
Pressefreiheit mit Füßen getreten: Gericht verurteilt Staatsanwaltschaft wegen Habeck-Bevorzugung

Ein bemerkenswertes Urteil ist nun rechtskräftig geworden, das einmal mehr die fragwürdigen Verflechtungen zwischen Politik und Justiz in Deutschland offenlegt. Die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft wurde wegen der „einseitigen Berücksichtigung der Interessen" des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck verurteilt. Die Behörde verzichtet auf Rechtsmittel – ein stilles Eingeständnis ihrer Verfehlungen.
Der Fall: Wie eine Staatsanwaltschaft zum verlängerten Arm der Politik wurde
Was war geschehen? Der Tagesspiegel hatte vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die Behörde geklagt. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Generalstaatsanwaltschaft habe eine journalistische Presseanfrage zu einem Ermittlungsverfahren gegen Habeck nicht etwa sachgemäß beantwortet, sondern stattdessen das gesamte Auskunftsbegehren – inklusive Absenderdaten und Antwortentwurf – direkt an Habecks Verteidigung weitergeleitet.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Staatsanwaltschaft, die eigentlich der Wahrheitsfindung und dem Recht verpflichtet sein sollte, fungiert als Informationskanal für die Anwälte eines prominenten Grünen-Politikers. Die Begründung der Behörde? Man habe die „Beschuldigtenrechte" Habecks wahren wollen. Das Gericht sah das völlig anders und erkannte eine klare Verletzung der Pressefreiheit.
Habecks Aussagen gegen das BSW: Der Auslöser des Verfahrens
Die Ermittlungen gegen Habeck waren wegen des Verdachts der Verleumdung eingeleitet worden. Der damalige Wirtschaftsminister hatte dem Bündnis Sahra Wagenknecht vorgeworfen, sich „für seine Meinung bezahlen" zu lassen und „Trollarmeen" zu errichten – schwere Anschuldigungen, die er im Kontext der BSW-Positionen zum Russland-Ukraine-Krieg äußerte. Das Verfahren wurde letztlich gegen eine Geldauflage von 12.000 Euro eingestellt. Habeck gilt damit formal als unschuldig, doch der fade Beigeschmack bleibt.
Pikante Details: Habecks eigene Strafanzeigen-Flut
Besonders brisant erscheint in diesem Zusammenhang, dass Habeck selbst zahlreiche Strafanzeigen wegen vermeintlicher Politikerbeleidigung eingereicht hat. Ein Politiker, der einerseits großzügig austeilt und andere der Korruption bezichtigt, andererseits aber bei Kritik an seiner Person sofort den Rechtsweg beschreitet – diese Doppelmoral ist bezeichnend für eine politische Klasse, die sich zunehmend von den Bürgern entfremdet hat.
Das Schweigen der Behörde: Was wird noch vertuscht?
Besonders beunruhigend ist das anhaltende Schweigen der Generalstaatsanwaltschaft zu einer entscheidenden Frage: Wurde auch in anderen Verfahren derart vorgegangen? Die Behörde verweigert jede Auskunft. Auch über die bisherige Kooperation mit Habecks Anwälten hüllt sie sich in Schweigen. Diese Mauer des Schweigens nährt den Verdacht, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handeln könnte.
Das Gericht formulierte in seinem Urteil unmissverständlich, dass ein solches Vorgehen Journalisten in Zukunft davon abhalten könnte, „sensible oder kritische Recherchen durchzuführen". Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft hat aktiv daran mitgewirkt, die vierte Gewalt im Staat zu untergraben – und das zugunsten eines Politikers, der während seiner Amtszeit maßgeblich für wirtschaftspolitische Fehlentscheidungen verantwortlich war.
Ein Symptom für ein größeres Problem
Dieser Fall ist symptomatisch für einen besorgniserregenden Trend in Deutschland. Die Gewaltenteilung, einst Grundpfeiler unserer Demokratie, scheint zunehmend zu erodieren. Wenn Staatsanwaltschaften Presseanfragen an die Verteidigung prominenter Politiker weiterleiten, wenn kritische Journalisten faktisch eingeschüchtert werden sollen, dann steht mehr auf dem Spiel als nur ein einzelnes Verfahren.
Es ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, dass es erst eines Gerichtsurteils bedurfte, um diese Missstände aufzudecken. Und es ist bezeichnend, dass die Behörde nun stillschweigend das Urteil akzeptiert, anstatt sich öffentlich zu erklären oder gar Konsequenzen zu ziehen. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf zu erfahren, ob ihre Justiz nach Recht und Gesetz handelt – oder nach politischer Opportunität.
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