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28.07.2026
17:02 Uhr

Wenn der Kanzler plötzlich AfD-Sprache spricht: Die Union stolpert in ihre eigene Falle

Es ist ein LehrstĂŒck politischer Heuchelei, das man kaum besser inszenieren könnte: Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day entdecken Unionspolitiker binnen Stunden eine HĂ€rte, die man von ihnen seit Jahrzehnten vergeblich erwartet hat. Der bayerische MinisterprĂ€sident Markus Söder erklĂ€rt, ein GefĂ€hrder könne nicht auf Dauer zwei StaatsbĂŒrgerschaften behalten. Sachsen-Anhalts Regierungschef Sven Schulze wird noch deutlicher und lĂ€sst wissen, er wolle Menschen wie den in Deutschland geborenen AttentĂ€ter mit deutschem Pass hier nicht leben haben. Und Bundeskanzler Friedrich Merz kĂŒndigt an, sĂ€mtliche Konsequenzen zu prĂŒfen – bis hin zur AusbĂŒrgerung islamistischer Doppelstaatler.

Man könnte applaudieren. Man könnte. Wenn nicht dieselben Parteien seit Jahren jede vergleichbare Forderung aus dem Lager der Opposition als Beweis fĂŒr Verfassungsfeindlichkeit gebrandmarkt hĂ€tten.

Das Wort, das plötzlich niemand mehr aussprechen will

Denn was Söder, Schulze und Merz da formulieren, bewegt sich haarscharf entlang jener Linie, die im deutschen Politbetrieb als Todeszone gilt: dem sogenannten ethnischen Volksbegriff. Wer sagt, dass ein in Deutschland geborener Passinhaber "solche Menschen" seien, die man hier nicht haben wolle, unterscheidet – ob gewollt oder nicht – zwischen StaatsbĂŒrgern mit und StaatsbĂŒrgern ohne deutsche Abstammung. Genau dieser Unterschied ist es, den das Oberverwaltungsgericht MĂŒnster 2024 in seinem wegweisenden Urteil fĂŒr unvereinbar mit dem Grundgesetz erklĂ€rte. Ein Verstoß gegen die MenschenwĂŒrde, ein Verstoß gegen die rechtliche Gleichheit aller BĂŒrger – so lautete die BegrĂŒndung, mit der die Beobachtung der grĂ¶ĂŸten Oppositionspartei als Verdachtsfall abgesegnet wurde.

Und nun? Nun sitzt der Kanzler selbst im Glashaus und wirft munter mit Steinen.

Wer GefĂ€hrdern oder Antisemiten den Pass entziehen will, sanktioniert eine Gruppe von StaatsbĂŒrgern fĂŒr etwas, wofĂŒr andere StaatsbĂŒrger niemals sanktioniert wĂŒrden. Die absolute Gleichheit vor dem Gesetz – GrĂŒndungsversprechen des modernen Staates – wĂ€re damit ausgehebelt.

Neu ist das alles nicht – ernst gemeint war es nur nie

Ehrlichkeitshalber muss man festhalten: Die Union hat diese Forderungen schon lĂ€nger im Repertoire. Bereits 2023, nach dem TerrorĂŒberfall auf Israel, verlangte die Bundestagsfraktion in einem Antrag, wer das Existenzrecht Israels leugne oder wegen antisemitischer Straftaten zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werde, solle bei doppelter Staatsangehörigkeit den deutschen Pass verlieren. Im Januar 2025, mitten im Bundestagswahlkampf, prangte auf der CDU-Homepage die AnkĂŒndigung, Doppelstaatlern bei schweren Straftaten den Pass zu entziehen. Man verwies eigens darauf, dass die bisherigen Regelungen – Erschleichung durch Betrug, Dienst in auslĂ€ndischen Armeen, Beteiligung an TerrorkĂ€mpfen – bei weitem nicht ausreichten.

Nur: AntrĂ€ge aus der Opposition sind Papier. Wahlkampfrhetorik ist Luft. ParteitagsbeschlĂŒsse sind in Deutschland eine WĂ€hrung, die schneller entwertet wird als die Kaufkraft des Euro. Entscheidend ist immer, was an der Macht gesagt wird. Und genau dort stehen die Herren jetzt.

Der Punkt, hinter den man nicht zurĂŒck kann

Ein amtierender Bundeskanzler, ein bayerischer und ein sachsen-anhaltischer MinisterprĂ€sident haben sich glasklar geĂ€ußert. Ein ZurĂŒckrudern wĂ€re nun nicht mehr glaubwĂŒrdig – und das wissen sie. Damit stehen CDU und CSU verfassungsrechtlich auf ausgesprochen dĂŒnnem Eis. Schlimmer noch: Ihre gesamte Brandmauer-Architektur, jene moralische Betonwand gegen die AfD, beginnt zu bröckeln. Wie soll man eine Partei politisch verbannen, deren Kernforderungen man selbst am Rednerpult wiederholt, sobald das Blut auf dem Asphalt noch frisch ist?

