
Straßburg stoppt Nachzug: Kein Recht auf Kinder aus Vielehe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte europäische Migrationspolitik gefällt. Ein 56-jähriger Jemenit mit drei Ehefrauen und 13 Kindern darf fünf seiner Kinder nicht in die Niederlande nachholen. Die Richter in Straßburg wiesen seine Klage ab – nach Angaben des Gerichtshofs einstimmig.
Acht Kinder durften kommen, fünf blieben zurück
Der Mann lebt dem Bericht zufolge seit 2018 in den Niederlanden und genießt dort Asyl. Eine seiner drei Ehefrauen und die acht gemeinsamen Kinder durfte er über den Familiennachzug zu sich holen.
Bei den fünf Kindern aus den beiden weiteren Ehen zogen die niederländischen Behörden jedoch eine Grenze: Polygamie ist in den Niederlanden verboten. Es gehe ihm doch gar nicht um die anderen Frauen, argumentierte der Vater, sondern ausschließlich um seine Kinder.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es verwies darauf, dass die Behörden dem Mann eine Scheidung von den beiden anderen Ehefrauen nahegelegt hätten – er habe abgelehnt.
„Starker europäischer Konsens" – die entscheidenden Sätze
Die Formulierungen der Straßburger Richter dürften in vielen europäischen Innenministerien mit Erleichterung gelesen worden sein. Wer eine Einwanderungspolitik gestalte, die familiäre Bindungen berücksichtige, könne nicht dazu verpflichtet werden, polygame Ehen anzuerkennen, die mit der eigenen Rechtsordnung im Konflikt stünden, heißt es im Urteil.
„Die Tatsache, dass Polygamie in allen Mitgliedstaaten des Europarats verboten ist, zeigt, dass in dieser Frage ein starker europäischer Konsens besteht."
Deshalb hätten die Mitgliedsstaaten einen erheblichen Ermessensspielraum, ob sie Vätern und Kindern aus polygamen Verbindungen ein Recht auf Familienzusammenführung einräumen – oder eben nicht.
Warum dieser Fall so brisant war
Nach Berichten europäischer Medien war es das erste Mal seit Jahrzehnten, dass sich der Gerichtshof überhaupt inhaltlich mit Polygamie befasste – die letzte einschlägige Entscheidung soll aus dem Jahr 1992 stammen, damals noch von der früheren Europäischen Menschenrechtskommission. Die Beschwerde war laut den veröffentlichten Verfahrensangaben bereits 2023 eingelegt worden.
Kritiker hatten im Vorfeld gewarnt, ein anderes Ergebnis hätte die Tür für einen Nachzug über Umwege geöffnet: Erst kommen die Kinder – und über die minderjährigen Kinder später deren Mütter. Die Straßburger Richter haben diese Debatte nun zunächst beendet. Aus Sicht unserer Redaktion ein überfälliges Signal, dass europäisches Recht nicht beliebig dehnbar ist.
Was das für Deutschland bedeutet
Auch hierzulande ist der Familiennachzug seit Jahren ein politischer Dauerbrenner. Jemenitische Asylbewerber haben wegen des Bürgerkriegs und der humanitären Lage in ihrem Land vergleichsweise gute Aussichten auf einen Schutzstatus – geprüft wird nach Behördenangaben aber jeder Antrag einzeln.
Die Entscheidung stärkt den Handlungsspielraum der Nationalstaaten. Ob die Bundesregierung diesen Spielraum tatsächlich nutzt, ist die eigentliche Frage. Denn Rechtsstaatlichkeit lebt nicht von Urteilen allein, sondern von Behörden und Politikern, die sie auch durchsetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Einordnung entspricht unserer eigenen Auffassung auf Basis der uns vorliegenden Informationen.
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