
Rechtsstaat siegt über Parteienwillkür: Gericht stoppt pauschale AfD-Ausgrenzung
Ein bemerkenswerter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit wurde dieser Tage in Stuttgart errungen. Das Verwaltungsgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt stellte unmissverständlich klar: Die pauschale Ablehnung von Schöffenkandidaten allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit sei schlichtweg unzulässig. Was sich wie eine Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat anhören sollte, musste offenbar erst gerichtlich festgestellt werden.
Kreistag Heilbronn: Demokratie nach Gutsherrenart?
Der Kreistag Heilbronn hatte sich Ende Juli zu einem bemerkenswerten Schritt entschlossen: Die komplette Vorschlagsliste der AfD-Fraktion mit sieben Kandidaten für das Schöffenamt wurde kurzerhand gestrichen. Nicht etwa nach individueller Prüfung der Eignung, nicht nach Befragung der Kandidaten, sondern schlicht und ergreifend aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit. Die Begründung der Kreisräte liest sich wie aus einem Lehrbuch für politische Ausgrenzung: Die AfD vertrete Positionen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachteten.
Doch wer entscheidet eigentlich, welche demokratisch gewählte Partei die Grundordnung missachtet? Offenbar fühlten sich die Kreisräte in Heilbronn dazu berufen, diese Entscheidung im Alleingang zu treffen. Eine individuelle Prüfung der Kandidaten? Fehlanzeige. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Personen? Nicht nötig. Die bloße Zugehörigkeit zur "falschen" Partei reichte aus.
Das Gericht spricht Klartext: "Offenkundig willkürlich"
Die Stuttgarter Richter fanden deutliche Worte für dieses Vorgehen. Die Nichtaufnahme der AfD-Kandidaten sei "offenkundig willkürlich" gewesen. Ein vernichtendes Urteil für die selbsternannten Hüter der Demokratie im Kreistag. Der Landkreis musste im Verfahren kleinlaut eingestehen, dass die Liste tatsächlich allein wegen ihrer Herkunft von der AfD-Fraktion abgelehnt worden war. Keine individuelle Prüfung, keine sachliche Begründung - pure Willkür.
Das Gericht stellte klar, dass die pauschale Ablehnung den Anspruch auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt verletzt. Ein Grundrecht, das offenbar in manchen Kreistagen zur Disposition steht, wenn es um die "falsche" Partei geht. Besonders pikant: Während ein einzelnes AfD-Mitglied mit seiner Klage erfolgreich war, blieb der Antrag der gesamten Fraktion erfolglos. Die Richter argumentierten, dass der Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Ämtern nur einzelnen Personen zustehe, nicht jedoch Fraktionen.
Ein Muster der Ausgrenzung
Was sich in Heilbronn abspielte, war kein Einzelfall. Auch in Mannheim sowie in den Kreisen Ortenau und Ostalb wurden AfD-Kandidaten für das Schöffenamt blockiert oder nicht gemeldet. Allerdings gingen diese Gremien zumindest formal korrekter vor: Sie stimmten über jeden Namen einzeln ab - ein Vorgehen, das das Verwaltungsgericht Stuttgart als notwendig bezeichnete.
Doch auch diese scheinbar korrektere Vorgehensweise wirft Fragen auf. Wenn über Kandidaten anderer Parteien routinemäßig abgestimmt wird, bei AfD-Kandidaten aber plötzlich besondere Maßstäbe angelegt werden, ist das noch gleichberechtigte Behandlung? Oder handelt es sich um eine subtilere Form der systematischen Ausgrenzung?
Die Demokratie-Heuchelei der Altparteien
AfD-Fraktionschef Dennis Klecker sprach gegenüber der Stuttgarter Zeitung von einem "Sieg für den Rechtsstaat, der maßgebend sein wird". Er warf den übrigen Fraktionen vor, "durch Spielereien mit der Geschäftsordnung Grundrechte aushebeln" zu wollen. Ein schwerer, aber angesichts der Faktenlage durchaus berechtigter Vorwurf.
Die Ironie der Geschichte könnte kaum größer sein: Ausgerechnet jene, die vorgeben, die Demokratie vor der AfD schützen zu müssen, hebeln demokratische Grundprinzipien aus. Sie entscheiden nach Gutsherrenart, wer würdig ist, ein öffentliches Amt zu bekleiden, und wer nicht. Sie maßen sich an, über die Köpfe der Wähler hinweg zu bestimmen, welche demokratisch legitimierte Partei an der Gestaltung des Gemeinwesens teilhaben darf.
Ein Weckruf für den Rechtsstaat
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sollte ein Weckruf sein. Es zeigt, dass die Gerichte - zumindest in diesem Fall - ihrer Rolle als Hüter des Rechtsstaats noch gerecht werden. Sie lassen sich nicht von der politischen Großwetterlage beeindrucken und pochen auf die Einhaltung demokratischer Spielregeln.
Doch wie viele solcher Fälle gibt es, die nie vor Gericht landen? Wie oft werden Mitglieder der AfD oder anderer unliebsamer Parteien stillschweigend übergangen, ausgegrenzt, benachteiligt? Die systematische Ausgrenzung einer demokratisch gewählten Partei ist ein gefährlicher Weg, der die Spaltung der Gesellschaft nur weiter vorantreibt.
Die etablierten Parteien täten gut daran, sich auf die demokratischen Grundwerte zu besinnen, die sie vorgeben zu verteidigen. Dazu gehört auch, politische Gegner als legitimen Teil des demokratischen Spektrums zu akzeptieren - solange sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Alles andere ist nicht Schutz der Demokratie, sondern ihre schleichende Aushöhlung.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich. Es bleibt zu hoffen, dass die höhere Instanz die klare Linie des Stuttgarter Gerichts bestätigt. Der Rechtsstaat hat in erster Instanz gesiegt - möge er auch in zweiter Instanz triumphieren.
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