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Kettner Edelmetalle
27.06.2026
14:02 Uhr

Wenn die Faust regiert: SPD-Politiker prügelt auf AfD-Stadtrat ein – und das Opfer zahlt zuerst

Wenn die Faust regiert: SPD-Politiker prügelt auf AfD-Stadtrat ein – und das Opfer zahlt zuerst

Es gibt Momente, in denen sich die ganze Schieflage unseres Rechtsstaats wie in einem Brennglas verdichtet. Der Fall des Hürther SPD-Fraktionschefs Lukas Gottschalk ist genau ein solcher Moment. Ende 2024 soll der Sozialdemokrat in einer Kneipe der nordrhein-westfälischen Kleinstadt zur Faust gegriffen haben – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Das Opfer: ein AfD-Stadtrat. Und während die Justiz noch ihre Akten ordnet, hat dasselbe Opfer bereits gezahlt. Man muss diesen Satz zweimal lesen, um seine Tragweite zu erfassen.

Der Tathergang: Schubsen, Treten, Schlagen

Wie die Junge Freiheit berichtet, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben – wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ gegen zwei Männer. Der Strafrahmen für ein solches Delikt reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Kein Kavaliersdelikt also, sondern handfeste Gewalt.

Die Kameraaufnahmen sollen eine eindeutige Sprache sprechen. Zunächst soll Gottschalk den Wirt hinter der Theke attackiert haben. Dann sei das Wort „Nazischwein“ gefallen. Schließlich habe es den AfD-Stadtrat Norbert Raatz getroffen: ein Schubser, ein Tritt in die Brust, ein Schlag ins Gesicht. Raatz ging zu Boden. Seit jenem Abend leide er nach eigenen Angaben an einem Schädel-Hirn-Trauma. Auch ein weiterer Mann soll Schläge abbekommen haben – sowohl von Gottschalk als auch von dessen Begleiter.

Eine verkehrte Welt: Das Opfer wird bestraft

Hier beginnt der eigentliche Skandal. Denn während die mutmaßlichen Schläger bis heute auf ihr Gerichtsverfahren warten, wurde das Opfer bereits zur Kasse gebeten. Weil Raatz das Tatvideo veröffentlichte, erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Die Begründung: Er habe die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt. 2.500 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten musste er aufbringen.

„Ich finde es eigenartig, dass ich bereits rund vier Wochen nach dem gezielten körperlichen Angriff auf meine Person wegen der Veröffentlichung des gesprochenen Wortes im Überwachungsvideo verurteilt wurde. Lukas Gottschalk und sein Mittäter erhielten dagegen bis zum heutigen Tage noch kein Gerichtsverfahren“, erklärte Raatz gegenüber der Jungen Freiheit.

Man stelle sich diese Logik einmal vor Augen: Wer geschlagen wird, dokumentiert die Tat und macht sie öffentlich – und wird dafür juristisch zur Verantwortung gezogen. Wer schlägt, darf in Ruhe abwarten. Ist das noch die Justiz, von der wir uns Gerechtigkeit erhoffen? Oder hat sich hier ein Prioritätsverständnis durchgesetzt, das die Verteidigung der eigenen Würde höher bestraft als den körperlichen Angriff selbst?

Wenn politische Gegnerschaft in Gewalt umschlägt

Der Fall ist symptomatisch für ein Klima, das sich in Deutschland seit Jahren verschärft. Die Verrohung der politischen Auseinandersetzung kennt offenbar keine Grenzen mehr. Wer politisch anders denkt, wird nicht mehr nur diffamiert, sondern – wenn man den Vorwürfen folgt – mitunter körperlich attackiert. Das Wort „Nazischwein“ als Begleitmusik einer Prügelattacke spricht Bände über eine Geisteshaltung, die jeden Andersdenkenden zum Freiwild erklärt.

Gottschalk soll seine Tat damit begründet haben, vermeintlich provoziert worden zu sein. Er stellte seinerseits Anzeige wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung. Die Ermittlungen hierzu dauern laut Staatsanwaltschaft noch an. Doch eines bleibt: Provokation, so es sie denn gegeben hat, rechtfertigt keine Faust im Gesicht. Wer in einem demokratischen Rechtsstaat zur Gewalt greift, hat den Boden des zivilisierten Diskurses verlassen.

Die unbequeme Frage nach der Gleichbehandlung

Es ist diese Ungleichbehandlung, die viele Bürger zunehmend an der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zweifeln lässt. Ein Großteil der Menschen in diesem Land hat das Gefühl, dass mit zweierlei Maß gemessen wird – je nachdem, von welcher Seite des politischen Spektrums die Tat ausgeht. Diese Wahrnehmung ist Gift für das Vertrauen in unsere Institutionen. Und sie ist berechtigt, wenn das Opfer einer Prügelattacke schneller verurteilt wird als der mutmaßliche Täter.

Dass die Anklage nun erhoben wurde, ist ein notwendiger Schritt. Es bleibt zu hoffen, dass das Amtsgericht Brühl mit der gebotenen Konsequenz urteilt. Denn ein Rechtsstaat, der seine Glaubwürdigkeit behalten will, darf bei politisch motivierter Gewalt kein Auge zudrücken – ganz gleich, welche Parteibücher die Beteiligten in der Tasche tragen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für ein Land, das sich gern als Hort der Rechtsstaatlichkeit feiert.

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