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Kettner Edelmetalle
13.05.2026
12:42 o'clock

Stuttgarter Stimmzettel-Affäre: AfD-Kandidat verschwindet einfach vom Wahlschein

Was sich am Dienstag im baden-württembergischen Landtag abspielte, wirft ein grelles Licht auf den Zustand des Parlamentarismus in der Bundesrepublik. Bei der Wahl zur stellvertretenden Landtagspräsidentin tauchte der von der AfD nominierte Kandidat Joachim Kuhs schlicht nicht als vorgedruckte Option auf dem Stimmzettel auf. Wer für ihn votieren wollte, musste seinen Namen handschriftlich in eine freie Zeile für „eigene Vorschläge" eintragen. Ein Vorgang, der mehr als nur ein Geschmäckle hat.

Eine Wahl mit eingebauter Schieflage

Gewählt wurde am Ende die Grünen-Politikerin Muhterem Aras, die 106 Ja-Stimmen einsammelte. Zwölf Abgeordnete stimmten gegen sie, vier enthielten sich. Auf Kuhs entfielen immerhin 33 Stimmen – obwohl sein Name eben nicht bequem zum Ankreuzen bereitstand, sondern erst mühsam eingetragen werden musste. Zwei Stimmzettel wurden für ungültig erklärt. Bei 35 AfD-Mandaten im neuen Landtag eine bemerkenswerte Bilanz, die zeigt, wie viele Abgeordnete trotz der Hürde den umständlichen Weg gewählt haben.

Der neue Landtagspräsident Thomas Strobl von der CDU sieht laut Staatsanzeiger keinerlei Problem in dieser Konstruktion. Drei Optionen seien vorgesehen gewesen – Ja, Nein, Enthaltung – plus eine Zeile für einen eigenen Vorschlag. Doch genau hier liegt der Hund begraben: Während Aras mit einem simplen Kreuzchen Zustimmung einsammeln konnte, war für Kuhs ein zusätzlicher administrativer Akt notwendig. Eine subtile, aber wirkungsvolle Asymmetrie.

„Tiefpunkt des Parlamentarismus"

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Miguel Klauß, sprach unmittelbar nach der Abstimmung von einem „traurigen Schauspiel" und einem „Tiefpunkt des Parlamentarismus". Grünen und CDU warf er die „systematische Ausgrenzung der Opposition" vor. Die Fraktion kündigte an, den Vorgang juristisch prüfen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Verwaltungsgerichte hier Klarheit schaffen werden.

Pikant ist auch der weitere Kontext: Grüne und CDU hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, die Zahl der Stellvertreterposten zu reduzieren. In der vorherigen Legislaturperiode hatte es noch einen zusätzlichen Vizepräsidenten gegeben – ein Posten, der bei normalem parlamentarischem Brauch der stärksten Oppositionsfraktion zugefallen wäre. Sprich: der AfD. Diese unangenehme Konsequenz wurde durch die Strukturveränderung kurzerhand umgangen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wenn Mehrheiten die Regeln biegen

Die AfD hatte ihre Personalentscheidung bereits am 20. April öffentlich kommuniziert. In der konstituierenden Sitzung beantragte die Fraktion zunächst die Wiedereinrichtung eines zusätzlichen Stellvertreterpostens. Erst nach der erwartbaren Ablehnung durch die übrigen Fraktionen stellte sie Kuhs als Gegenkandidaten zu Aras auf. Im neuen Landtag halten Grüne und CDU je 56 Mandate, die AfD ist mit 35 Sitzen die mit Abstand stärkste Oppositionsfraktion, die SPD kommt auf zehn Sitze.

Zusätzlich für Aufregung sorgte ein Foto des Stimmzettels, das in sozialen Netzwerken kursierte. Der AfD-Abgeordnete Sandro Scheer bestätigte, das Bild gepostet und nach etwa einer Stunde wieder gelöscht zu haben. Strobl monierte den Vorgang. Bezeichnend ist allerdings, dass nicht die fragwürdige Stimmzettel-Gestaltung selbst öffentlich diskutiert werden soll – sondern dass jemand sie publik gemacht hat.

Eine Frage des demokratischen Anstands

Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um diesen Vorgang als problematisch zu empfinden. Wahlzettel sind kein nebensächliches Verwaltungsdetail, sondern das technische Rückgrat demokratischer Verfahren. Wer eine Wahl strukturell so anlegt, dass ein offiziell nominierter Kandidat einer im Landtag vertretenen Fraktion nicht gleichberechtigt zur Auswahl steht, der manipuliert zumindest die Optik des Verfahrens – und vielleicht mehr als das.

Das eigentliche Problem liegt tiefer: In immer mehr deutschen Parlamenten setzt sich die Praxis durch, parlamentarische Gepflogenheiten, die jahrzehntelang als selbstverständlich galten, nur noch dann anzuwenden, wenn das Ergebnis politisch genehm erscheint. Stellvertreterposten für Oppositionsfraktionen, Ausschussvorsitze, Redezeiten – überall wird gewerkelt und ausgesondert. Wer den parlamentarischen Brauch derart instrumentell behandelt, sägt langfristig am Ast, auf dem das gesamte System sitzt. Denn die Glaubwürdigkeit von Wahlen lebt davon, dass auch die unterlegene Seite das Verfahren akzeptiert.

Die rechtliche Prüfung, die die AfD nun angekündigt hat, dürfte mit Spannung zu erwarten sein. Unabhängig vom juristischen Ausgang aber wird dieser Vorgang in Erinnerung bleiben – als ein weiterer Beleg dafür, wie die etablierten Parteien glauben, mit den Spielregeln des Parlamentarismus nach Belieben verfahren zu können. Eine Haltung, die nicht nur juristisch fragwürdig, sondern vor allem politisch kurzsichtig ist. Die Wähler, das zeigen die Umfragen seit Monaten, registrieren solche Vorgänge sehr genau.

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