Telefonisch Mo–Fr 8–20 Uhr erreichbar
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
14.08.2026
13:29 Uhr
KI-generiert

Schweden zieht die Zügel an: Strafmündig schon mit 14 Jahren!

Schweden zieht die Zügel an: Strafmündig schon mit 14 Jahren!
Symbolbild: KI-generiert

Das schwedische Parlament hat am Donnerstag ein hartes Signal gesetzt: Wer schwere Verbrechen begeht, kann künftig bereits mit 14 Jahren strafrechtlich belangt werden. Bisher lag die Schwelle in der Regel bei 15 Jahren. Nur einen Monat vor der Parlamentswahl am 13. September verschärft das Land damit sein Jugendstrafrecht – und das mit einer erdrückenden Mehrheit.

281 zu 66 – und die Sozialdemokraten stimmen mit

Medienberichten zufolge votierten im Reichstag 281 Abgeordnete für die Absenkung, 66 dagegen. Bemerkenswert: Auch die oppositionellen Sozialdemokraten trugen das Gesetz mit. Gegen die Verschärfung stellten sich die Linkspartei, die Grünen und die Zentrumspartei.

Die Neuregelung gilt zunächst für fünf Jahre und greift bei besonders schweren Delikten – Mord, schwere Waffenvergehen und Zerstörungen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, etwa Sprengstoffanschläge. In Kraft treten soll sie laut Berichten am 10. September, wenige Tage vor der Wahl.

Weniger Rabatt für Minderjährige

Parallel schrumpft der bislang üppige Strafnachlass für junge Täter. Für unter 18-Jährige soll die Strafe künftig grundsätzlich nur noch um 80 Prozent gegenüber dem Erwachsenenmaß gemindert werden, bei 15-Jährigen sinkt die Milderung von 80 auf 60 Prozent. Damit sind Berichten zufolge selbst für Minderjährige Freiheitsstrafen von bis zu 18 Jahren möglich.

Justizminister Gunnar Strömmer von den Moderaterna verteidigte den Schritt:

„Damit werden die Möglichkeiten zur Resozialisierung der Kinder gestärkt und der Schutz der Gesellschaft vor schwerer Kriminalität verbessert“.

Die Linkspartei sieht das diametral anders. Die Abgeordnete Gudrun Nordbor aus dem Justizausschuss erklärte, diese Kinder zu bestrafen bedeute, die Verantwortung auf jene abzuwälzen, die die Gesellschaft nicht habe schützen können.

Warum Schweden überhaupt so weit gehen muss

Der Hintergrund ist bitter. Seit Jahren kämpft das Land mit Bandenstrukturen, Schießereien und Explosionen in Wohngebieten. Medienberichten zufolge rekrutieren kriminelle Netzwerke gezielt Minderjährige – teils sogar Kinder – als Kuriere, Brandstifter und Auftragstäter, weil das milde Jugendstrafrecht sie faktisch unantastbar machte.

Ursprünglich wollte die Minderheitsregierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson noch weiter gehen und die Grenze auf 13 Jahre drücken. Für diesen Entwurf fand sich Berichten zufolge keine Mehrheit; ein von der Regierung beauftragter Expertenbericht empfahl 14 Jahre. Zahlreiche der im Verfahren angehörten Behörden und Organisationen, darunter Polizei und Strafvollzug, hätten Bedenken angemeldet.

Was das für Deutschland bedeutet

In Deutschland liegt die Strafmündigkeit seit Jahrzehnten bei 14 Jahren – über eine Absenkung wird zwar immer wieder diskutiert, konkrete Schritte blieben aus. Während hierzulande die Polizeiliche Kriminalstatistik Rekordwerte und einen deutlichen Anstieg bei Messerangriffen ausweist, dreht sich die Debatte oft um Präventionsprogramme und Zuständigkeiten.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt das schwedische Beispiel eines: Ein Staat, der lange wegschaute, korrigiert sich – spät, aber sichtbar. Für viele Bürger ist genau das die Frage, die in Berlin zu selten gestellt wird: Wer wird eigentlich geschützt, der Täter oder das Opfer?

Ob die Verschärfung wirkt, wird sich zeigen. Umfragen sehen das Rennen um die Mehrheit offen; laut einer im „Svenska Dagbladet“ veröffentlichten Erhebung hat sich der Abstand zwischen den politischen Blöcken zuletzt halbiert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen