
Wahlprüfungsskandal: Hat der Bundestag bei der BSW-Beschwerde gemauert?
Was sich derzeit hinter den Kulissen des deutschen Parlamentarismus abspielt, lässt selbst hartgesottene Demokratie-Skeptiker aufhorchen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages – und die Indizien, die nun ans Licht kommen, werfen ein bezeichnendes Schlaglicht auf den Zustand unserer parlamentarischen Institutionen.
Verzögerungstaktik oder bloße Schlamperei?
Fünfzig Tage nach der Ablehnung seiner Beschwerde durch den Bundestag hat das BSW noch immer keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Partei, die bei der Bundestagswahl hauchdünn an der Fünfprozenthürde scheiterte und Zählfehler für ihr Ausscheiden verantwortlich macht, sieht sich offenbar systematischen Behinderungen ausgesetzt. Parteigründerin Sahra Wagenknecht hatte ursprünglich angekündigt, „so schnell wie möglich" nach Karlsruhe zu ziehen. Dass dies nicht geschah, liegt nach Darstellung der Partei keineswegs an mangelndem Eifer.
Der BSW-Vorstand wirft dem Wahlprüfungsausschuss vor, die relevanten Akten nicht zeitnah bereitgestellt zu haben. Vier Tage habe es gedauert, bis die Unterlagen übergeben wurden – ausgerechnet am 22. Dezember, kurz vor Weihnachten, wenn das politische Berlin bekanntlich in einen komatösen Zustand verfällt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
„Der Bundestag hat offenbar gar nicht ermittelt"
Was die Partei dann in den Akten vorfand, verschlug selbst den abgebrühten Politprofis die Sprache. BSW-Vorsitzender Fabio De Masi erklärte, man sei „aus allen Wolken gefallen" über die unsaubere Arbeit des Ausschusses. Seine vernichtende Diagnose: „Der Bundestag hat offenbar gar nicht ermittelt."
Die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali ergänzte, man habe in den vergangenen Wochen nicht nur Akteneinsicht genommen, sondern auch neue Zeugenaussagen gesichert sowie Widersprüche und falsche Darstellungen in den Aussagen von Bundestagsabgeordneten aufgedeckt. All dies werde Eingang in die Klage finden.
Tausend Seiten – oder doch nur sechs?
Besonders brisant sind die konkreten Vorwürfe gegen zwei Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses. Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Sören Pellmann, hatte im Bundestag behauptet, er und seine Kollegen hätten „gut tausend Seiten" Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Landeswahlleiterin durchgearbeitet. Die Realität sieht offenbar anders aus: In der Akte finden sich lediglich sechs Seiten – und mehr existieren wohl auch nicht. Eine Diskrepanz, die Fragen aufwirft, die weit über bloße Schlamperei hinausgehen.
Die Grünen-Abgeordnete Linda Heitmann hatte ihrerseits im Bundestag erklärt, mögliche Beweise für Zählfehler gründlich geprüft zu haben. Als das BSW konkret nachfragte, um welche Beweise es sich handelte, blieb die Parlamentarierin stumm. Selbst ein Anwaltsschreiben ließ sie unbeantwortet. Ein Verhalten, das in einer funktionierenden Demokratie eigentlich undenkbar sein sollte.
Haben Abgeordnete aktiv gegen das BSW gearbeitet?
Die Frage, die sich nun stellt, ist von fundamentaler Bedeutung für unser demokratisches Selbstverständnis: Haben hier Abgeordnete lediglich ihre Hausaufgaben nicht gemacht – oder wurde gezielt gegen eine unliebsame Konkurrenzpartei gearbeitet? Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Abstimmung im Bundestag einzig die AfD für eine Neuauszählung votierte. Die etablierten Parteien bildeten eine geschlossene Front gegen die Überprüfung des Wahlergebnisses.
„Wir werden vor dem Verfassungsgericht selbstverständlich angreifen, daß der Bundestag seiner Ermittlungspflicht hinsichtlich der statistischen Anomalien nicht nachgekommen ist."
Mit diesen Worten kündigte Fabio De Masi die Stoßrichtung der Klage an. Das BSW hofft darauf, dass sich dem höchsten deutschen Gericht durch die dokumentierte Schlamperei des Wahlprüfungsausschusses neue Angriffspunkte eröffnen.
Ein System, das sich selbst kontrolliert
Der Fall offenbart ein grundsätzliches Problem unseres Wahlprüfungssystems: Die potenziell Begünstigten einer möglichen Wahlfälschung entscheiden selbst darüber, ob der Fall aufgeklärt wird. Eine Konstellation, die in jedem anderen Rechtsbereich als offensichtlicher Interessenkonflikt gewertet würde. Dass ausgerechnet jene Parteien, die von einem Fernbleiben des BSW im Bundestag profitieren, über dessen Beschwerde urteilen, spottet jeder Vorstellung von Gewaltenteilung.
Am kommenden Montag wollen De Masi, Mohamed Ali und Wagenknecht die Öffentlichkeit über die Details ihrer Klage informieren. Bis zum 19. Februar muss die Beschwerde in Karlsruhe eingereicht sein. Ob das Bundesverfassungsgericht dann tatsächlich genauer hinschaut als der Bundestag, bleibt abzuwarten. Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit – man denke nur an die abgewiesene AfD-Klage zum Sitzungssaal – stimmen nicht gerade optimistisch.
Was dieser Fall jedoch bereits jetzt zeigt: Das Vertrauen in die Integrität unserer demokratischen Institutionen erodiert nicht grundlos. Wenn selbst bei der fundamentalsten aller demokratischen Fragen – der korrekten Auszählung von Wählerstimmen – derart nachlässig verfahren wird, darf man sich über wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern. Deutschland braucht dringend eine politische Erneuerung, die wieder Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt stellt.

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