
Schwarzfahren entkriminalisieren? SPD-Ministerin will Straftäter zu Kavaliersdelikten umdefinieren
Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich unwillkürlich, ob man noch im selben Land lebt, in dem einst Recht und Ordnung als Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens galten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD hat nun allen Ernstes gefordert, das sogenannte Schwarzfahren – also das Erschleichen von Beförderungsleistungen – nicht länger als Straftat zu verfolgen. Stattdessen solle man die Justiz von diesen Fällen „entlasten". Ein Vorschlag, der symptomatisch für den Zustand der deutschen Rechtspolitik ist.
Die Logik des Absurden: Weil die Justiz überlastet ist, schaffen wir Straftaten einfach ab
Die Argumentation der Ministerin ist so bestechend einfach wie gefährlich: Die Gerichte seien überlastet, die Gefängnisse voll, also müsse man eben aufhören, bestimmte Vergehen zu verfolgen. Hubig erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung", dass die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen die „Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung" infrage stelle. Die Verfahren würden viele Ressourcen in der Justiz binden, die „an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten".
Moment. Lassen wir uns das auf der Zunge zergehen. Die Justiz ist also derart am Limit, dass sie nicht einmal mehr in der Lage ist, über 144.000 dokumentierte Fälle von Leistungserschleichung pro Jahr zu bearbeiten – und die Lösung besteht nicht etwa darin, die Justiz personell und strukturell zu stärken, sondern darin, das Problem schlicht wegzudefinieren? Nach dieser Logik könnte man auch Einbrüche entkriminalisieren, sobald die Polizei nicht mehr hinterherkommt. Oder Ladendiebstahl. Oder gleich alles, was unbequem ist.
Ein fatales Signal an die Gesellschaft
Was Frau Hubig offenbar nicht begreift – oder bewusst ignoriert –, ist die verheerende Signalwirkung eines solchen Vorstoßes. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, ohne dafür zu bezahlen, begeht Diebstahl. Nicht mehr und nicht weniger. Er nimmt eine Leistung in Anspruch, für die andere ehrliche Bürger tagtäglich aus ihrem ohnehin schon geschröpften Geldbeutel bezahlen. Die rhetorische Frage der Ministerin, ob Menschen, die sich „keinen Fahrschein leisten können", wirklich ins Gefängnis gehörten, ist dabei so durchsichtig wie manipulativ.
Denn natürlich landet niemand wegen einer einzigen Fahrt ohne Ticket im Gefängnis. Ersatzfreiheitsstrafen treffen in aller Regel notorische Wiederholungstäter, die sich beharrlich weigern, Bußgelder zu zahlen oder Sozialstunden abzuleisten. Es handelt sich um das letzte Mittel eines Rechtsstaates, der seine eigenen Regeln durchsetzen will. Dieses letzte Mittel nun abzuschaffen, bedeutet nichts anderes als die Kapitulation des Staates vor der Realität, die er selbst geschaffen hat.
Die wahren Ursachen der Justiz-Überlastung werden verschwiegen
Dass die deutsche Justiz am Rande des Zusammenbruchs operiert, ist unbestritten. Doch die Gründe dafür liegen nicht in der Verfolgung von Schwarzfahrern. Sie liegen in jahrzehntelanger Sparpolitik bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, in einer explodierenden Kriminalität – insbesondere durch Messerangriffe und Gewalttaten, die Deutschland in den vergangenen Jahren erschüttert haben – und in einer Politik, die lieber Symptome bekämpft als Ursachen. Statt die Justiz endlich mit den nötigen Mitteln auszustatten, um ihren Aufgaben gerecht zu werden, greift man zum billigsten aller Tricks: Man erklärt Straftaten einfach für nicht mehr strafwürdig.
Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hatte versprochen, das Strafrecht zu „modernisieren". Wenn Modernisierung bedeutet, dass der Staat vor kriminellem Verhalten zurückweicht, dann ist dieses Versprechen nichts weiter als eine Bankrotterklärung. Der ehrliche Bürger, der morgens brav sein Ticket löst und abends seine Steuern zahlt, wird einmal mehr zum Narren gehalten.
Ordnung und Recht dürfen nicht verhandelbar sein
Was Deutschland braucht, ist nicht weniger Recht, sondern mehr Durchsetzungskraft. Mehr Richter, mehr Staatsanwälte, mehr Polizisten – und vor allem eine politische Führung, die den Mut hat, klare Grenzen zu setzen, statt sie aufzuweichen. Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der Regeln nur noch für diejenigen gelten, die dumm genug sind, sich daran zu halten. Und das ist ein Weg, den dieses Land nicht gehen darf.
Paragraf 265a des Strafgesetzbuches existiert aus gutem Grund. Er schützt nicht nur die Verkehrsunternehmen, sondern das Prinzip, dass Leistungen bezahlt werden müssen. Wer dieses Prinzip aufgibt, untergräbt das Fundament einer funktionierenden Gesellschaft. Aber vielleicht ist genau das ja gewollt.

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