
Berlin: 68-Jähriger soll dutzende Frauen betäubt und vergewaltigt haben – 58 mögliche Opfer im Visier der Ermittler
Es sind Fälle wie dieser, die einem den Atem stocken lassen. In Berlin hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 68-jährigen Mann erhoben, dem eine ganze Serie von Sexualverbrechen zur Last gelegt wird. Die nüchterne Bilanz der Ermittler klingt wie das Drehbuch eines Kriminalfilms – nur dass hier reale Frauen zu realen Opfern wurden. Und die Zahlen sind erschütternd.
Systematisch, kaltblütig, gefilmt
Der Beschuldigte soll seine Opfer über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben. Was für die Frauen ein harmloses Kennenlernen gewesen sein dürfte, mutierte laut Anklage zum Albtraum: Der Mann soll ihnen Schlafmittel und Alkohol verabreicht, sie anschließend vergewaltigt und die Taten obendrein gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft ihm 22 Vergewaltigungen in besonders schweren Fällen an insgesamt 14 Frauen vor – jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Besonders perfide: Die bereits vernommenen Frauen konnten sich an die Übergriffe überhaupt nicht erinnern. Erst durch die sichergestellten Videoaufnahmen und die Ermittlungen erfuhren sie, was ihnen angetan worden sein soll. Man stelle sich das einen Moment vor – Menschen, die erst durch die Polizei erfahren, dass sie Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind.
Ein Zufallsfund brachte den Stein ins Rollen
Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler nicht etwa durch eine Anzeige, sondern über einen völlig anderen Fall. In Niedersachsen ermittelte die Polizei in Verden Anfang 2025 gegen einen inzwischen verstorbenen Mann wegen ähnlicher Vorwürfe. Bei der Auswertung dessen Chatverkehrs stießen die Beamten auf den 68-jährigen Berliner.
Anfang März 2025 leitete die Berliner Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Am 21. März durchsuchten die Ermittler erstmals die Wohnung – zunächst suchten sie lediglich nach pornografischem Material, weil noch keine Hinweise auf schwerere Taten vorlagen. Erst die forensische Auswertung der beschlagnahmten Datenträger im Februar dieses Jahres offenbarte das wahre Ausmaß: zahlreiche Videos mutmaßlicher Sexualstraftaten, die den Mann als Täter zeigen sollen.
Bei der Auswertung der Datenträger stießen die Ermittler auf Hinweise auf mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von insgesamt 58 Frauen.
Wenn der Rechtsstaat an seine eigenen Grenzen stößt
Seit dem 3. März sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Die aktuelle Anklage umfasst zunächst 22 Taten an 14 Frauen. Doch das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Weitere 30 Frauen seien inzwischen namentlich bekannt, gegen den Mann werde in einem gesonderten Verfahren weiter ermittelt. Zehn Frauen konnten bislang nicht identifiziert werden.
Und hier kommt ein Aspekt ins Spiel, der besonders bitter aufstößt: Weitere 36 mutmaßliche Vergewaltigungen an einer einzigen Frau können strafrechtlich gar nicht mehr verfolgt werden. Der Mann soll diese Taten zwischen 2010 und 2014 begangen haben – sie waren bereits verjährt, als die Ermittler überhaupt davon erfuhren. Da sich auf den Videos nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisen lasse, dass der Mann der Frau selbst eine betäubende Substanz verabreichte, greife nicht die zwanzigjährige, sondern lediglich die fünfjährige Verjährungsfrist. Das Verfahren in diesem Fall musste eingestellt werden.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: 36 mutmaßliche Taten an einem Menschen – und der Rechtsstaat kann nichts mehr tun, weil die Uhr abgelaufen ist. Es sind genau solche Fälle, die die Frage aufwerfen, ob unsere Justiz mit den nötigen Instrumenten ausgestattet ist, um Schwerstverbrechen konsequent zu ahnden. Der Schutz von Opfern muss endlich wieder vor bürokratischen Fristen und juristischen Feinheiten stehen.
Ein Symptom eines größeren Problems
Fälle dieser Art sind kein Einzelphänomen mehr. Die Kriminalitätsstatistik in Deutschland bewegt sich auf Rekordniveau, das Sicherheitsgefühl vieler Bürger ist im freien Fall. Immer öfter erfahren die Menschen aus den Nachrichten von Verbrechen, die in ihrer Brutalität kaum noch zu fassen sind. Ein großer Teil der Bevölkerung teilt längst den Eindruck, dass die Politik das Thema innere Sicherheit über Jahre sträflich vernachlässigt hat.
Frauen müssen sich in diesem Land sicher fühlen können – beim Kennenlernen, im Alltag, auf der Straße. Wer diesen elementaren Schutzanspruch nicht ernst nimmt, versagt an einer der wichtigsten Aufgaben, die ein Staat überhaupt hat. Es braucht eine Politik, die den Schutz der Bürger wieder in den Mittelpunkt stellt, anstatt sich in ideologischen Nebenschauplätzen zu verlieren.
Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz in diesem Fall mit der gebotenen Härte durchgreift – und dass die betroffenen Frauen die Gerechtigkeit erfahren, die ihnen zusteht.

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