
Überwachungsstaat im Eiltempo: Wenn selbst die Datenschutzbeauftragte Alarm schlägt

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang: Ausgerechnet jene Behörde, die in Deutschland über die Grundrechte der Bürger im digitalen Raum wachen soll, zieht bei der geplanten Geheimdienstreform die Reißleine – und warnt vor einem Gesetz, das nach ihrer Einschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben dürfte.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hat gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" ungewöhnlich deutliche Worte gefunden. Ihre zentrale Sorge: Nachrichtendienste dürften nicht zu einer Art zweiter Polizei mutieren. Genau das aber, so ihre Lesart, drohe mit dem Entwurf der Bundesregierung. Es spreche vieles dafür, dass Karlsruhe dem Vorhaben Grenzen setzen werde. Von inakzeptablen Einschränkungen der Grundrechte ist die Rede.
Kameras, Drohnen, Tonaufnahmen – und ein Staat, der wegschaut
Was konkret geplant ist, lässt aufhorchen. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen künftig auf Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen – auf öffentliche wie auf private. Nicht nur auf gespeichertes Material, sondern auch auf Echtzeitbilder und, man lese und staune, auf Tonaufnahmen. Der Bürger im Bahnhof, am Parkplatz, vor dem Supermarkt: potenziell live im Blick der Dienste.
Noch heikler wird es bei jenen Aufnahmen, die eigentlich gar nicht hätten entstehen dürfen. Auch Material, das durch Kameras oder Drohnen über das rechtlich Zulässige hinaus erfasst worden sei, solle künftig verwertet werden dürfen. Die Datenschützerin bringt es auf eine Formel, die sitzt:
"Der Staat duldet den Rechtsbruch."
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Wer als Bürger einen Parkverstoß begeht, bekommt binnen Wochen Post. Wer als Sicherheitsapparat rechtswidrig Daten erhebt, darf sie künftig offenbar trotzdem nutzen. Zwei Maßstäbe, ein Rechtsstaat.
Speichern für die Ewigkeit
Auch die geplanten Speicherregeln stoßen der obersten Datenschützerin sauer auf. Der BND solle personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. Eine unbefristete Speicherung hält sie schlicht für verfassungswidrig. Entscheidend sei, dass die Antwort auf eine veränderte Sicherheitslage die Verhältnismäßigkeit wahre und Sicherheit und Freiheit in Balance halte. Ihr nüchternes Urteil: Das sei leider nicht gelungen.
Zwei Jahre ohne Beschwerdestelle – der Rechtsstaat auf Sabbatical
Besonders pikant ist ein organisatorisches Detail, das in der öffentlichen Debatte bislang kaum vorkommt. Die Behörde der Datenschutzbeauftragten soll ihre Kontrollfunktion über die Nachrichtendienste zum Jahresanfang verlieren. Die neue Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, soll diese Aufgabe jedoch erst ab Anfang 2029 übernehmen. Dazwischen klafft eine Lücke von zwei Jahren, in denen sich Bürger nach Darstellung der Beauftragten schlicht nicht mehr wirksam beschweren könnten. Ihr Kommentar dazu ist von entwaffnender Klarheit: Der Rechtsstaat dürfe sich keinen zweijährigen Urlaub nehmen.
Zufall? Schlamperei? Oder doch politisches Kalkül? Wer Gesetze so terminiert, dass ausgerechnet in der Übergangsphase niemand mehr genau hinschaut, muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Specht-Riemenschneider selbst will ihr Amt im September aus gesundheitlichen Gründen niederlegen – ihre Warnung dürfte damit nicht leiser werden, sondern lauter nachhallen.
Sicherheit ja – aber bitte an der richtigen Stelle
Niemand bestreitet ernsthaft, dass sich die Sicherheitslage in Deutschland dramatisch verschlechtert hat. Messerangriffe, importierte Gewaltkriminalität, islamistische Gefährder – die Realität auf deutschen Straßen ist eine andere als noch vor zehn Jahren. Nur: Die Antwort darauf kann nicht darin bestehen, den unbescholtenen Bürger flächendeckend zu erfassen, während an den Grenzen weiterhin Menschen einreisen, deren Identität niemand kennt. Wer Sicherheit will, muss dort ansetzen, wo die Gefahr entsteht – und nicht die eigene Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.
Genau das ist der Kern des Problems. Statt konsequenter Grenzsicherung, statt Abschiebungen, statt eines handlungsfähigen Staates gegenüber Kriminellen bekommt der Deutsche eine Kamera mit Mikrofon vor die Nase gesetzt. Und die Beschwerdestelle macht für zwei Jahre zu.
Was das mit Ihrem Vermögen zu tun hat
Wer glaubt, ein Staat, der beim Datenschutz die Grenzen verschiebt, werde ausgerechnet bei Vermögensfragen zurückhaltend bleiben, ist von bemerkenswertem Optimismus beseelt. Digitale Erfassung, lückenlose Nachvollziehbarkeit, jederzeitiger Zugriff – die Logik ist überall dieselbe. Physisches Gold und Silber im eigenen Besitz sind in einer solchen Welt kein nostalgisches Relikt, sondern gelebte Souveränität: Werte, die nicht von einer Datenbank abhängen und nicht per Knopfdruck erfasst, gesperrt oder umgebucht werden können.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage-, Steuer- noch eine Rechtsberatung dar. Für Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich; eine eigene sorgfältige Recherche sowie gegebenenfalls die Konsultation eines Rechts- oder Steuerberaters wird ausdrücklich empfohlen. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
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