
Polizei jagt Rentner wegen „Pinocchio"-Kommentar – während Messerstecher frei herumlaufen
Es klingt wie eine Realsatire, ist aber bitterer Ernst: Die Kriminalpolizei Heilbronn ermittelt gegen einen Rentner, weil dieser Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook mutmaßlich als „Pinocchio" bezeichnet haben soll. Ein einzelnes Wort, ein Langnasen-Emoji – und schon setzt sich der Staatsapparat in Bewegung. Man reibt sich die Augen und fragt sich unwillkürlich: Ist das noch Deutschland oder schon Absurdistan?
Ein Emoji als Staatsaffäre
Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Oktober, als Merz gemeinsam mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann Heilbronn besuchte. Die Polizei hatte auf ihren Social-Media-Kanälen auf ein temporäres Flugverbot hingewiesen. Darunter soll der besagte Rentner kommentiert haben: „Pinocchio kommt nach HN", garniert mit einem Langnasen-Emoji. Nicht mehr, nicht weniger.
Doch was geschah dann? Das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums – man stelle sich vor, es gibt tatsächlich Beamte, die den lieben langen Tag Facebook-Kommentare durchforsten – stieß bei einer „Durchsicht" auf den Beitrag und leitete prompt ein Verfahren ein. Die Rechtsgrundlage: Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. Der Rentner erfuhr erst Ende Januar von den Ermittlungen gegen ihn und bezeichnete das Vorgehen als „völlig unverhältnismäßig". Wer könnte ihm da widersprechen?
Déjà-vu: Die „Schwachkopf-Affäre" lässt grüßen
Der Fall erinnert frappierend an die sogenannte „Schwachkopf-Affäre" um den früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck. Im Herbst 2024 hatte eine Hausdurchsuchung bei einem bayerischen Rentner bundesweit für Empörung gesorgt, nachdem dieser ein Meme mit der Aufschrift „Schwachkopf Professional" geteilt hatte. Auch damals stützten sich die Ermittlungen auf denselben Paragrafen 188. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt – doch der Schaden war angerichtet, die Botschaft gesendet: Wer Politiker kritisiert, muss mit dem Besuch der Staatsgewalt rechnen.
Man muss sich diese Entwicklung auf der Zunge zergehen lassen. In einem Land, in dem die Kriminalität auf Rekordniveau gestiegen ist, in dem Messerangriffe zum traurigen Alltag gehören und Bürger sich in manchen Innenstädten nicht mehr sicher fühlen, hat die Polizei offenbar genügend Kapazitäten, um Facebook-Kommentare von Rentnern zu analysieren. Die Prioritäten der deutschen Sicherheitsbehörden werfen Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausgehen.
Meinungsfreiheit unter Beschuss
Rechtsexperten bewerten die Bezeichnung „Pinocchio" als zulässiges Werturteil, das unter die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes fallen dürfte. Spitzenpolitiker müssten scharfe Kritik aushalten – so die einhellige Meinung der Juristen. Und tatsächlich: Wer sich die Wahlversprechen von Friedrich Merz vor der Bundestagswahl im Februar 2025 in Erinnerung ruft und sie mit der Regierungsrealität abgleicht, der kommt kaum umhin, gewisse Diskrepanzen festzustellen.
Merz hatte versprochen, keine neuen Schulden zu machen. Was kam? Ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen, das Generationen von Steuerzahlern belasten wird. Er hatte eine Wende in der Migrationspolitik angekündigt. Was kam? Eine Große Koalition mit der SPD, die in wesentlichen Punkten die Politik der gescheiterten Ampel-Regierung fortführt. Wenn ein Bürger angesichts dieser Bilanz zu dem Schluss kommt, der Kanzler habe es mit der Wahrheit nicht so genau genommen, und dies mit einer harmlosen Märchenfigur zum Ausdruck bringt – ist das dann wirklich ein Fall für die Kriminalpolizei?
Wenn der Staat dünnhäutig wird
Es war einmal eine Zeit, da konnte man einen Bundeskanzler ungestraft „Schmidt Schnauze" nennen. Helmut Schmidt nahm es mit Humor, ja er trug den Spitznamen beinahe wie eine Auszeichnung. Helmut Kohl wurde als „Birne" karikiert – niemand wäre auf die Idee gekommen, deswegen die Kriminalpolizei einzuschalten. Was ist seither passiert? Sind unsere Politiker so dünnhäutig geworden, dass sie nicht einmal mehr den Vergleich mit einer Kinderbuchfigur ertragen?
Der Paragraf 188 StGB wurde ursprünglich geschaffen, um Politiker vor schwerwiegenden Verleumdungen zu schützen, die ihre politische Arbeit behindern könnten. Dass er nun gegen einen Rentner in Anschlag gebracht wird, der ein Langnasen-Emoji postet, offenbart ein fundamentales Missverständnis dieses Gesetzes – oder, schlimmer noch, dessen gezielten Missbrauch als Instrument der Einschüchterung.
Wer die Wahrheit kundtut, braucht ein schnelles Pferd – so lautet ein altes Sprichwort. In Deutschland scheint mittlerweile nicht einmal mehr ein schnelles Pferd zu genügen.
Die eigentliche Frage
Nun liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft, die entscheiden muss, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Juristen halten im Falle einer Anklage allenfalls eine Geldstrafe für wahrscheinlich. Doch selbst wenn das Verfahren eingestellt werden sollte – und davon ist auszugehen –, hat es seinen Zweck bereits erfüllt. Die Botschaft ist klar: Überlege dir zweimal, was du über die Regierung schreibst.
Das ist Gift für eine Demokratie. Denn eine Gesellschaft, in der Bürger Angst haben müssen, ihre Meinung über gewählte Volksvertreter frei zu äußern, hat ein Problem, das weit schwerer wiegt als ein Facebook-Kommentar mit Langnasen-Emoji. Es ist ein Armutszeugnis für den Zustand unseres Rechtsstaates, wenn die Polizei ihre knappen Ressourcen darauf verwendet, harmlose Meinungsäußerungen zu verfolgen, während echte Kriminalität – Messerangriffe, Gewalttaten, Einbrüche – vielerorts kaum noch verfolgt werden kann.
Die zunehmende Kriminalisierung von Bürgermeinungen ist nach Auffassung unserer Redaktion – und wohl auch eines Großteils der deutschen Bevölkerung – ein Symptom einer Politik, die den Kontakt zu den Menschen längst verloren hat. Deutschland braucht Politiker, die Kritik aushalten, statt sie zu verfolgen. Politiker, die für das Volk arbeiten, statt gegen es zu regieren. Und vor allem braucht es eine Rückbesinnung auf die Grundwerte, die dieses Land einst stark gemacht haben: Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und den Respekt vor dem Souverän – dem Bürger.
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