
Politisches Possenspiel: Wagenknechts BSW wird von Bundestag und Verfassungsgericht im Kreis geschickt
Was sich derzeit im politischen Berlin abspielt, könnte glatt aus einem Kafka-Roman stammen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kämpft verzweifelt um eine Neuauszählung der Bundestagswahl – und wird dabei von einer Institution zur nächsten weitergereicht wie ein unerwünschtes Paket. Die etablierten Parteien scheinen kein Interesse daran zu haben, dass möglicherweise neue Machtverhältnisse entstehen könnten.
Das knappe Scheitern und seine Folgen
Mit 4,981 Prozent verpasste das BSW den Einzug in den Bundestag hauchdünn. Gerade einmal 9.529 Stimmen fehlten am Ende – ein Ergebnis, das bei rund 50 Millionen abgegebenen Stimmen durchaus im Bereich möglicher Auszählungsfehler liegen könnte. Doch statt einer sauberen Aufklärung erleben wir ein unwürdiges Schauspiel der Zuständigkeitsverweigerung.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte bereits zwei Anträge der Partei ab und verwies lapidar auf den Bundestag. Dort angekommen, erklärte sich der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter SPD-Mann Macit Karaahmetoğlu prompt für nicht zuständig. Die Begründung? Es gebe da noch einen anderen Wahlprüfungsausschuss – der allerdings noch gar nicht existiert und erst vom Plenum gewählt werden müsste.
Ein durchsichtiges Spiel der Macht
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um hier System zu erkennen. Die aktuelle Konstellation aus Union und SPD hätte mit dem BSW im Bundestag keine Mehrheit mehr. Eine Koalition mit den Grünen wäre zwingend notwendig – ein Albtraum für konservative Kräfte in der Union. Oder man müsste sich in manchen Fragen auf die Stimmen der AfD verlassen, was politisch noch brisanter wäre.
Es verwundert daher kaum, dass sich niemand so recht für Wagenknechts Anliegen erwärmen kann. Die etablierten Parteien haben kein Interesse daran, ihre mühsam ausgehandelte Machtbalance durch eine möglicherweise erfolgreiche Neuauszählung zu gefährden. Besonders pikant: Das BSW hatte eigenständig Ungereimtheiten aufgedeckt und das Ergebnis wurde bereits um fast 4.000 Stimmen nach oben korrigiert.
Ungereimtheiten bei der Auslandswahl
Besonders skandalös sind die Vorgänge bei den Auslandsdeutschen. Von 213.000 registrierten Wählern erhielten zahlreiche ihre Unterlagen verspätet oder sogar erst nach der Wahl. Ein Zustand, der in einer funktionierenden Demokratie eigentlich undenkbar sein sollte. Doch auch diese offensichtlichen Mängel scheinen niemanden in Berlin sonderlich zu interessieren.
Die Platzierung des BSW auf dem Stimmzettel – unter dem Bündnis Deutschland und an einer ungünstigen Faltstelle – mag zwar den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben, wirft aber dennoch Fragen nach der Fairness des Wahlverfahrens auf. Gerade bei einem derart knappen Ergebnis könnten solche Details durchaus wahlentscheidend gewesen sein.
Die Demokratie auf dem Prüfstand
Was wir hier erleben, ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie. Statt transparent und gewissenhaft mit berechtigten Zweifeln umzugehen, versteckt man sich hinter bürokratischen Winkelzügen. Der noch nicht existierende Wahlprüfungsausschuss könnte theoretisch bis zum Ende der Legislaturperiode mit seiner Entscheidung warten – ein Hohn für jeden, der noch an faire demokratische Prozesse glaubt.
Die Ironie dabei: Ausgerechnet jene Parteien, die sonst bei jeder Gelegenheit von Demokratieverteidigung sprechen, zeigen hier ihr wahres Gesicht. Wenn es um die eigene Macht geht, sind plötzlich alle Mittel recht, um unliebsame Konkurrenz draußen zu halten. Das BSW mag politisch umstritten sein, aber das rechtfertigt nicht diese Art der institutionellen Blockade.
Ein Präzedenzfall mit Folgen
Dieser Fall könnte zum gefährlichen Präzedenzfall werden. Wenn künftig jede Partei, die knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, derart im Regen stehen gelassen wird, untergräbt das massiv das Vertrauen in unser Wahlsystem. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die etablierte Politik ohnehin auf einem Tiefpunkt ist, sendet diese Verweigerungshaltung ein verheerendes Signal.
Das BSW wird wohl keine andere Wahl haben, als sich erneut an das Bundesverfassungsgericht zu wenden – sobald der ominöse Wahlprüfungsausschuss irgendwann seine Arbeit aufgenommen und eine Entscheidung getroffen hat. Bis dahin bleibt Sahra Wagenknecht nichts anderes übrig, als zuzusehen, wie die Große Koalition ohne ihre möglicherweise berechtigten Stimmen weitreichende Entscheidungen trifft. Ein Trauerspiel, das zeigt, wie weit sich unsere politische Klasse von demokratischen Grundprinzipien entfernt hat.
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