
Rundfunkbeitrag soll erneut steigen: 18,64 Euro ab 2027 – und kein Ende in Sicht

Man könnte es fast für einen schlechten Scherz halten, wäre es nicht bittere Realität: Die sogenannte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro ab 2027. Das klingt nach wenig – gerade einmal 28 Cent mehr als die derzeit fälligen 18,36 Euro. Doch hinter dieser scheinbar marginalen Anpassung verbirgt sich ein System, das seit Jahren fundamentale Fragen aufwirft.
Die Vorgeschichte: Politische Blockade und verfassungsrechtlicher Streit
Bereits im Februar 2024 hatte die KEF eine deutlich höhere Anhebung auf 18,94 Euro empfohlen. Doch weil sich nicht alle 16 Bundesländer auf eine Zustimmung einigen konnten, blieb der Beitrag unverändert. Was folgte, war ein beispielloser Vorgang: ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein – wohlgemerkt gegen die Bundesländer, also letztlich gegen den Bürger, der ohnehin schon zahlt. Eine Entscheidung aus Karlsruhe wird noch in diesem Jahr erwartet.
Dass die KEF nun ihre eigene Empfehlung um 30 Cent nach unten korrigiert, ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Zwischenberichte führen normalerweise nicht zu einer veränderten Beitragshöhe. Doch die Lage sei ein „Sonderfall", heißt es. Man darf sich fragen: Sonderfall für wen genau?
Mehr Geld als erwartet – und trotzdem reicht es nicht
Der Grund für die leichte Absenkung der Empfehlung ist geradezu entlarvend. Es sind schlicht mehr beitragspflichtige Haushalte vorhanden als prognostiziert. Schon eine Abweichung von einem Prozent bei der Zahl der Wohnungen verändert den Monatsbeitrag laut KEF um rund 20 Cent. Mit anderen Worten: Es fließt bereits mehr Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Sender als angenommen – und dennoch soll der Beitrag steigen.
Am eigentlichen Finanzbedarf habe sich „kaum etwas geändert", teilt die Kommission mit. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt sie einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode. 42 Milliarden Euro – eine Summe, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss, während gleichzeitig Schulen verfallen, Brücken marode sind und die Infrastruktur dieses Landes an allen Ecken und Enden bröckelt.
Reformstaatsvertrag: Viel Lärm um nichts?
Seit dem 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeblich neu ordnen und „langfristig effizienter" machen soll. Klingt vielversprechend – wäre da nicht der ernüchternde Nachsatz der KEF selbst: Auf die aktuelle Berechnung habe dieser Vertrag praktisch keinen Einfluss. Etwaige Einsparungen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen. Frühestens. Vielleicht. Irgendwann.
Man kennt dieses Muster aus der deutschen Politik nur zu gut. Große Reformversprechen, die sich bei näherer Betrachtung als kosmetische Korrekturen entpuppen. Der Bürger zahlt, die Apparate wachsen, und die versprochene Effizienz bleibt ein Phantom am Horizont.
Ein System, das sich selbst am Leben hält
Das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags ist so konstruiert, dass eine Senkung praktisch unmöglich erscheint. Die Sender melden ihren Finanzbedarf an, die KEF prüft und empfiehlt, und die Länder müssen sich „eng an der Empfehlung orientieren". Alle 16 Länderparlamente müssen zustimmen – ein Prozess, der die „staatsferne Finanzierung" sichern soll. Doch wie staatsfern ist ein System wirklich, in dem öffentlich-rechtliche Anstalten den Staat verklagen, wenn dieser nicht genug Geld bewilligt?
Für den deutschen Bürger, der in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, explodierender Energiepreise und einer schleichenden Inflation jeden Cent zweimal umdrehen muss, ist diese Debatte mehr als nur eine Frage von 28 Cent. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob ein Zwangsbeitragssystem dieser Größenordnung noch zeitgemäß ist – in einer Welt, in der Informationen frei verfügbar sind und jeder Bürger selbst entscheiden können sollte, welche Medien er konsumiert und finanziert.
Die Bundesländer haben nun bis Ende 2026 Zeit, die neue Empfehlung in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Man darf gespannt sein, ob sich diesmal alle 16 Länder einig werden – oder ob der nächste Gang nach Karlsruhe bereits vorprogrammiert ist. Eines steht jedenfalls fest: Günstiger wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk für den deutschen Bürger so schnell nicht werden.
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