
AfD kontert Verfassungsschutz: Union im Visier eines brisanten „Gegengutachtens"
Die politische Landschaft Deutschlands erlebt derzeit ein bemerkenswertes Schauspiel. Nach ihrer Hochstufung als „gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz schlägt die AfD nun zurück – mit einem juristischen Paukenschlag, der die etablierten Parteien ins Schwitzen bringen dürfte. Ein 50-seitiges Dokument, verfasst vom Kölner Medienanwalt Christian Conrad, stellt die provokante Frage: Wären nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes nicht auch CDU und CSU als verfassungsfeindlich einzustufen?
Ein juristisches Spiegelkabinett der besonderen Art
Was sich zunächst wie eine trotzige Reaktion eines in die Ecke gedrängten Kindes anhören mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als durchaus raffinierter Schachzug. Der beauftragte Anwalt Conrad, der die AfD regelmäßig in juristischen Verfahren vertritt, hat sich penibel an den Vorarbeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz orientiert. Das Ergebnis? Ein „Gedankenspiel", wie es im Vorwort heißt, das die Methodik des BfV gegen die Union wendet.
Besonders pikant: Man habe bei der Deutung von Einzelaussagen stets die „schlimmstmögliche", „gerade noch vertretbare unter Missachtung der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit" gewählt. Eine Vorgehensweise, die explizit den Vorgaben des BfV entsprechen soll. Hier wird der Spiegel vorgehalten – und das Spiegelbild dürfte manchem Unionspolitiker nicht gefallen.
Wenn das christliche Menschenbild zur Verfassungsfeindlichkeit wird
Die Beispiele, die das Gutachten anführt, haben es in sich. Aus der harmlosen Aussage „Wir gehen vom christlichen Menschenbild aus" konstruiert man eine exklusive Weltanschauung, die nur christlichen Gläubigen „unsere Werte, unsere Wurzeln" zugesteht und einen Erwerb durch Personen mit Migrationshintergrund oder anderem Glauben grundsätzlich ausschließe. Eine Interpretation, die zeigt, wie weit man gehen kann, wenn man nur will – oder muss, wie im Falle des Verfassungsschutzes bei der AfD?
Auch prominente Unionspolitiker bleiben nicht verschont. Friedrich Merz' Aussage über „Sozialtourismus" ukrainischer Flüchtlinge wird ebenso seziert wie Äußerungen von Angela Merkel und Jens Spahn. Die Ironie dabei: Alle Zitate sind korrekt wiedergegeben, nur die Interpretation folgt den vermeintlichen BfV-Standards.
Mehr als nur ein politischer Gag
Was auf den ersten Blick wie eine clevere PR-Aktion erscheinen mag, könnte durchaus strategische Bedeutung haben. Das Gutachten dürfte Rückschlüsse auf die Verteidigungslinie der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln zulassen, wo sich die Partei derzeit gegen ihre Einstufung als rechtsextrem zur Wehr setzt. Die Botschaft ist klar: Wenn man die Maßstäbe des Verfassungsschutzes konsequent anwendet, dann müsste ein Großteil des politischen Spektrums unter Beobachtung stehen.
Diese Argumentation wirft fundamentale Fragen auf: Wie objektiv sind die Kriterien des Verfassungsschutzes wirklich? Werden hier möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen? Und vor allem: Ist der Verfassungsschutz zu einem politischen Instrument verkommen, das je nach politischer Großwetterlage unterschiedlich scharf eingestellt wird?
Ein Spiegel für die deutsche Demokratie
Das AfD-Gutachten mag provokant sein, doch es legt den Finger in eine Wunde, die schon länger schwärt. Die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes für politische Zwecke ist ein gefährliches Spiel. Wenn Behörden, die eigentlich neutral agieren sollten, zu Werkzeugen im politischen Kampf werden, dann ist das ein Alarmsignal für unsere Demokratie.
Die Tatsache, dass ein solches „Gegengutachten" überhaupt erstellt werden konnte und dabei die Methodik des BfV so präzise gespiegelt wird, sollte zu denken geben. Es zeigt, wie dehnbar Interpretationen sein können und wie schnell aus harmlosen Aussagen verfassungsfeindliche Positionen konstruiert werden können – wenn man nur will.
Unabhängig davon, wie man zur AfD steht: Diese Aktion verdient Beachtung. Sie hält der politischen Elite einen Spiegel vor und fragt: Seid ihr sicher, dass ihr nach euren eigenen Maßstäben sauber seid? Eine Frage, die in Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und dem inflationären Gebrauch des Extremismus-Vorwurfs mehr als berechtigt erscheint.
Das Verwaltungsgericht Köln wird sich mit dieser Argumentation auseinandersetzen müssen. Und vielleicht ist es an der Zeit, dass auch die Öffentlichkeit genauer hinschaut, welche Maßstäbe hier angelegt werden – und ob diese wirklich der Verteidigung unserer Verfassung dienen oder nicht vielmehr zu deren Aushöhlung beitragen.
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