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19.08.2026
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10.000 Euro für die AfD: Jetzt wird es eng für den CDU-Bürgermeister

10.000 Euro für die AfD: Jetzt wird es eng für den CDU-Bürgermeister
Symbolbild: KI-generiert

Ein Bürgermeister der CDU überweist 10.000 Euro an die AfD – und kündigt an, sie am 6. September auch selbst zu wählen. Bernd Prange, 59, Bürgermeister der Gemeinde Altmärkische Höhe in Sachsen-Anhalt und CDU-Mitglied im Stendaler Kreistag, hat mit einem offenen Brief die Brandmauer seiner eigenen Partei frontal angegriffen. Nun prüft die CDU parteirechtliche Schritte.

Zweimal 5.000 Euro – und ein Wahlaufruf obendrauf

Nach eigenen Angaben überwies Prange innerhalb weniger Wochen zweimal 5.000 Euro an die AfD Sachsen-Anhalt. In seinem Brandbrief geht er noch weiter: Er wünsche sich für die Landtagswahl sogar eine absolute Mehrheit der AfD. Die Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion im Stendaler Kreistag beschreibt er als gut und konstruktiv.

Sein erklärtes Ziel: Die Brandmauer soll fallen – und die CDU soll „endlich aufwachen“. Auch die Ablösung von Parteichef Friedrich Merz fordert er offen. Medienberichten zufolge ist Prange seit rund 35 Jahren CDU-Mitglied.

Das Statut kennt für solche Fälle klare Worte

Ein Zufallstreffer ist das nicht: Paragraph 12 des CDU-Statuts stuft es ausdrücklich als parteischädigendes Verhalten ein, wenn ein Mitglied andere Parteien „finanziell oder in sonstiger Weise in nicht unerheblichem Umfang“ unterstützt.

Möglich wären zunächst Ordnungsmaßnahmen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von Parteiämtern oder die zeitweise Aberkennung der Ämterfähigkeit. Zuständig sind Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesvorstand. Prange müsste vorher angehört werden.

Das schärfste Schwert wäre der Ausschluss. Dafür genügt parteischädigendes Verhalten allein nicht – nach Paragraph 11 muss ein vorsätzlicher Satzungsverstoß oder ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei vorliegen, verbunden mit schwerem Schaden. Entscheiden würde ein Parteigericht. In dringenden Fällen können die Mitgliedsrechte schon vorher ruhen.

Merz' Satz von 2021 holt ihn jetzt ein

Pikant wird die Sache durch ein altes Versprechen. Im Dezember 2021 kündigte der damals designierte CDU-Chef gegenüber dem Spiegel eine harte Linie an:

„Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.“

Damals folgte der Satz, mit ihm werde es eine Brandmauer geben. Fünf Jahre später steht die Parteiführung vor der Frage, ob sie diesen Anspruch gegen einen direkt gewählten Kommunalpolitiker durchsetzt – oder ihn stillschweigend kassiert.

Warum der Fall die CDU im Osten trifft

Sachsen-Anhalts CDU-Generalsekretär Mario Karschunke erklärte gegenüber Focus, man nehme die Berichte sehr ernst; bestätige sich der Vorgang, sei das ein sehr schwerwiegender parteirechtlicher Vorgang. Niemand sei gezwungen, Mitglied zu bleiben, wenn er die politischen Grundüberzeugungen nicht mehr teile. Der Kreisvorstand in Stendal soll sich mit der Spende befassen.

Sein Bürgermeisteramt wäre selbst bei einem Ausschluss nicht in Gefahr – Prange wurde 2023 von den Bürgern wiedergewählt. Und genau darin liegt die Sprengkraft. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die AfD in Sachsen-Anhalt bei rund 40 Prozent und mehr, die CDU deutlich darunter. 2021 hatte die CDU dort noch 37,1 Prozent geholt, die AfD 20,8.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang weniger einen Einzelfall als ein Führungsproblem: Eine Volkspartei, die ihre eigene Basis mit Statuten disziplinieren muss, hat den Wettbewerb um Argumente bereits verloren. Am 6. September entscheiden die Wähler – nicht das Parteigericht.

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