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Plünder-Nacht von Frankfurt: Kommt jetzt das Demo-Verbot?

Plünder-Nacht von Frankfurt: Kommt jetzt das Demo-Verbot?
Symbolbild: KI-generiert

Nach der Gewaltnacht in Frankfurt am Main geht Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) in die Offensive. In den ARD-Tagesthemen stellte er infrage, ob die für den 20. November geplanten Proteste der Initiative „Gen Z regelt“ überhaupt stattfinden dürfen. Der Grund ist die Bilanz des vergangenen Samstags: 100 verletzte Polizisten, 54 Festnahmen und geplünderte Geschäfte.

Eine Innenstadt im Ausnahmezustand

Am 31. Oktober hatte die Initiative in mehr als 30 deutschen Städten zu Protesten aufgerufen. Es ging um bessere Bildung, bezahlbares Leben und soziale Gerechtigkeit. In Frankfurt sollen Medienberichten zufolge rund 10.000 Menschen auf die Straße gegangen sein.

Was danach geschah, erinnerte eher an die Pariser Banlieues als an die Mainmetropole. Schaufenster gingen zu Bruch, Läden wurden ausgeräumt, und Beamte wurden mit Pyrotechnik und Brandsätzen angegriffen. Sogar in einen Waffenladen sollen Randalierer einzubrechen versucht haben. Die Polizei riegelte Teile der Zeil ab und schickte Wasserwerfer sowie Spezialkräfte mit Sturmgewehren in die Innenstadt.

Die erste Bilanz der Behörden:

  • 54 Festnahmen und 87 Strafanzeigen
  • 1.225 Platzverweise und 366 kontrollierte Personen
  • 100 verletzte Polizisten
  • fünf Geschäfte, die vor Plünderern nicht geschützt werden konnten

„Nicht im Griff“: Poseck geht auf Konfrontation

Der Minister ließ kaum Zweifel an seiner Haltung:

„Zunächst muss man sehen, ob diese Veranstaltungen am 20. November überhaupt so stattfinden können. Aus meiner Sicht sollte es jedenfalls nicht sein.“

Die Versammlungsfreiheit sei zwar ein hohes Gut, so Poseck. Gewalttätige Versammlungen dürften aber nicht zugelassen werden. Schon während des Demonstrationszuges sei es nach seinen Angaben zu massiven Angriffen auf Polizisten gekommen. Sein Urteil fiel knapp aus: „Die Versammlungsleiter haben diese Demonstrationen nicht im Griff.“

Die Initiative lehnt jede Verantwortung ab. Auf das Geschehen nach dem Ende der Kundgebungen habe man keinen Einfluss gehabt, erklärte ein Sprecher. Man distanziere sich von Gewalt und stehe für friedlichen Protest. Aufhören will die Bewegung trotzdem nicht: Für den 20. November ruft ein Bündnis zu einem „Internationalen Jugendstreiktag“ auf.

Dobrindt benennt die Täter

Nach vorläufiger Einschätzung der Polizei muss man zwei Gruppen unterscheiden. Eine kleinere Gruppe sei schon gegen Ende der Demonstration gewalttätig geworden. Die späteren Plünderungen seien dagegen überwiegend von anderen Personen ausgegangen, häufig ohne erkennbares politisches Motiv. Mit Videoauswertungen soll nun geklärt werden, wer was getan hat.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wurde gegenüber der BILD deutlich. Gewaltbereite linke Gruppen und Personen aus dem migrantischen Milieu hätten die friedlichen Proteste gekapert. Die Täter müssten identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. Poseck hatte die Tätergruppe ebenfalls als überwiegend migrantisch geprägt beschrieben. Die Behörden müssten deshalb gewaltbereite junge Menschen mit Migrationshintergrund stärker in den Blick nehmen. Das schütze auch jene, die sich an Recht und Gesetz hielten.

Aus Sicht unserer Redaktion sind die Bilder aus Frankfurt kein Zufall. Für viele Bürger zeigen sie, wohin jahrelange Versäumnisse bei Migration, Integration und der Durchsetzung des Rechts geführt haben. Die Kriminalstatistik meldet ohnehin Rekordwerte. Dass Unionspolitiker die Probleme nun klar benennen, ist ein Anfang. Gemessen werden sie aber an ihren Taten, denn die Union regiert im Bund seit Mai 2025 selbst mit.

Verbot mit hohen Hürden

Ob ein Verbot vor Gericht Bestand hätte, ist offen. Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Seit dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 gilt ein Verbot als letztes Mittel. Gewalt bei einer früheren Demonstration reicht allein nicht aus. Die Behörden müssen konkrete Hinweise auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorlegen.

Eine Rolle spielen dabei auch die Veranstalter: Können sie den Ablauf kontrollieren, und halten sie sich an Auflagen? Auch die Stadt Frankfurt prüft Medienberichten zufolge ein Verbot. Am Ende dürften wohl die Gerichte entscheiden.

Die Frage dahinter reicht weiter als bis zum 20. November. Ein Staat, der seine Einkaufsstraßen nur mit Wasserwerfern und Sturmgewehren schützen kann, hat ein Problem, das sich mit einem Demo-Verbot allein nicht lösen lässt. Die Ladenbesitzer auf der Zeil und die verletzten Beamten haben Anspruch darauf, dass dieser Staat sie wirksam schützt.

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