
Steuer-Desaster bei Klingbeil: Plötzlich sind E-Zigaretten steuerfrei!

Im Bundesfinanzministerium reiht sich Panne an Panne. Nach Einschätzung von Juristen ist wegen eines Fehlers im neuen Tabaksteuergesetz auf Liquids für E-Zigaretten bis Ende 2026 keine Steuer mehr fällig. Dem Staat drohen Ausfälle in Millionenhöhe, und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) steht massiv unter Druck.
Erst zu früh, jetzt gar nicht
Schon der Anfang war peinlich. Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz Mitte Oktober beschlossen, am 20. Oktober stand es im Bundesgesetzblatt. Der Haken: Laut Text sollte es bereits am Tag nach der Verkündung gelten. Eigentlich war vorgesehen, die Steuer ab 2027 stufenweise anzuheben.
Medienberichten zufolge gilt damit auf dem Papier bereits jetzt der höchste Steuersatz, der erst für 2030 geplant war. Das Ministerium spricht von einem „technischen Fehler“ beim Datum. Der Fehler soll schon im Entwurf aus dem Finanzressort gestanden haben und weder der Regierung noch dem Parlament aufgefallen sein. Offenbar ist dies auch keinem der Prüfer aufgefallen.
Die Lücke im Paragrafen
Jetzt zeigt sich, dass der Schaden noch größer ist. Für sogenannte Substitute, also Tabak-Ersatzprodukte wie Liquids, regelt das neue Gesetz die Steuer erst ab dem 1. Januar 2027. Mit dem Inkrafttreten verliert aber das alte Gesetz seine Gültigkeit. Damit entfällt auch der bisherige Satz von 3,20 Euro pro 10 Milliliter Liquid.
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zeigte sich gegenüber der Bild-Zeitung nach eigenen Worten „fassungslos“. Ihm zufolge sieht der neue Paragraph 2 Abs. 1 Nummer 7 für die Zeit bis zum 31.12.2026 keinen Steuertarif vor.
Deshalb seien Substitute bis Jahresende steuerfrei, so Boehme-Neßler. Der Potsdamer Rechtsexperte Roland Ismer sieht das ähnlich. Nach seiner Einschätzung müssten die Hersteller laut Gesetz bis Ende 2026 keine Tabaksteuer mehr an den Staat abführen.
Notbremse mit Fragezeichen
Das Ministerium will den Fehler schnell beheben. Berichten zufolge hat es den Zoll angewiesen, weiter die alten Steuersätze anzuwenden. Außerdem ist ein Sonderverfahren nach Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien im Gespräch. Damit lassen sich „offenbare Unrichtigkeiten“ formlos berichtigen.
Mehrere Juristen halten dieses Vorgehen jedoch für rechtlich bedenklich. Den Inhalt eines Gesetzes darf nach dem Grundgesetz grundsätzlich nur das Parlament ändern, kein Ministerium per Verwaltungsanweisung. Ismer zufolge sei zudem nicht ganz klar, ob eine solche Korrektur überhaupt rückwirkend möglich wäre. Offen ist auch, ob Hersteller und Händler die weggefallene Steuer an ihre Kunden weitergeben.
Rücktrittsforderung aus dem Bundestag
In der Opposition ist die Empörung groß. Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, forderte personelle Konsequenzen und erklärte, dies sei ein „Pfusch am Gesetz sondergleichen“; Finanzminister Klingbeil solle als Konsequenz daraus von seinem Amt zurücktreten.
Auch aus anderen Lagern kommt Kritik. Medienberichten zufolge sprach der Linken-Haushälter Dietmar Bartsch von „Dilettantismus“. Jan Mücke, Chef des Bundesverbands der Tabakwirtschaft, wirft der Regierung nach eigenen Angaben handwerklich schlechte Arbeit vor.
Gierig beim Kassieren, schlampig beim Gesetz
Ausgerechnet bei der ersten von vielen geplanten Steuererhöhungen geht nach Ansicht von Kritikern so viel schief. Bis 2030 soll eine Schachtel Zigaretten laut Berichten fast vier Euro mehr kosten, also knapp zwölf Euro. Die Koalition verweist auf den Gesundheitsschutz. Gleichzeitig wird in Berlin Medienberichten zufolge auch über eine Zuckersteuer und eine Plastikabgabe diskutiert.
Für viele Bürger ergibt das aus unserer Sicht ein ernüchterndes Bild. Der Staat greift immer tiefer in die Taschen der Bürger, scheint aber nicht einmal seine eigenen Gesetze fehlerfrei schreiben zu können. Klingbeil hatte versprochen, solide mit dem Geld der Bürger umzugehen. Nach diesem Fehlstart wirkt dieses Versprechen in unseren Augen deutlich weniger glaubwürdig.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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