Die Ironie: Die Union ĂŒberholt die AfD von rechts

Besonders bemerkenswert ist die Pointe dieser Geschichte. Innerhalb der AfD gibt es seit Jahren eine intensive Debatte darĂŒber, sich gerade nicht auf einen ethnischen Volksbegriff festzulegen – aus reiner Selbsterhaltung. Der Abgeordnete Maximilian Krah tourt seit rund zwei Jahren mit der Warnung durch die Republik, wer die Gleichheit aller StaatsbĂŒrger antaste, lege sich mit dem Staat selbst an und riskiere ein Verbotsverfahren. Seine Losung: Finger weg von den StaatsbĂŒrgern. In Schnellroda diskutierte er das mit dem Publizisten Götz Kubitschek, der Berichten zufolge fassungslos zurĂŒckblieb.

Zwei Jahre spĂ€ter ĂŒberholen ein CDU-Kanzler und zwei Unions-MinisterprĂ€sidenten den vorsichtigen AfD-Mann rechts – und keiner der ĂŒblichen WĂ€chter der Demokratie zuckt mit der Wimper.

Wo bleibt der logisch konsistente Verfassungsschutz?

Man mag darauf verweisen, dass CDU und CSU ihre VorstĂ¶ĂŸe diskriminierungsfrei zu formulieren versuchen. Nur: Welche Gruppe gemeint ist, verhehlt kein Satz, keine Pressekonferenz, kein Interview. Ein Gesetz, das Volksverhetzung gegen Israel mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit bestraft, wĂŒrde identische Straftaten je nach Passbesitz ungleich behandeln. Es mĂŒsste chirurgisch prĂ€zise formuliert sein – und landete selbst dann garantiert in Karlsruhe.

Die spannende Frage lautet also: Wenn der Verfassungsschutz seine eigenen MaßstĂ€be ernst nĂ€hme, mĂŒsste er nun nicht Aktenordner ĂŒber die Kanzlerparteien anlegen? Und wenn demnĂ€chst wieder ein CDU-Landespolitiker ein Verbotsverfahren gegen die AfD fordert – mĂŒsste er dann nicht konsequenterweise das Verbot seiner eigenen Partei mitbeantragen?

Was von der Sache bleibt

Aus Sicht unserer Redaktion legt dieser Vorgang zwei Wahrheiten offen. Erstens: Die MaßstĂ€be, mit denen in Deutschland politische Positionen als verfassungswidrig gebrandmarkt werden, sind nicht juristischer, sondern parteipolitischer Natur. Es kommt nicht darauf an, was gesagt wird, sondern wer es sagt. Zweitens: Die Union entdeckt ihr konservatives Gewissen offenbar zuverlĂ€ssig immer dann, wenn Wahltermine nĂ€herrĂŒcken – Sachsen-Anhalt lĂ€sst grĂŒĂŸen. Danach kehrt gewöhnlich die Sommerpause ein, und mit ihr das Vergessen.

Die deutschen BĂŒrger haben inzwischen ein feines GespĂŒr fĂŒr diesen Rhythmus entwickelt: Anschlag, BestĂŒrzung, Textbausteine, HĂ€rte-Rhetorik, Warnung vor Überreaktion, Integrationsversagen, nichts. Dass ein Großteil der Bevölkerung nach zehn Jahren dieses Kreislaufs kein Vertrauen mehr in die HandlungsfĂ€higkeit der politischen Klasse hat, ist keine Verschwörungstheorie, sondern messbare RealitĂ€t – nachzulesen in jeder Umfrage, in der die Union auf Werte fĂ€llt, die sie seit 2021 nicht gesehen hat.

Was dieses Land brĂ€uchte, wĂ€ren Politiker, die fĂŒr Deutschland regieren, statt gegen es – und die konsequent handeln, statt nur konsequent zu klingen. Wer den inneren Frieden sichern will, muss die Sicherheitsgesetze durchsetzen, die lĂ€ngst existieren, statt neue Schlagzeilen zu produzieren, die vor Gericht zerfallen.


Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine journalistische Einordnung und MeinungsĂ€ußerung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wir erbringen ausdrĂŒcklich keine rechtliche oder steuerliche Beratung. FĂŒr verbindliche AuskĂŒnfte zu staatsangehörigkeits- oder verfassungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Jeder Leser ist aufgefordert, sich eigenstĂ€ndig zu informieren und eine eigene Bewertung vorzunehmen.

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