
Organspende per Schweigen? Bundestag will das Nein zur Pflicht machen

Wer nicht ausdrücklich widerspricht, soll künftig als Organspender gelten. Am 4. November befragt der Gesundheitsausschuss des Bundestags Sachverständige zur sogenannten Widerspruchsregelung. 254 Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken treiben das Vorhaben voran, der Bundesrat hat einen eigenen Entwurf mit demselben Ziel eingebracht. Eine Entscheidung könnte noch in diesem Jahr fallen.
Ein Rechtsgrundsatz wird umgedreht
Heute dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat oder seine Angehörigen in seinem Sinne einwilligen. Das soll sich ändern. Künftig käme jeder Volljährige als Spender infrage, der im zentralen Register kein „Nein“ hinterlegt hat. Nur bei Minderjährigen ohne eigene Erklärung entscheiden weiterhin die Eltern.
Das Register gibt es seit rund zweieinhalb Jahren. Eingetragen sind bislang etwa 650.000 Menschen. Für Millionen Bürger, die sich nie geäußert haben, würde damit faktisch der Gesetzgeber entscheiden. Kritiker sehen darin einen Paradigmenwechsel: Aus dem freiwilligen Geschenk werde eine Abgabe kraft Gesetzes. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang.
Neu ist der Vorstoß nicht. Schon im Januar 2020 hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung abgelehnt, ein erneuter Anlauf lief vor der Neuwahl 2025 ins Leere. Jetzt kommt der dritte Versuch.
Der Streit um den Hirntod
In Deutschland werden Organe nach festgestelltem Hirntod entnommen. Was viele nicht wissen: Dann schlägt das Herz noch, der Körper ist warm, die Beatmung läuft weiter. Ob das der Tod des Menschen ist, war selbst im Deutschen Ethikrat umstritten. In seiner Stellungnahme von 2015 sah eine Minderheit von sieben der 25 Mitglieder, darunter die damalige Vorsitzende Christiane Woopen, im Hirntod lediglich ein Entnahmekriterium.
Dazu kommen Fehler in der Praxis. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation räumte 2014 ein, dass zwischen 2011 und 2013 zehn Patienten abweichend von den Richtlinien für hirntot erklärt worden seien. In zwei Fällen sollen Organe trotz formal fehlerhafter Diagnostik entnommen worden sein, darunter bei einem Kleinkind. Später sei bestätigt worden, dass beide Spender hirntot waren. Im Moment der Entnahme fehlte aber die vorgeschriebene Gewissheit.
Die nächste Grenze steht schon zur Debatte
In vielen europäischen Ländern ist eine Entnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand erlaubt, oft nach nur fünf Minuten Wartezeit. In Deutschland ist das bislang verboten. Fachverbände werben inzwischen offen für beides. Wer hier nur von einem Einzelschritt spricht, blendet also aus, was danach kommen könnte.
Familien verlieren ihre Stimme
Brisant ist auch die Rolle der Angehörigen. Laut Entwurf hätten sie kein eigenes Entscheidungsrecht mehr. Sie würden nur noch gefragt, ob ihnen ein Widerspruch bekannt ist. Sind sie nicht rechtzeitig erreichbar, wäre die Entnahme trotzdem zulässig. Die Befürworter nennen das „Entlastung“. Für viele Familien heißt es: In der schwersten Stunde haben sie nichts mehr zu sagen.
Ungelöst bleibt außerdem der Konflikt mit Patientenverfügungen. Wer lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, könnte trotzdem intensivmedizinisch weiterversorgt werden, damit seine Organe verwendbar bleiben.
Bringt der Zwang überhaupt mehr Spender?
Die Not ist real. Ende 2025 standen 8.202 Patienten auf der Warteliste, mehr als 6.200 davon brauchten eine Niere. Doch 2025 spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod Organe. Das ist der höchste Wert seit 2012, und zwar ohne Widerspruchsregelung.
Eine Studie mit 35 Ländern fand keinen signifikanten Unterschied bei den tatsächlichen Organspenden, aber weniger Lebendspenden in Staaten mit Widerspruchsregelung. Das gern genannte Vorbild Spanien verdankt seine hohen Zahlen vor allem einem dichten Netz geschulter Transplantationskoordinatoren. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz spricht von einem „Irrglauben“, beide großen Kirchen lehnen die Regelung ab. Der Zentralrat der Juden sieht sogar eine „eindeutige Verletzung der Religionsfreiheit“.
Es gibt Alternativen. Seit Juni 2026 sind Überkreuz-Lebendnierenspenden und anonyme Nierenspenden erlaubt. Ein fraktionsübergreifender Antrag von 58 Abgeordneten schlägt vor, jeden Bürger nach dem 18. Geburtstag aktiv zu fragen, mit den Antworten Ja, Nein oder Noch unentschieden. Damit bliebe die Organspende das, was sie sein sollte: eine freie Entscheidung des Einzelnen und kein Zugriff des Staates auf den Körper seiner Bürger.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.
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