
Wenn der Zwangsgebühren-Sender die Wahrheit dehnt: ZDFinfo erfindet ein amerikanisches Bücherverbot

Es gibt Wörter, die im Kopf sofort Bilder erzeugen. „Bücherverbot“ ist so ein Wort. Man denkt an brennende Scheiterhaufen, an Zensurbehörden, an dunkelste Kapitel der Geschichte. Und genau darauf setzt offenbar jene Redaktion, die diese Woche auf Instagram unter dem Label ZDFinfo einen Beitrag über die USA ausspielte – finanziert, wie immer, aus dem Portemonnaie des deutschen Beitragszahlers.
Die Botschaft war so simpel wie wirkungsvoll: In den Vereinigten Staaten steige die Zahl verbotener Bücher rasant, über 4.000 Titel seien in den vergangenen Jahren beanstandet worden, ein Rekord. Und – natürlich – gehe es überwiegend um Werke, die die Lebensrealität queerer und schwarzer Menschen beschrieben, adressiert an Jugendliche und junge Erwachsene. Als Beispiele prangten in den Bildkacheln „Harry Potter“, „Genderqueer“ und „Uhrwerk Orange“. Verantwortlich seien konservative Regierungsvertreter, Aktivisten und – man höre – Elternrechtsgruppen.
Das kleine Detail, das erst im Kommentarbereich auftaucht
Nur eines fehlte in dem Beitrag, das man als Kern der Geschichte bezeichnen dürfte: Diese Bücher sind überhaupt nicht verboten. Man kann sie in jeder amerikanischen Buchhandlung kaufen, online ordern, verschenken, vorlesen. Was tatsächlich passiert, ist etwas ganz anderes: Einzelne Titel werden aus Schulbibliotheken entfernt, wenn die zuständige Schulbehörde eines Bezirks nach einer eingegangenen Beschwerde zu dem Ergebnis kommt, dass ein Buch für Minderjährige nicht geeignet sei. Häufig geht es dabei um Jugendliteratur mit expliziten Inhalten, etwa um Darstellungen sexueller Gewalt.
Man muss sich diesen Unterschied klarmachen, denn er ist gewaltig. Zwischen einem staatlichen Verbot und der Entscheidung einer gewählten lokalen Schulbehörde, welches Buch im Regal einer Grund- oder Mittelschule stehen darf, liegt ein Ozean. Das eine ist Zensur. Das andere heißt Jugendschutz – und in einem föderalen System zudem: Subsidiarität.
Die Antwort des Senders: eine Meisterleistung in Ausweichen
Als ein Nutzer in den Kommentaren höflich darauf hinwies, dass hier Äpfel mit Brandbeschleuniger verglichen würden, folgte eine Reaktion, die man in Lehrbücher für Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen könnte. Man dankte für die „Präzisierung“. Ja, es gehe primär um Schulen und öffentliche Schulbibliotheken, nicht um ein allgemeines Verkaufs- oder Besitzverbot. Der Begriff „Banned Books“ habe sich in den USA nun einmal etabliert, weil der Entzug aus dem Unterricht den Zugang lokal stark einschränke. Erwachsene könnten die Titel selbstverständlich weiterhin erwerben.
Übersetzt heißt das: Wir haben etwas behauptet, was nicht stimmt – aber der Begriff, mit dem Aktivisten in Amerika arbeiten, ist ja etabliert, also war es irgendwie doch richtig.
Mehrfach musste der Sender in weiteren Antworten darauf verweisen, dass die entscheidende Einschränkung ja in einem gesonderten Kommentar nachgeliefert worden sei. Nicht im Text. Nicht in den Kacheln, die Millionen Menschen beim Scrollen sehen. Sondern dort, wo statistisch gesehen kaum jemand hinschaut. Wer sich mit den Mechanismen sozialer Netzwerke beschäftigt, weiß genau, wie wirksam solche Fußnoten sind: gar nicht.
Was in Amerika wirklich gilt
Wer sich die Mühe machte, ein wenig zu recherchieren – eine Tätigkeit, die man von einem milliardenschwer ausgestatteten Apparat erwarten dürfte –, findet ein differenziertes Bild. Bereits 1982 stellte der Oberste Gerichtshof der USA klar, dass Schulbehörden Bücher nicht einfach aus dem Bestand werfen dürfen, bloß weil ihnen der Inhalt missfällt. Florida schuf 2022 ein Gesetz, das Eltern ein geordnetes Beschwerdeverfahren an die Hand gibt, wenn sie ein Buch für Minderjährige unpassend halten. Texas folgte 2023 mit einer ähnlichen Regelung.
Elternrechte also. Ein geregeltes Verfahren. Gerichtliche Kontrolle. In der Erzählung des Senders wird daraus ein „Kulturkampf“, in dem heldenhafte Bibliothekarinnen und Bibliothekare – korrekt gegendert, versteht sich – die Lesefreiheit gegen finstere Konservative verteidigen. Man ahnt, welche Dokumentation hier beworben werden sollte.
Die eigentliche Frage stellt niemand
Bemerkenswert ist, was in dem Beitrag gar nicht vorkommt: die Frage, ob es legitim sein könnte, dass Eltern mitentscheiden, welche Darstellungen von Sexualität ihren zwölfjährigen Kindern in einer Schulbibliothek begegnen. In Deutschland gilt diese Frage in bestimmten Kreisen als Beleg für Rückständigkeit. Dass Artikel 6 unseres Grundgesetzes die Erziehung zuallererst den Eltern zuweist, scheint in manchen Redaktionsstuben eine exotische Randnotiz zu sein.
Und noch etwas fällt auf. Wäre es nicht reizvoll, einmal eine Reportage darüber zu drehen, welche Autoren in deutschen Stadtbüchereien und Schulbibliotheken schlicht nicht vorkommen? Welche Bücher hierzulande gar nicht erst angeschafft, welche Debatten von vornherein nicht geführt werden? Dieser Kulturkampf findet vor der eigenen Haustür statt. Nur lässt sich damit keine bequeme Erzählung über die bösen Amerikaner konstruieren.
Ein Sender, der sich das Vertrauen erst verdienen müsste
Was bleibt, ist ein Vorgang, der symptomatisch wirkt. Ein öffentlich-rechtliches Angebot, dessen Existenz mit dem Auftrag zur ausgewogenen Information gerechtfertigt wird, verbreitet eine zugespitzte Behauptung, korrigiert sie halbherzig im Kleingedruckten und nennt das dann „Präzisierung“. Kein Rückruf, keine Berichtigung im Beitrag selbst, kein Wort des Bedauerns.
Man zahlt in Deutschland nicht freiwillig für dieses Angebot. Der Rundfunkbeitrag wird eingezogen, notfalls mit dem Gerichtsvollzieher. Wer eine solche Konstruktion verteidigen will, müsste bei der Sorgfalt eigentlich makellos sein. Die Realität sieht anders aus – und sehr viele Bürger dieses Landes haben das längst bemerkt. Nicht, weil sie Verschwörungen hinter jeder Kamera vermuten, sondern weil sie lesen können. Auch ohne Schulbibliothek.
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