
Skandalöse Amtsenthebung: Ex-BSI-Chef Schönbohm wehrt sich gegen politische Willkür
In einem bemerkenswerten Schritt geht der ehemalige Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, nun juristisch gegen seine umstrittene Entlassung vor. Nachdem er bereits erfolgreich gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann geklagt hatte, nimmt er jetzt das Bundesinnenministerium ins Visier. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht fordert Schönbohm Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro für seine aus seiner Sicht unrechtmäßige Kündigung.
Politischer Schnellschuss auf Basis haltloser Vorwürfe
Der Fall offenbart einmal mehr die bedenkliche Vorgehensweise der amtierenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Nach einer einzelnen Sendung des "ZDF Magazin Royale", in der Böhmermann mit fragwürdigen Methoden vermeintliche Russland-Verbindungen Schönbohms konstruierte, erfolgte dessen Absetzung praktisch über Nacht - ohne gründliche Prüfung der Vorwürfe.
Gerichtliche Bestätigung der Unschuld
Das Landgericht München hatte bereits Ende des vergangenen Jahres in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Schönbohm in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. In vier von fünf Anklagepunkten gaben die Richter dem Ex-BSI-Chef Recht. Besonders brisant: Das Gericht untersagte dem ZDF ausdrücklich, die falschen Behauptungen weiter zu verbreiten.
Ministerium verweigert Wiedergutmachung
Trotz der eindeutigen Gerichtsentscheidung zeigt das von Nancy Faeser geführte Innenministerium bislang keinerlei Anzeichen von Einsicht. Weder wurde Schönbohm rehabilitiert, noch erfolgte eine offizielle Entschuldigung für das ihm zugefügte Unrecht. Ein Verhalten, das Fragen nach dem Rechtsstaatsverständnis der aktuellen Bundesregierung aufwirft.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Unterstellung bewusster Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten eine "unwahre Tatsachenbehauptung" sei, die Schönbohms Persönlichkeitsrecht verletze.
Fragwürdige Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Besonders befremdlich erscheint die Rechtfertigung des ZDF, das sich auf das "typische Stilmittel der Satire" berief. Die Vorstellung, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt unter dem Deckmantel der Satire Existenzen zerstören darf, während politische Entscheidungsträger dies ungeprüft zum Anlass für Personalentscheidungen nehmen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Demokratie.
Der Fall Schönbohm entwickelt sich damit zu einem Lehrstück über die bedenkliche Verschränkung von medialem Aktivismus und politischer Willkür. Die Fortsetzung der Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht dürfte weitere aufschlussreiche Einblicke in diese unrühmliche Episode deutscher Verwaltungsgeschichte liefern.
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