
Skandal in Thüringen: Verfassungsschutz-Chef ohne notwendige Qualifikation im Amt
Ein neuer Skandal erschüttert den ohnehin schon angeschlagenen Thüringer Verfassungsschutz. Der amtierende Präsident Stephan Kramer, der seit Dezember 2015 die Behörde leitet, verfügt weder über ein abgeschlossenes Jurastudium noch über die gesetzlich vorgeschriebene Befähigung zum Richteramt. Dies wirft ernsthafte Fragen über die Rechtmäßigkeit seiner Amtsausübung auf.
Gesetzliche Vorgaben missachtet
Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz ist in diesem Punkt eigentlich eindeutig: Gemäß Paragraf 2, Absatz 3 soll das Amt des Präsidenten nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Diese Qualifikation setzt nach dem Deutschen Richtergesetz ein vollständiges Jurastudium mit erstem Staatsexamen sowie einen Vorbereitungsdienst mit zweitem Staatsexamen voraus. Kramer erfüllt keine dieser grundlegenden Anforderungen.
Ein Musterbeispiel politischer Wendigkeit
Besonders pikant erscheint Kramers Werdegang, der von erstaunlicher politischer Flexibilität zeugt. Im Laufe seiner Karriere war er Mitglied der CDU, FDP und SPD - offenbar je nachdem, wie es gerade opportun erschien. Auch seine Position zum Verfassungsschutz selbst unterlag einem bemerkenswerten Wandel: Noch kurz vor seiner Berufung plädierte er für die Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz. Mit der Aussicht auf den Chefposten und ein üppiges Monatsgehalt von 7.400 Euro änderte sich diese Einschätzung schlagartig.
Politische Winkelzüge zur Gesetzesumgehung
Die Berufung Kramers durch den damaligen SPD-Innenminister Holger Poppenhäger erfolgte durch eine höchst fragwürdige Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen. Grüne und SPD entdeckten in der Formulierung "soll nur" einen vermeintlichen Ermessensspielraum - eine juristische Interpretation, die Experten als äußerst zweifelhaft einstufen.
Fatales Signal für den Rechtsstaat
Diese Personalentscheidung sendet ein verheerendes Signal aus: Ausgerechnet an der Spitze einer Behörde, die den Rechtsstaat schützen soll, wird geltendes Recht durch politische Winkelzüge ausgehebelt. Dies ist umso bedenklicher, als der Thüringer Verfassungsschutz nach dem NSU-Skandal eigentlich einen Neuanfang brauchte.
Der Fall Kramer zeigt einmal mehr, wie in Deutschland unter der Ägide einer ideologisch getriebenen Politik rechtsstaatliche Prinzipien aufgeweicht werden. Statt fachlicher Qualifikation scheinen politische Anpassungsfähigkeit und die richtigen Verbindungen den Ausschlag zu geben - ein Zustand, der in einem Rechtsstaat nicht tolerierbar sein sollte.
Dringender Handlungsbedarf
Die Thüringer Landesregierung ist nun gefordert, diese unhaltbare Situation zu bereinigen. Ein Verfassungsschutz-Präsident ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit der Behörde, sondern gefährdet potenziell auch deren Handlungsfähigkeit. Es wird höchste Zeit, dass wieder Recht und Gesetz statt politischer Opportunismus die Richtschnur für Personalentscheidungen in Sicherheitsbehörden bilden.

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