
Reifen platt auf Sylt: Staatsschutz jagt die Erben der „Letzten Generation“

In der Nacht zu Dienstag haben mutmaßliche Klima-Aktivisten auf Sylt bei rund 50 Autos die Luft aus den Reifen gelassen. Zu der Aktion bekannte sich das „Widerstands-Kollektiv“, die Nachfolgeorganisation der „Letzten Generation“. Inzwischen ermittelt der Staatsschutz.
Polizei rückt von der „keine Straftat“-Lesart ab
Zunächst hatten mehrere Medienberichte den Eindruck erweckt, die Sache sei juristisch harmlos – keine Straftat, kein Verfahren, keine Konsequenzen. Die Polizeidirektion Flensburg hat dieser Darstellung nun widersprochen.
Es sei lediglich gesagt worden, dass es sich nicht um eine klassische Sachbeschädigung handele, erklärte eine Sprecherin gegenüber der Presse. 40 bis 50 Fälle seien gemeldet. Ob ein Straftatbestand vorliege, entscheide am Ende die Justiz.
Übernommen hat die Ermittlungen der Staatsschutz – jene Spezialabteilung der Kriminalpolizei, die bei politisch motivierten Straftaten tätig wird. Allein das zeigt: Ein Bagatelldelikt sehen die Behörden hier offenbar nicht.
Ein BGH-Beschluss von 1959 – und er passt genau
Bemerkenswert ist, dass die Rechtslage keineswegs so nebulös ist, wie es klang. Der Bundesgerichtshof entschied bereits am 14. Juli 1959, dass das Ablassen der Luft aus Fahrzeugreifen sehr wohl als Sachbeschädigung nach Paragraf 303 Strafgesetzbuch strafbar sein kann.
Entscheidend ist der Umfang: Bei nur einem einzigen Reifen und vorhandenem Reservereifen sahen die Richter damals die Erheblichkeitsschwelle als nicht überschritten an. Wer dagegen mehrere Reifen entleert und ein Fahrzeug damit fahruntüchtig macht, bewegt sich nach dieser Rechtsprechung im strafbaren Bereich.
Rote Linsen, Zettel am Scheibenwischer – und eine Botschaft von oben herab
Nach eigener Darstellung des Bündnisses hatten die Beteiligten rote Linsen in die Ventile gelegt, damit sich die Reifen langsam entleeren. Die betroffenen Wagen wurden zusätzlich markiert, an den Fahrzeugen hinterließen die Täter eine schriftliche Botschaft.
„Vielleicht macht Sie diese Aktion im ersten Moment wütend. Bitte nehmen Sie sie dennoch nicht persönlich. Es geht nicht um Sie als Person, sondern um die Art von Fahrzeug und den damit verbundenen Autoverkehr“
Für „viele Luxusurlauber“ gehöre der teure Wagen zum Aufenthalt „wie die Austern und das Champagnerglas“, heißt es in der Mitteilung weiter. Für eine kleine Insel wie Sylt sei dieser Kult „weder notwendig noch verantwortbar“ – schließlich seien viele Ziele mit Rad, Bus oder Bahn erreichbar.
Vom Klebstoff zum Ventil: die Neuaufstellung der Szene
Das „Widerstands-Kollektiv“ formierte sich im Februar 2025 als Nachfolger der „Letzten Generation“. Erklärtes Ziel war eine strategische Neuausrichtung: weniger Sitzblockaden, weniger Kleben auf Asphalt. Parallel entstand die „Neue Generation“, die sich nach eigenen Angaben für eine „demokratische, gerechte und liebevolle Gesellschaft“ einsetzen will.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorfall ein grundsätzliches Problem: Wer fremdes Eigentum aus politischen Motiven angreift, betreibt keine Debatte, sondern Selbstjustiz an der Garageneinfahrt. Ein Gericht hatte im April 2026 entschieden, dass die „Letzte Generation“ keine kriminelle Vereinigung sei – juristisch nachvollziehbar, für viele Bürger dennoch ein Signal der Nachsicht.
Die Frage, die bleibt: Warum musste erst nachgehakt werden, damit klar wird, dass hier ermittelt wird? Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Beteiligten selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson.
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