
Schwarz-Rot bastelt am Bundestag: Wenn die Demokratie zur Farce wird
Die Große Koalition hat wieder einmal bewiesen, dass sie ihre eigenen Machtspielchen über demokratische Prinzipien stellt. Union und SPD wollen nun die Geschäftsordnung des Bundestages ändern, um künftige Kanzlerwahlen zu "erleichtern". Was sich zunächst nach einem harmlosen Verwaltungsakt anhört, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiterer Schritt zur Aushöhlung parlamentarischer Traditionen.
Die Mogelpackung im Detail
Im Kern geht es darum, dass bei einem dritten Wahlgang zur Kanzlerwahl künftig jeder einzelne Abgeordnete einen Kandidaten vorschlagen darf. Bisher lag dieses Recht ausschließlich bei Fraktionen oder einem Viertel der Parlamentarier. Die Begründung der Koalitionäre klingt zunächst plausibel: Man wolle verhindern, dass die Wahl am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitere.
Doch wer zwischen den Zeilen liest, erkennt die wahre Motivation. Es geht nicht um mehr Demokratie, sondern um die Absicherung der eigenen Macht. Die Änderung ist eine direkte Reaktion auf die peinliche Posse bei der Kanzlerwahl von Friedrich Merz im Januar. Damals hatte der CDU-Chef im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit verfehlt - ein Armutszeugnis für die angeblich so stabile Koalition.
Die Linke als unfreiwilliger Retter
Besonders pikant: Nur dank der verhassten Linkspartei konnte damals überhaupt ein zweiter Wahlgang am selben Tag stattfinden. Die Koalition verfügte zwar über eine Mehrheit, aber nicht über die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Ausnahme von der Geschäftsordnung. Welche Ironie! Die etablierten Parteien, die sonst keine Gelegenheit auslassen, die Linke zu dämonisieren, waren auf deren Gnade angewiesen.
Nun soll diese Schmach offenbar nie wieder vorkommen. Die neue Regelung ermöglicht es, notfalls auch ohne die Mitwirkung kleinerer Fraktionen einen Kanzler durchzudrücken. Ein Schelm, wer dabei an die erstarkende AfD denkt, deren parlamentarische Blockademöglichkeiten damit elegant ausgehebelt werden.
Der schleichende Verfall parlamentarischer Standards
Noch bedenklicher ist die geplante Änderung der Beschlussfähigkeit. Der Bundestag soll künftig bei Kanzlerwahlen auch dann handlungsfähig sein, wenn weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Man stelle sich das vor: Der wichtigste Wahlakt unserer Demokratie könnte theoretisch von einer Handvoll Parlamentarier durchgeführt werden.
Diese Entwicklung reiht sich nahtlos in den allgemeinen Verfall demokratischer Standards ein. Während die Bürger draußen im Land mit explodierenden Energiepreisen, unkontrollierter Migration und einer ausufernden Kriminalität kämpfen, beschäftigt sich die politische Klasse mit Geschäftsordnungstricks. Die Prioritäten könnten verquehrer nicht sein.
Ein Symptom der Machtversessenheit
Was wir hier erleben, ist symptomatisch für den Zustand unserer Republik. Statt sich den drängenden Problemen zu widmen, basteln CDU/CSU und SPD an den Spielregeln herum. Sie wollen sicherstellen, dass ihre Macht auch dann gesichert bleibt, wenn das Volk längst das Vertrauen verloren hat.
Die Geschichte lehrt uns, dass solche Manöver selten gut enden. Wer die demokratischen Spielregeln zu seinen Gunsten verbiegt, sägt am Ast, auf dem er sitzt. Die Bürger durchschauen diese Taschenspielertricks längst. Nicht umsonst wenden sich immer mehr Menschen von den etablierten Parteien ab.
Zeit für echte Reformen
Wenn schon Reformen, dann richtige! Wie wäre es mit direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild? Mit verbindlichen Volksentscheiden über wichtige Fragen? Mit einer echten Begrenzung der Amtszeiten für Kanzler und Minister? Doch davon will die politische Klasse natürlich nichts wissen. Lieber feilt man an Paragrafen, um die eigene Position zu zementieren.
Die geplante Geschäftsordnungsänderung mag technisch klingen, doch sie offenbart den wahren Charakter der Großen Koalition. Es geht nicht um das Wohl des Landes, sondern um Machterhalt um jeden Preis. Die Bürger sollten sich das merken - spätestens bei der nächsten Wahl.

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