
Wenn Richterinnen Partei ergreifen: Gerichtspräsidentin rügt Professor für harmlosen Kühlschrank-Witz

Ein Jura-Professor, ein Kühlschrank und ein Foto einer Linken-Politikerin – mehr braucht es offenbar nicht, um in Deutschland einen veritablen Justizskandal auszulösen. Was sich wie eine Realsatire liest, offenbart bei genauerem Hinsehen ein beunruhigendes Bild vom Zustand der Meinungsfreiheit und der richterlichen Neutralität in diesem Land.
Der Kühlschrank-Tweet, der Deutschland erschütterte
Der Leipziger Jura-Professor Tim Drygala hatte im September vergangenen Jahres ein Porträtfoto der Linken-Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek an seine Kühlschranktür geklebt und das Ganze auf der Plattform X geteilt. Sein Begleittext: Die Tür schließe schlecht, man müsse immer mit der Faust dagegen schlagen, und das Bild diene als „Reminder". Ein Witz. Zugegeben, kein besonders feinsinniger – aber eben ein Witz.
Doch Heidi Reichinnek, die sich sonst gerne als kampferprobte Politikerin inszeniert, verstand offenbar gar keinen Spaß. Statt den Scherz mit einem Achselzucken abzutun, wie es einer souveränen Politikerin gut zu Gesicht stünde, griff sie sofort zur juristischen Keule. „Wer Gewalt gegen Frauen zum Witz macht, trägt dazu bei, sie zu legitimieren", erklärte sie gegenüber der Leipziger Volkszeitung und erstattete Anzeige. Aus einem Kühlschrank-Gag wurde also flugs ein Fall von „Gewalt gegen Frauen" konstruiert – eine argumentative Volte, die selbst geübte Dialektiker vor Neid erblassen lassen dürfte.
Die Gerichtspräsidentin als moralische Instanz
Was den Fall nun aber wirklich brisant macht, ist nicht die vorhersehbare Empörungsspirale in den sozialen Medien. Es ist das Verhalten einer Gerichtspräsidentin, die sich offenbar berufen fühlte, dem Professor eine persönliche Moralpredigt zu halten. In einer E-Mail, die von ihrem dienstlichen Account versandt und mit dem Titel „Präsidentin" unterzeichnet wurde, warf sie Drygala mangelnden Respekt vor.
„Ich bin Mitglied der Leipziger Juristischen Gesellschaft, weil ich die Werte unseres Rechtsstaats für schützenswert halte. Dazu gehört neben der Meinungsfreiheit auch der Respekt vor anderen. Ihre Äußerungen im Zusammenhang mit Frau Reichinnek lassen diesen Respekt fehlen."
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Gerichtspräsidentin – also eine Person, deren berufliche Existenz auf dem Prinzip der Neutralität und Unparteilichkeit fußt – nutzt ihre dienstliche Position, um in einem laufenden oder zumindest potenziellen Rechtsstreit öffentlich Partei zu ergreifen. Und das nicht etwa in einer privaten Nachricht von einem persönlichen Account, sondern unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnung und ihrer dienstlichen Infrastruktur.
Amtsautorität als politisches Werkzeug?
Besonders entlarvend ist der Satz der Gerichtspräsidentin, Drygalas Äußerungen müssten ihr nicht „gefallen", und darauf habe er „kein Recht". Das ist zweifellos korrekt – niemand hat ein Recht darauf, dass seine Meinungen anderen gefallen. Doch die eigentliche Frage, die sich hier stellt, ist eine ganz andere: Hat eine Gerichtspräsidentin das Recht, unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität politische Meinungsäußerungen zu bewerten und zu sanktionieren? Die Antwort darauf sollte in einem funktionierenden Rechtsstaat eindeutig sein.
Drygala selbst brachte es auf den Punkt, als er erklärte, durch das Verhalten der Richterin könne der Eindruck entstehen, „hier würde Amtsautorität missbraucht". Mehr noch: Es könne der Verdacht aufkommen, „dass in diesem Gericht Politik eine größere Rolle bei Personalbesetzung und Entscheidungsfindung spielt, als gut ist". Für das „ohnehin angegriffene Vertrauen der Bevölkerung in die Neutralität der Justiz" sei dies ein weiterer Schlag.
Die Doppelmoral der Empörungsindustrie
Was an diesem Fall besonders bitter aufstößt, ist die offenkundige Doppelmoral. Dieselben politischen Kreise, die bei jeder Gelegenheit betonen, wie wichtig Satire und Meinungsfreiheit seien – man denke nur an die reflexartige Verteidigung jedes noch so geschmacklosen Witzes über konservative Politiker –, kennen plötzlich kein Pardon mehr, wenn es einen der ihren trifft. Wenn Kabarettisten über AfD-Politiker herziehen, ist das Kunst. Wenn ein Professor einen Kühlschrank-Witz über eine Linken-Politikerin macht, ist es „Gewalt gegen Frauen".
Dabei sei daran erinnert, dass die Linkspartei – deren Fraktionsvorsitzende Reichinnek ist – als Rechtsnachfolgerin der SED eine historische Last trägt, die weit schwerer wiegt als jeder Kühlschrank-Scherz. Hunderte Menschen starben an der innerdeutschen Grenze, erschossen von den Schergen eines Regimes, dessen politische Erben heute über mangelnden „Respekt" klagen. Die Ironie könnte kaum größer sein.
Ein Symptom des Verfalls
Dieser Vorfall ist weit mehr als eine Anekdote aus dem deutschen Justizalltag. Er ist ein Symptom für den schleichenden Verfall rechtsstaatlicher Prinzipien in Deutschland. Wenn Richterinnen und Richter ihre Amtsautorität nutzen, um politische Positionen zu beziehen, wenn Meinungsäußerungen kriminalisiert werden, die noch vor wenigen Jahren als harmloser Scherz durchgegangen wären, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr in diesem Land.
Die Gerichtspräsidentin kündigte übrigens an, künftig nicht mehr an Veranstaltungen der Leipziger Juristischen Gesellschaft teilzunehmen, solange Drygala diese moderiere. Eine Drohung, die in ihrer Kleingeistigkeit fast schon wieder komisch wäre – wenn sie nicht so bezeichnend für den Zustand unserer Institutionen wäre. Statt die Meinungsfreiheit zu verteidigen, die sie als Richterin zu schützen geschworen hat, zieht sie sich beleidigt zurück und erhebt dabei den moralischen Zeigefinger.
Deutschland braucht keine Richterinnen, die sich als Hüterinnen einer bestimmten politischen Moral verstehen. Deutschland braucht Richterinnen und Richter, die das Recht unparteiisch anwenden – auch dann, wenn ihnen eine Meinungsäußerung persönlich missfällt. Dass diese Selbstverständlichkeit offenbar nicht mehr selbstverständlich ist, sollte jedem Bürger dieses Landes zu denken geben.
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