betroffene, ganz überwiegend Mädchen und Frauen. Eine vergleichbar umfassende neue Erhebung fehlt bis heute. Fünfzehn Jahre ohne belastbare Daten – für ein Land, das sonst jede Statistik führt, ein bemerkenswerter blinder Fleck.
Recht auf dem Papier, Ohnmacht im Alltag
Juristisch ist die Lage eindeutig: Zwangsheirat ist nach Paragraph 237 des Strafgesetzbuchs strafbar. Erfasst wird auch, wer einen Menschen mit Gewalt, Drohung oder List ins Ausland bringt oder ihn dort festhält, um eine Heirat gegen dessen Willen durchzusetzen.
Doch ein Paragraph schützt kein Mädchen, das 4.000 Kilometer entfernt im Haus der Verwandtschaft sitzt. Aus Sicht unserer Redaktion ist der Notfallbogen deshalb ein richtiger, aber später Schritt. „Solwodi“ selbst sieht die größten Lücken bei Prävention und Früherkennung und fordert mehr Schulung für Lehrkräfte, Jugendämter und Justiz sowie eine verlässliche Finanzierung der Fachberatungsstellen.
Für viele Bürger dürfte die eigentliche Frage lauten: Warum braucht es 2026 überhaupt noch einen Notfallbogen, damit Schulen an dieses Risiko denken? Der Schutz von Mädchen vor patriarchaler Familiengewalt ist keine Nebensache der Integrationspolitik – er ist ihr Prüfstein.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle.












