
Verfassungsschutz als politische Waffe? AfD Niedersachsen wehrt sich mit 200-Seiten-Klage gegen Hochstufung
Was sich am Dienstag in Hannover abspielte, dürfte in die Annalen der bundesdeutschen Demokratiegeschichte eingehen – allerdings nicht als Sternstunde. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) verkündete mit sichtlicher Genugtuung, dass der AfD-Landesverband ihres Bundeslandes fortan als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" geführt werde. Eine Einstufung, die es in dieser Schärfe für einen westdeutschen AfD-Landesverband bislang noch nie gegeben hat. Die Antwort der Partei ließ keine Stunde auf sich warten: Eine rund 200 Seiten umfassende Klageschrift wurde beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Das volle Arsenal des Geheimdienstes gegen eine demokratische Partei
Was diese Hochstufung konkret bedeutet, sollte jedem Demokraten – unabhängig von seiner politischen Überzeugung – zu denken geben. Denn mit der Zuschreibung einer „erheblichen Bedeutung" darf der Landesverfassungsschutz nun das gesamte Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel gegen AfD-Mitglieder in Niedersachsen einsetzen. Verdeckte Personenbeobachtung, heimliche Fotoaufnahmen, Überwachung der Telekommunikation, der Einsatz getarnter Ermittler und sogenannter V-Leute – all das ist nun rechtlich möglich. Man fühlt sich unweigerlich an Methoden erinnert, die man eher in autoritären Staaten vermuten würde als in einer westlichen Demokratie.
Besonders pikant: Weder das Innenministerium noch der Landesverfassungsschutz waren bereit, die konkreten Belege für die Hochstufung offenzulegen. Das zugrunde liegende Gutachten umfasse zwar rund 200 Seiten, sei aber als Verschlusssache eingestuft. Eine Veröffentlichung komme unter anderem wegen personenbezogener Inhalte nicht in Frage. Auch der AfD Niedersachsen selbst liegt nach eigenen Angaben kein entsprechendes Dokument vor. Man wird also auf Basis geheimer Erkenntnisse an den Pranger gestellt, ohne sich inhaltlich verteidigen zu können. Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.
Wenn sich der Verfassungsschutz als „Antifa" bekennt
Wer die Glaubwürdigkeit des niedersächsischen Landesverfassungsschutzes beurteilen möchte, sollte einen Blick zurück in den Oktober 2024 werfen. Damals hatte sich die Behörde auf der Plattform X öffentlich als „Antifa" bezeichnet. Wohlgemerkt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst verortet die „Antifaschistische Aktion" im Bereich des Linksextremismus. Erst nach erheblichem öffentlichen Druck ruderte die Landesbehörde zurück und erklärte, man habe das Bekenntnis lediglich „im Sinne einer antifaschistischen Haltung" gemeint. Ein Geheimdienst, der sich mit linksextremen Symbolen schmückt und gleichzeitig eine konservative Oppositionspartei mit dem vollen Überwachungsapparat bearbeiten will – die Ironie könnte kaum bitterer sein.
Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde sprach von einer „empörenden Entscheidung" und wies sämtliche Anschuldigungen „auf das Schärfste" zurück. Seine Partei stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Es sei offensichtlich, dass Innenministerin Behrens den Verfassungsschutz als „untergeordnete Abteilung" ihres Ministeriums aus „politischem Kalkül" instrumentalisiere. Zwei Gesprächsangebote des Landesverbands an den Verfassungsschutz seien behördlicherseits nicht aufgenommen worden.
Politische Instrumentalisierung statt sachlicher Aufklärung
Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag, nannte die Hochstufung „wenig überraschend", aber „eindeutig rechtswidrig". Wer so handele wie Behrens, verlasse „den Boden der Demokratie", auf dem die Wahlurne und nicht ein „irregeleiteter Geheimdienst" entscheide. Harte Worte. Doch sind sie unberechtigt?
Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: In der jüngsten Infratest-dimap-Umfrage vom November 2025 kam die AfD in Niedersachsen auf 20 Prozent – drittstärkste Kraft hinter SPD und CDU mit jeweils 26 Prozent. Bei der Landtagswahl 2022 waren es noch 11 Prozent gewesen. Der Verfassungsschutz selbst leitet die „erhebliche Bedeutung" ausdrücklich vom „erheblichen gesellschaftlichen Einfluss" der Partei ab. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um hier ein Muster zu erkennen: Je stärker die AfD in den Umfragen wird, desto schärfer fallen die Maßnahmen des Verfassungsschutzes aus. Zufall? Wohl kaum.
Ministerpräsident Olaf Lies (SPD), der in Niedersachsen eine rot-grüne Koalition anführt, begrüßte die Einstufung als „folgerichtig und notwendig". Wer die „freiheitliche Demokratie" angreife und „Verachtung gegenüber Minderheiten salonfähig machen" wolle, stelle sich außerhalb des demokratischen Grundkonsenses. Schöne Worte – doch sie verschleiern, was hier tatsächlich geschieht: Eine Regierungspartei nutzt den ihr unterstellten Geheimdienst, um die stärkste Oppositionskraft zu diskreditieren und zu überwachen.
Ein bundesweites Muster zeichnet sich ab
Niedersachsen steht mit seinem Vorgehen keineswegs allein. Die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg wurden bereits als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Als Verdachtsfälle gelten Bremen, Hessen und Baden-Württemberg. Auch die AfD Bayern wird beobachtet. Die Gesamtpartei wird derzeit als Verdachtsfall behandelt, wobei gegen eine weitergehende Einstufung vom Mai 2025 noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Zusätzlich hat die AfD im August 2025 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stützt seine Einstufung der Gesamt-AfD auf ein umstrittenes, rund 1.100 Seiten starkes Gutachten, das im Mai 2025 geleakt wurde. Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bezeichnete dieses Gutachten als „größtenteils Quark". Doch solche Einschätzungen finden in der medialen Berichterstattung naturgemäß wenig Widerhall.
Demokratie in Gefahr – aber von welcher Seite?
Was wir hier beobachten, ist ein besorgniserregender Trend. Eine Partei, die bei Wahlen kontinuierlich an Zuspruch gewinnt, wird mit geheimdienstlichen Mitteln überzogen. Die Belege bleiben unter Verschluss. Gesprächsangebote werden ausgeschlagen. Und der zuständige Geheimdienst kokettiert öffentlich mit linksextremer Symbolik. Wenn das die viel beschworene „wehrhafte Demokratie" sein soll, dann hat sie sich offenbar den falschen Gegner ausgesucht.
Die eigentliche Frage, die sich jeder mündige Bürger stellen sollte, lautet: Ist es mit demokratischen Grundsätzen vereinbar, dass eine Regierungspartei den ihr weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienst gegen die parlamentarische Opposition einsetzt? Oder erleben wir hier nicht vielmehr eine schleichende Erosion genau jener rechtsstaatlichen Prinzipien, die der Verfassungsschutz eigentlich schützen sollte? Die Gerichte werden darüber befinden müssen. Bis dahin bleibt ein schaler Beigeschmack – und das Gefühl, dass in diesem Land etwas grundlegend aus dem Lot geraten ist.

- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik











